
Jetzt gibt ein Psychiater Gewissheit: Der 28-Jährige, der in einem Park in Aschaffenburg ein zweijähriges Kind und einen zu Hilfe geeilten Mann erstochen hat, war zur Tatzeit Ende Januar schuldunfähig. Das attestiert jetzt ein forensisches Gutachten, wie die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bestätigt.
Damit bleibt der Mann zunächst in sicherer Verwahrung im Bezirkskrankenhaus in Lohr. Das Gutachten bestätigt laut Staatsanwaltschaft den Verdacht, der bereits unmittelbar nach der Attacke am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg bekannt geworden war.
Gericht entscheidet über Schuldfähigkeit des Verdächtigen
Dem Psychiater zufolge bestehe "eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe", teilt Sprecher Marco Schmitt mit.
Konkreter will die Staatsanwaltschaft unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte bisher nicht werden. Wie das "Main-Echo" aus Aschaffenburg berichtet, bestehe der Verdacht einer paranoiden Schizophrenie. Am Tag der Attacke will der Verdächtige demzufolge offenbar Stimmen gehört haben.
Wie es mit dem 28-Jährigen mit afghanischer Staatsangehörigkeit weitergeht, wird erst in einem Prozess entschieden, der die Schuldfrage rechtskräftig klärt. Bis dahin bleibt der Mann in der Psychiatrie in Lohr untergebracht. Bestätigt das Gericht die Schuldunfähigkeit, auch über den Prozess hinaus.
Ermittlungen zur Arbeit der Polizei dauern an
Indessen gehen Ermittler von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Coburg der Frage nach, warum der Verdächtige nicht nach einem gravierenden Vorfall am 29. August 2024 strafrechtlich verfolgt wurde. Erst nach der Attacke im Januar war bekannt geworden, dass der Afghane mit einem Messer eine Frau in seiner Flüchtlingsunterkunft in Alzenau angegriffen haben soll.
Den Ermittlern zufolge "haben mehrere Zeugen angegeben, dass der Beschuldigte seinerzeit die Geschädigte gewürgt, mit einem Messer bedroht und leicht verletzt habe". Ob die damals alarmierten Polizisten die Situation falsch einschätzten und möglicherweise nicht richtig reagierten, ist jetzt Gegenstand von Ermittlungen wegen Strafvereitelung. Zum Stand des laufenden Verfahrens äußert sich die Staatsanwaltschaft Coburg auf Anfrage derzeit nicht.
Hoffen wir, dass dieser Täter den Weg nicht findet.
Wobei ich immer noch auf die Erklärung warte warum der abgelehnte Asylbewerber immer noch im Land war! Warum er über Jahre weiterhin hier leben durfte und dieses Leben von uns finanziert wurde. Diese Frage geht inzwischen völlig unter! Hätte man ihn zügig in seine Heimat gebracht würde sich jegliche Frage über Schuldfähigkeit erübrigen denn diese Taten wären nie passiert.
Zu den Fakten:
"§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."
Das eigentliche Problem ist, dass man diese seelische Störung und die Gewaltbereitschaft bereits VOR der Tat in Aschaffenburg hätte erkennen müssen - und dennoch nicht gehandelt hat.
Das gilt es nun aufzuklären.
Den illegal eingereisten Enamullah Omarzei gar nicht erst perspektivlos hier zu behalten wo ihn niemand versteht, er nicht selbst für sich sorgt.
Sondern SOFORT (BAMF wegen der unzähligen Fälle überlastet) zurück in die Heimat mit ihm. Mit den 28 bereits in Haft gesessenen (also für die Bevölkerung nicht mehr gefährlichen) Tätern aus dem Abschiebeflug kurz vor den Ost-Landtagswahlen ging´s doch auch. Halt zu spät.
Dann wäre es nie zu der Eskalation (anhand seines Strafregisters lässt sich Bilderbuchmäßig ablesen, wie das stufenweise schlimmer wurde) gekommen.
Enamullah Omarzei wäre kein Straftäter. Zahlreiche Verletzte wären nie verletzt worden. Zahlreiche Traumatisierte nicht traumatisiert. Ein wehrloses Kleinkind und ein selbstloser Held würden noch leben.
Daraus gilt es zu lernen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Messerangriff_in_Aschaffenburg_2025#:~:text=zeitweise%20eingestellt%20worden.-,Tatverd%C3%A4chtiger,2023%20stellte%20er%20einen%20Asylantrag.
Ihr "moralischer" Bekenntniszwang ist völlig fehl am Platz und geht komplett an der forensischen und juristischen Wirklichkeit vorbei.
Ihre unverschämten Beschimpfungen und Ihre Anmaßung auch gegenüber dem Rechtsstaat verweist exakt auf das Problem, warum Prävention - gerade in Bayern - immer wieder zu einem Medienwitz verkommt, bei dem zwar Leute wie Gustl Mollath oder "Klima-Kleber" mit großem Bohei eingesperrt werden, aber tatsächlich gefährliche Flüchtlinge eben nicht.
Und nein, Herr Werner Müller, Sie (!) sind es, der das Leid und Unrecht missbraucht.
Sie (!) inszenieren sich auf dem Rücken von "Opfern und Hinterbliebenen", die sich nicht gegen diese bizarre Vereinnahmung von Ahnungslosen wehren können.
erklären Sie mir a. die Beschimpfung, b. die Anmaßung. Auch hier verdrehen Sie ganz gerne, kehren Sie das bitte auf sich um! Sie maßen doch die ganze Zeit an! Sie geben blanke Theorie von sich ohne einen jeglichen Bezug zur Praxis und zur Verhältnismäßigkeit, einem grundlegenden, rechtsstaatlichen Prinizip, das sich aus Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zusammenfügt. Aber gerade die Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang! Und bitte: Vergleichen Sie Äpfel nicht mit Birnen! Und Ihnen allerletzt zur Kenntnis: Bayern ist wie jedes anderes Bundesland ein Rechtsstaat, das sie immer wieder gerne verhöhnen! Warum eigentlich Ihr "Bayernhass"? Sie sollten frei von Ideologien sein. Ideologien ohne vergleichenden Konsens haben der Menschheit bisher immer mehr geschadet als genutzt. Lezte Bitte: Lassen Sie bitte die Opfer für Ihre Zwecke aus dem Spiel! Aus Pietät zu den Opfern dürfen wir bei diesem Brutalisten nicht um von einem "hilflosen Menschen" sprechen! Punkt!
Da Sie aber hier nun schon zum zweiten Mal sinnfrei den Begriff "Brutalisten" verwenden, den Sie offenbar auch nicht kennen, noch kurz zu Ihrer Erhellung diesbezüglich:
"Brutalismus ist ein Architekturstil, der sich durch seine Verwendung von Sichtbeton, geometrischen Formen und funktionalen Designs auszeichnet."
..."Seinen Namen verdankt er nicht dem Adjektiv „brutal“, sondern dem französischen Begriff „le béton brut“ bzw. „roher Beton“....
Quelle: Internet
Es gibt leider nur zu viele Menschen, die weder Ahnung von Medizin noch von Recht haben - und von dem Wert unserer Demokratie schon gar nicht.
Der Aufenthalt in einer forensischen Klinik ist kein Urlaub auf dem "Ponyhof".