Trotz einer folgenschweren Panne will das Landgericht Aschaffenburg am Mittwoch das Mordverfahren fortsetzen, das im Volksmund inzwischen „Beißer-Prozess“ heißt. Der Täter hat 1979 beim Mord an der 15-jährigen Christiane im Aschaffenburger Schlosspark einen makabren Hinweis auf seine Identität hinterlassen: Biss-Spuren an der Leiche.
Renommierter neuer Gutachter
Im Zentrum der Anklage steht deshalb die Frage: Stimmen die Zähne des Angeklagten Norbert B. mit dieser Spur vom Tatort überein? Eine Sachverständige hatte das als nahezu sicher bezeichnet. Dann stellte sich ihr Gutachten als unbrauchbar heraus. Norbert B. – zur Tatzeit 17-jähriger Nachbarsjunge – kam auf freien Fuß.
Nun soll Claus Grundmann vom rechtsmedizinischen Institut in Duisburg ein neues Zahngutachten erstellen. Das teilt Ingo Krist, der Pressesprecher des Landgerichts, mit. Er berichtet aus dem Prozess, der wegen des jugendlichen Alters von Opfer (15 Jahre) und Angeklagtem (damals 17 Jahre) hinter verschlossenen Türen stattfindet.
Erfahren bei Identifizierungen
Nach Angaben der Richter gelte Grundmann für die im Verfahren relevanten Beweisfragen als „der“ oder zumindest „einer der Experten“. Das Aufgabengebiet des neu benannten Sachverständigen liege unter anderem in der forensischen Bissspur-Analyse.
Als Obduzent sei er auch regelmäßig mit der zahnärztlichen Identifizierung von Verstorbenen betraut und habe seine forensische Expertise bereits in Gremien des Bundeskriminalamtes eingebracht. Laut Krist soll der Sachverständige „sein Gutachten vollständig ergebnisoffen erstatten und prüfen, ob der Angeklagte als Verursacher der Bissspur am Opfer in Betracht“ komme - oder gänzlich ausgeschlossen werden könne.
Vier weitere Verhandlungstage
Am Mittwoch, am 27. März und 3. April sind zahlreiche weitere Zeugen geladen - auch um dem Sachverständigen die Zeit zu geben, sein Gutachten zu fertigen, ohne den Prozess so lange zu unterbrechen, dass er von vorne beginnen müsste.
Am 20. April soll dann das neue Gutachten präsentiert werden. Dass es im Anschluss daran „weniger weiterer Fortsetzungstermine bedarf“ ist laut Krist nicht auszuschließen. Der Angeklagte kann nur noch freigesprochen oder wegen Mords verurteilt werden, alle anderen Delikt wären nach 40 Jahren verjährt.