Das Landgericht Würzburg nimmt am Dienstag im Prozess um den Mord an einem Säugling die Suche nach der Wahrheit wieder auf. Noch steht nicht fest, ob der 24-jährige Freund der Mutter in Gemünden das Kind wirklich kurz vor Weihnachten 2019 umgebracht hat, weil ihn das Geschrei beim Fernsehen störte.
Termine bis Ende Januar
Sein Verteidiger Hanjo Schrepfer erklärte: Sein Mandant habe das Kind nicht ermordet. Die Mutter ist inzwischen Nebenklägerin, lässt sich aber durch ihren Anwalt Martin Reitmaier vertreten. Die Kammer um den Vorsitzenden Claus Barthel hat weitere sieben Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt. Ob dann ein Urteil fällt, ist noch offen.
Gespannt warten alle Beteiligten auf den Bericht des Würzburger Gerichtsmediziners Professor Michael Bohnert. Sein Gutachten könnte Hinweise über Tatablauf und Todesursache liefern. In der Rechtsmedizin waren nach dem Tod des Kindes bei Untersuchungen auch Spuren älterer Verletzungen gefunden worden, die auf einen groben oder ungeschickten Umgang mit dem Kind hinweisen könnten.
Bisher hatte der Prozess deutliche Hinweise darauf geliefert, dass die 20-jährige Mutter – die wie der Angeklagte aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammt - mit Kind und Haushalt völlig überfordert war. Das Jugendamt hatte 21 Mal in der Wohnung des jungen Paares nach dem Rechten geschaut – teilweise auch unangekündigt. Die Drohung stand im Raum, ihr das Kind wegzunehmen, wenn sie nicht in der Lage wäre, es dauerhaft zu versorgen.
Abweichende Zeugenaussagen
Der Angeklagte hatte immer wieder betont, er sehe sich nicht in der Rolle als "Ersatzvater" des kleinen Buben, der nicht von ihm stammt. Dass er sich überhaupt nicht um das Kind gekümmert hatte und es misshandelte, konnten Zeugen vor Gericht bisher aber nicht in der Eindeutigkeit bestätigen, in der sie das zunächst bei polizeilichen Vernehmungen erklärt hatten.
Schwierig ist, dass weder die Lebensgefährtin noch ein damaliger Besucher am Tattag genaue Angaben darüber machen, wie lange der Angeklagte ins Nebenzimmer ging, um das Schreien des Kindes zu unterbinden. Das Ersticken eines Menschen bräuchte nämlich mehrere Minuten, sagen Experten. Davon war im Prozess bisher nicht die Rede.
Gutachten zum Drogenkonsum
Entscheidende Impulse soll dem Prozess auch die forensisch-psychiatrische Gutachterin Susanne Eberlein geben. Sie will beurteilen, ob der regelmäßige Drogenkonsum des Angeklagten sich strafmildernd auswirken könnte – auch wenn er sich weigert, an ihrem Gutachten aktiv mitzuwirken.
Allen Aussagen der Zeugen war zu entnehmen, dass viele von ihnen - wie das Paar - auch Marihuana konsumierten. Die häufigen Besuche in deren Wohnung ließen den Verdacht keimen, dass hier nicht nur Drogen gemeinsam konsumiert wurden, sondern auch den Besitzer wechselten.
Der Prozess am Landgericht wird am Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt.
Dass sich so viele Väter vor der Verantwortung drücken, wenn die Frau in der Beziehung schwanger geworden geworden ist kann man sicher einer modernen oberflächlich gewordenen Gesellschaft anlasten aber ich verstehe die Kombination dieser Eigenschaften mit dem Begriff Feminismus nicht.
Der Regelfall ist doch der, dass Frauen die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und mit viel Mühe und Fleiß ein meist bescheidenes Leben stemmen, während die Väter sich oft sogar versuchen vor ihrer Zahlungspflicht zu drücken.