
Der Mord an der 13-jährigen Sabine Back bleibt auch nach 28 Jahren ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte in dem "Cold Case" Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) zwar eine Anklage gegen einen zur Tatzeit 17-Jährigen vorgelegt. Doch die darin aufgeführte Beweisdecke gegen den Verdächtigen ist dem Landgericht offenbar zu dünn.
Das Gericht habe mit Beschluss vom 2. Mai "die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten" abgelehnt, schreibt am Dienstag der stellvertretende Pressesprecher Rainer Volkert. Die Richter um den Vorsitzenden Michael Schaller hätten "nach umfangreicher Prüfung der vorgelegten Beweismittel die Sachbeweise und Indizien als nicht ausreichend erachtet, um eine Verurteilung des Angeschuldigten wegen Mordes als überwiegend wahrscheinlich anzunehmen".
Verteidiger beantragte bereits im Januar die Einstellung des Verfahrens
Die 13-jährige Sabine war im Dezember 1993 zunächst vermisst und gesucht worden. Nach zwei Tagen wurde das Mädchen tot in einer Güllegrube auf einem Aussiedlerhof gefunden. Ein erster Verdächtiger war 1995 freigesprochen worden. Im vergangenen Jahr hatten Experten dann die DNA des jetzt Verdächtigen durch neue Analysen auf der Wäsche der Getöteten identifiziert. Dies belebte die Ermittlungen neu. Die Untersuchungen gegen den heutigen Besitzer des Hofes, der ebenfalls verdächtig war, wurden hingegen im Dezember 2021 eingestellt. Kurz darauf wurde der Mann tot aufgefunden - er starb laut Staatsanwaltschaft eines natürlichen Todes.
Das Landgericht folgt mit seiner aktuellen Entscheidung der Auffassung von Verteidiger Hanjo Schrepfer, der bereits im Januar die Einstellung des Verfahrens beantragt hatte: Weder die konkrete Tat noch die angebliche Rolle, die sein Mandant dabei gespielt haben soll, seien geklärt, sagte er dieser Redaktion.
Eine Verurteilung könnte nur wegen Mordes erfolgen
Die Richter betonen zwar: Eine "Beteiligung des Angeschuldigten an einer möglichen Tat" sei denkbar. "Die vorhandenen Beweismittel ließen jedoch keine sichere Rekonstruktion eines Tathergangs zu, der einen Mordvorwurf belegen könne". Alle anderen möglichen Straftatbestände seien inzwischen verjährt, sodass allein eine Verurteilung wegen Mordes erfolgen könnte.
Ob die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung akzeptiert, ist noch nicht entschieden. Dies erklärte ein Sprecher auf Anfrage dieser Redaktion. Denkbar ist, dass die Anklagebehörde das Oberlandesgericht Bamberg bemüht, um den Prozess doch noch möglich zu machen.