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Karlburg
Nach Tierwohlgefährdung in Karlstadter Stadtteil: Zustände im Haus waren dem Veterinäramt schon bekannt
Die Polizei und das Veterinäramt holten am Wochenende mehrere Tiere aus einem Privathaushalt. Warum die Behörde nicht schon früher gehandelt hat und wie es weitergeht.
Das Lohrer Tierheim hat am Wochenende Tiere aufgenommen, die aus einem Privathaushalt in einem Karlstadter Stadtteil geholt wurden, da die Zustände dort 'nicht tragbar' gewesen seien (Archivfoto).
Foto: Thomas Josef Möhler | Das Lohrer Tierheim hat am Wochenende Tiere aufgenommen, die aus einem Privathaushalt in einem Karlstadter Stadtteil geholt wurden, da die Zustände dort "nicht tragbar" gewesen seien (Archivfoto).
Katrin Amling
 |  aktualisiert: 12.02.2024 19:59 Uhr

19 Hunde, mehrere Katzen, Vögel und Nager hat das Veterinäramt am Freitag wegen "untragbarer Zustände" aus einem Haushalt im Karlstadter Stadtteil Karlburg geholt und in Tierheime gebracht. Sie waren auf der Straße umhergelaufen und haben für Lärm und zahlreiche Hinterlassenschaften gesorgt. Das berichtete die Karlstadter Polizei am Wochenende. Die Pressestelle des Landratsamtes erklärte am Montag auf Nachfrage, dass es den Tieren nach ersten Rückmeldungen aus dem Tierheim soweit gut gehe. Sie werden jedoch derzeit genauer untersucht. "Erst danach lassen sich weitere Aussagen treffen", teilt das Landratsamt schriftlich mit.

In dem betreffenden Haushalt gab es laut Landratsamt in der Vergangenheit schon Begehungen durch das Veterinäramt, da die Verhältnisse dort bereits angezeigt wurden. Es habe laut der Behörde jedoch nie ausreichende Beanstandungen gegeben oder konkrete Anhaltspunkte, die eine Wegnahme der Tiere begründet hätten.

Da die Halterin die Tiere am Freitag jedoch freiwillig abgegeben habe, können sie aus den Tierheimen auch sofort an neue Besitzer vermittelt werden. Laut der Karlstadter Polizei wurden die Tiere nach Lohr und Würzburg gebracht, die Tierheime kümmern sich um die Vermittlung.

Verstöße gegen den Tierschutz werden geprüft

Auf die Frage, ob die Besitzerin der Tiere eine Strafe erwartet, verweist die Pressestelle des Landratsamtes auf das laufende Verfahren, das Ergebnis sei noch offen. "Der nächste Schritt in solchen Fällen ist die Einleitung der Prüfung eines Verfahrens zum Erlass eines Tierhalteverbots sowie der Prüfung etwaiger tierschutzrechtlicher Verstöße, die etwa ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben können", heißt es.

Neben der Frage, ob die Halterin gegen den Tierschutz verstoßen hat, erwarten die Halterin auch steuerrechtliche Konsequenzen. Offenbar waren die Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet und damit wurde auch keine Hundesteuer für sie bezahlt, wie die Polizei auf Nachfrage erklärt.

 
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