Das Amtsgericht Gemünden hat gegen den Fahrer eines Kleintransporters Strafbefehl erlassen, der am 8. März im Hafenlohrtal einen folgenschweren Unfall hatte. Auf einem Anhänger hatte er zwei Tanks mit insgesamt 500 Litern Heizöl geladen - die nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Würzburg nicht richtig gesichert waren. Der Anhänger kippte, die Heizöltanks rollten die fünf Meter tiefe Böschung hinunter und brachen auf. Das Heizöl ergoss sich im Uferbereich der streng geschützten Hafenlohr und gelangte in den Fluss.
Wie die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Gemünden auf Anfrage dieser Redaktion mitteilen, wurde gegen den Fahrer nun ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung erlassen. Er muss 90 Tagessätze à 50 Euro bezahlen, insgesamt also 4500 Euro. Der Fahrer hat keinen Widerspruch eingelegt, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Feuerwehren, Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt hatten im Fluss Ölsperren errichtet und das Erdreich an der Unfallstelle ausbaggern lassen, um zu verhindern, dass sich das Öl im Flusstal ausbreitet und die örtlichen Fischzucht-Betriebe und -Vereine erreicht. Der Fischerverein Windheim fand in den ersten Tagen einige tote Fische, ein Massensterben gab es jedoch nicht. Ökologisch sei man "mit einem blauen Auge davongekommen", so die Einschätzung von Florian Pfeuffer, Betriebsleiter beim Fürstenhaus Löwenstein und zuständig für den Löwensteinschen Park, durch den die Hafenlohr verläuft.