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Aschaffenburg
Mord: Warum ein 57-Jähriger vor der Jugendkammer angeklagt ist
Nach 40 Jahren kommt der Mord an der 15-jährigen Christiane J. in Aschaffenburg jetzt vor Gericht. Doch der Fall wird hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.
Mord an einem Mädchen? Nach 40 Jahren muss sich ein 57-Jähriger Mann in Aschaffenburg ab 8. Januar vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten.
Foto: Friso Gentsch, dpa | Mord an einem Mädchen? Nach 40 Jahren muss sich ein 57-Jähriger Mann in Aschaffenburg ab 8. Januar vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 20.11.2024 14:02 Uhr

"Mord verjährt nie," betonen Ermittler immer wieder. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist für Angehörige von Mordopfern ein leiser Hoffnungsschimmer während der manchmal langwierigen Ermittlung. Für Täter bedeutet er eine bohrende Ungewissheit - auch wenn die Aufklärung Jahrzehnte dauert.

Im Fall Norbert B. dauerte sie 40 Jahre. Die Aschaffenburger Spezialisten für langwierige Mordermittlungen verraten bisher nicht, was oder wer sie auf die heiße Spur brachte. Aber als die 15-jährige Christiane J. 1979 grausam ermordet wurde, war der jetzt Beschuldigte noch nicht volljährig. Deshalb steht Unterfranken ein ungewöhnlicher Mordprozess bevor: Am Landgericht Aschaffenburg wird hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, teil Sprecher Ingo Krist jetzt mit.

Markanter Fundort: Leiche lag an einem der schönsten Plätze der Stadt

Hatte Christiane ihren Mörder – sechs Tage vor Heiligabend 1979 - auf dem Weihnachtsmarkt getroffen? Diese Frage bewegte Ermittler und Medien nach dem Fund der Leiche im nahen Schlosspark. Die 15-Jährige hatte am Abend des 18. Dezember einen Steno-Kurs besucht und war nicht nach Hause gekommen. Am nächsten Morgen wurde sie tot am Frühstückstempel im Schlosspark gefunden, unterhalb einer 15 Meter hohen Mauer, von der sie herabgestürzt oder hinunter geworfen worden war.

Rasch fand die Rechtsmedizin heraus, dass Christiane vergewaltigt und anschließend erwürgt worden war. Doch den Täter suchten die Mordermittler lange vergeblich – obwohl ein Junge aus der Nachbarschaft damals schnell unter Verdacht geriet. Eine Sonderkommission der Polizei sicherte mehr als 500 Spuren, konnte den Fall aber nicht lösen.

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen

40 Jahre später ist den "Cold Case"-Ermittlern der Kriminalpolizei Aschaffenburg in dem lange ungeklärten Kapitalverbrechen der entscheidende Schritt gelungen. Sechs Monate nach der Festnahme des Verdächtigen halten die Richter die Ermittlungsergebnisse von Kripo und Staatsanwaltschaft für so überzeugend, dass sie die Anklage gegen B. zur Verhandlung zugelassen haben.  Der Angeklagte, der am Tag des Mordes Geburtstag hatte, schwieg in U-Haft zunächst zu den Vorwürfen.

Das Gericht nimmt sich ab 8. Januar zehn Verhandlungstage lang Zeit für den ungewöhnlichen Prozess: Ein 57-jähriger Mann muss sich wegen des Mordes vor der Jugendkammer verantworten. Die Öffentlichkeit, in deren Namen Recht gesprochen wird, bleibt von dem Verfahren also ebenso ausgeschlossen wie die Medien – wie es das Gesetz für jugendliche Täter vorsieht.

Pressesprecher informiert die Öffentlichkeit

Doch die Justiz sucht einen Weg, angesichts des spektakulären Verbrechens die Öffentlichkeit nicht im Unklaren zu lassen. Der Vorsitzende könne "andere als die an dem Verfahren beteiligten Personen nur aus besonderen Gründen zur Hauptverhandlung zulassen". Doch, macht das Landgericht deutlich: "Der Vorsitzende beabsichtigt von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen", ohne die schutzwürdigen Interessen des Angeklagten zu verletzen.

Richter und Sprecher Ingo Krist werde an der Hauptverhandlung teilnehmen, kündigt das Gericht an: "Der Pressesprecher wird nach Abschluss eines jeden Verhandlungstages eine Pressemitteilung herausgeben und gegebenenfalls bei Bedarf an einzelnen Verhandlungstagen eine Pressekonferenz abhalten."

Am 6. Februar könnte das Urteil fallen.

 
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