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Gemünden
Mainbrücke Gemünden: Baufirmen klagen gegen die Stadt auf Zahlung von knapp 900.000 Euro
Die Stadt Gemünden hat nach einem Vergleich zu viel gezahltes Geld zurückbekommen, sieht sich jetzt aber einer Klage gegenüber. Die Brücke gehört weiterhin der Stadt Gemünden.
Die Mainbrücke in Gemünden.
Foto: Björn Kohlhepp | Die Mainbrücke in Gemünden.
Björn Kohlhepp
 und  Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 17.10.2024 02:41 Uhr

Seit 2019 rollt der Verkehr über die neue Gemündener Mainbrücke. Zur Abrechnung des 25-Millionen-Euro-Projekts läuft allerdings noch ein Rechtsstreit, hieß es in der jüngsten Sitzung des Kreisbauausschusses. Die Kreistiefbauverwaltung berät hier die Stadt Gemünden als Bauherren. Der Landkreis war für die technische Ausführung mitverantwortlich und trägt 80 Prozent der nicht zuwendungsfähigen Kosten. Im Dezember 2023 wurden die Verhandlungen zur Rampenbrücke abgeschlossen, die Aschaffenburger Baufirma Adam Hörnig zahlte 105.000 Euro zurück. Für die Strombrücke reichte die Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen am 20. Dezember 2023 Klage gegen die Stadt Gemünden ein, es geht um rund 880.000 Euro.

Die Mainbrücke wurde in zwei Baulosen ausgeschrieben, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Zum einen die Rampenbrücke oder Vorlandbrücke vom Kreisel über die Bundesstraße und die Bahnstrecke, zum anderen die Strombrücke, die eigentliche Brücke über den Main. Strittig sind laut Landratsamt Leistungen in der Schlussrechnung, die von Seiten der Stadt – in Abstimmung mit dem Landkreis – nicht anerkannt werden.

Stadt erkennt gewisse Forderungen nicht an

Gemündens Bürgermeister Jürgen Lippert bestätigt auf Anfrage, dass die Baufirma Geld möchte für gewisse Leistungen, die die Stadt aber nicht anerkenne. Die Arbeiten sehe die Stadt als Bestandteil des Auftrags an, die zusätzlichen Forderungen daher als unberechtigt. "Da machen wir schon eine Zeit lang mit rum und sind zu keiner Einigung gelangt", so Lippert. Womöglich müsse die Sache letztlich auf rechtlichem Weg geklärt werden. Es gehe um viele Details.

Insgesamt sind derzeit 24,87 von 25,47 Millionen Euro abgerechnet. Bei der Vorlandbrücke, einer Spannbetonkonstruktion, einigten sich der Landkreis und die Baufirma Adam Hörnig. Die eigentliche Mainbrücke (Strombrücke) wurde als Stahl-Verbund-Konstruktion von einer Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Adam Hörnig und der österreichischen Firma MCE gebaut. Hier wird noch um eine Summe von 877.000 Euro zuzüglich 7000 Euro Anwaltskosten gestritten. Im diesjährigen Kreishaushalt waren 500.000 Euro für ausstehende Kosten vorgesehen.

Bernd Reichelt von der Rechtsabteilung der Baufirma Adam Hörnig sagt, dass es bezüglich der Rampenbrücke einen Vergleich zwischen Adam Hörnig, dem Landkreis und der Stadt Gemünden gegeben habe. Es sei dabei um Abschlagszahlungen gegangen, die geleistet wurden, nachdem sie durch ein Ingenieurbüro geprüft worden seien. Dann habe jedoch die Stadt Geld zurückgefordert und mit einer Klage gedroht. Aus technischer Sicht seien die Zahlungen gerechtfertigt gewesen, aus rechtlicher offenbar nicht. Die Zahlungen hätten Zusatzarbeiten betroffen, die man mit Regiearbeiten bei Handwerksfirmen vergleichen könne.

Österreichisches Stahlbauunternehmen will von der Stadt Gemünden Geld

Bei der Klage gegen die Stadt geht es Reichelt zufolge vor allem um eine große Forderung des Partners MCE aus Linz, einem Stahlbauunternehmen. Die Stadt hätte die beiden Aufträge gerne verknüpft, aber Adam Hörnig habe sich nicht darauf eingelassen. Bei der Forderung von MCE gehe es um Mehrkosten durch einen Sondervorschlag der Firma, die Strombrücke in einem großen Teil zu liefern, weil das Vorteile bringe. Allerdings habe dies Probleme etwa mit dem nötigen Schwertransport verursacht, der in Mühlbach steckenblieb, es habe eine Zeitverzögerung gegeben. Der erste Verhandlungstermin am Landgericht Würzburg sei im Januar. MCE hat auf eine Anfrage der Redaktion nicht reagiert.

Zur Frage, wann der Landkreis die Brücke, wie abgemacht, von der Stadt Gemünden übernehme, schreibt Markus Rill vom Landratsamt: "Die Brücke ist in einwandfreiem Zustand und kann jederzeit zur Kreisstraße umgestuft werden. Das Umstufungsverfahren läuft bereits bei der Regierung von Unterfranken, ist aber aufwändig und benötigt Zeit. Betroffen ist nicht nur die Brücke, sondern weitere Straßen im Umgriff, beispielsweise der neue Kreisverkehr." Der Landkreis betreue die Mainbrücke schon jetzt, sei faktisch also bereits zuständig.

 
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  • Werner Müller
    "Never ending story", die Mainbrücke in Gemünden. Der Rechtsanwalt aus dem ehemaligen Verwaltungsrechtsstreit hatte Anspruch auf drei Prozent von der Bausumme, den 29 Millionen. Während meiner damaligen Recherche zur Mainbrücke (er stellte mir das Urteil des VG Würzburg zur Verfügung) konnte ich vermitteln. Die Stadt Gemünden zahlte einen Bruchteil des sechsstelligen Betrages, der dem Rechtsanwalt zustand! Die Stadt Gemünden war niemals Eigentümer der Mainbrücke, das machte der damals der Münchner Rechtsanwalt, der die Stadt vertrat, auch klar. Ein Aufleben des ruhenden Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hätte Gemünden nun auch diesen Rechtsstreit erspart! Aber einige waren ja wieder, aus überwiegend machtpolitischen Gründen, "gscheiter".
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