In einer Nacht im Februar soll ein 34-Jähriger aus Rache einen früheren Knastkumpel gezwungen haben, von der Eisenbahnbrücke bei Wörth (Lkr. Miltenberg) in den eiskalten Main zu springen. Dabei kam der 30-jährige Mann ums Leben. Der 34-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Mord in mittelbarer Täterschaft angeklagt. An diesem Donnerstag, 10. November, beginnt der Prozess am Landgericht Aschaffenburg.
Der mutmaßliche Täter soll sei Opfer mit dem Handy gefilmt haben. 2007 hatten sich die beiden Männer eine Zelle im Aschaffenburger Gefängnis geteilt. Das Opfer soll schon damals auch von dem jetzt Angeklagten so lange gepiesackt und gedemütigt worden sein, bis es sich der Justiz offenbarte und den heute 34-Jährigen belastete.
Handelte der 34-Jährige aus Rache am ehemaligen Mithäftling?
Der damalige "Verrat" soll den Ex-Häftling 15 Jahre später dazu veranlasst haben, es dem einstigen Mitgefangenen heimzuzahlen. Außerdem wollte er wohl einer früheren Freundin imponieren, der sein früherer Knastkumpel noch Geld schuldete. Die Männer trafen sich nachts. Doch das Eintreiben der Schulden gelang nur teilweise, weil der 30-Jährige nicht genug Geld auf dem Konto hatte.
Videoaufnahmen zeigen, dass der 30-Jährige gezwungen wurde, vom Ufer in den eiskalten Main zu steigen. Dann soll der Angeklagte den tropfnassen und frierenden Mann auf die nahe Eisenbahnbrücke bei Wörth getrieben haben. Von dort sprang er in die Tiefe. Die Staatsanwaltschaft will beweisen, dass das Opfer von dem 34-Jährigen dazu gezwungen worden war.
Aus einem Vemisstenfall wurde ein Mordfall
Die Polizei ging zunächst von einem Vermisstenfall aus und suchte im Fluss nach dem Opfer. Aber erst drei Wochen später wurde die Leiche des 30-Jährigen in etwa zwölf Kilometer Entfernung an der Schleuse des Kraftwerks Kleinwallstadt an der bayerisch-hessischen Grenze angetrieben. Als Todesursache gilt ein Kreislaufstillstand als wahrscheinlich, verursacht durch das Eintauchen in das kalte Wasser.
Der Verdächtige war bereits eine Woche nach dem Vorfall in Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Er kam zunächst wegen psychischer Auffälligkeiten in ein Bezirkskrankenhaus, befindet sich aber nun in einem Gefängnis. "Für meinen Mandanten gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung", betont auf Anfrage Norman Jacob, der Verteidiger des Angeklagten. Sein Mandant habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Die Ermittler werfen dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung und Mord in mittelbarer Täterschaft vor. Das bedeutet, ein Täter führt die mörderische Handlung nicht selbst aus.
Der Prozess beginnt am Donnerstag, 10. November, um 9 Uhr am Landgericht Aschaffenburg. Es sind acht Verhandlungstage angesetzt.