zurück
Gemünden
Machtkampf auf der Straße: Rennradfahrer und Autofahrer liefern sich Verfolgungsjagd
Zwei Männer mussten sich vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten: Der Autofahrer war dem Radler auf dem Radweg gefolgt, der Radler hatte mit einer Bewegung den Auto-Spiegel beschädigt.
Weil ein Radler auf der Straße statt auf dem Radweg fuhr, suchte ein Autofahrer die Konfrontation.
Foto: Robert Günther/dpa (Symbolbild) | Weil ein Radler auf der Straße statt auf dem Radweg fuhr, suchte ein Autofahrer die Konfrontation.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 11.11.2024 02:33 Uhr

Nicht gerade wie zwei erwachsene Männer haben sich ein 55- und ein 53-Jähriger aus dem Raum Lohr im Straßenverkehr verhalten, der einer als Fahrer eines Rennrades, der andere als Fahrer eines Audis. Gemeinsam nutzten sie die Osttangente in Lohr und einen Fahrradweg für ihren internen Machtkampf, der jetzt vor dem Amtsgericht Gemünden in die wahrscheinlich letzte Runde ging.

Viele Kilometer im Jahr ist ein Mann aus Lohr in seiner Freizeit mit dem Rennrad unterwegs. Dass er nicht immer nur die extra eingerichteten und zur Benutzung vorgeschriebenen Fahrradwege nutzt, ist für ihn völlig in Ordnung. So auch am 27. April 2024, als er die Straße aus Richtung Marktheidenfeld nach Lohr für seine Fahrt nutzte. "Die Radwege sind in einem sehr, sehr schlechten Zustand und es sind viele Menschen zu Fuß und auch mit Hunden dort unterwegs", nannte er als Grund dafür, dass er lieber die Straßen für seine Fahrten nutzte.

Streit in voller Fahrt

Das gefiel allerdings dem Audifahrer nicht, der mit seinem Fahrzeug in die gleiche Richtung fuhr. Er hielt sich mit seinem Auto auf gleiche Höhe mit dem Rennradfahrer, ließ die Autoscheibe runter und forderte den Radler auf, den Radweg zu benutzen. Diese Zurechtweisung missfiel dem Angesprochenen, was er auch zum Ausdruck brachte. Zusätzlich machte er, nach seinen Angaben, eine Handbewegung gegen das Fahrzeug des Autofahrers. Dabei traf er den Rückspiegel, der durch die heftigere Bewegung nach vorne gedrückt wurde.

"Ich hab gedacht, der hat meinen Spiegel kaputt gemacht!", erklärte der Autofahrer in der Gerichtsverhandlung. Immerhin ein Anbauteil, das nach seinen Worten einen Wert von rund 2000 Euro hat, da in ihm eine Kamera verbaut ist. Dafür wollte er zweirädrigen Kontrahenten zur Rede stellen. So fuhr er etwa 300 Meter weiter und wartete an einer übersichtlichen Stelle auf den Mann.

Kratzer am Spiegel waren leicht zu beseitigen

Als dieser das Vorhaben erkannte, wendete er kurzentschlossen und fuhr in die Gegenrichtung, dieses Mal über den Radweg, davon. Gefolgt vom Audi, ebenfalls auf dem Radweg. Als der Mann den Flüchtenden stellte, schulterte dieser sein Fahrrad, stieg eine Böschung rauf, über eine Leitplanke hinweg und setzte seine Flucht fort. Doch nicht so erfolgreich, wie gedacht, denn der Autofahrer stellte ihn wenig später auf dem Radweg nach Rodenbach.

Hier, so gab er an, soll der Autofahrer ihn mit einem Stoß gegen den Oberkörper zu Fall gebracht haben, wodurch er leichte Verletzungen davon getragen hat. Ein 29-jähriger Zeuge, der die Verfolgungsjagd teilweise gesehen und dessen Schwester auch ein kleines Video gefertigt hat, betonte, dass der Radfahrer gestürzt ist, noch bevor der Autofahrer ihn erreichen konnte.

Eine von Passanten herbeigerufene Polizeistreife, nahm den "Wettkampf" der beiden Straßenverkehrsteilnehmer zu Protokoll. Sie konnten dabei auch am getroffenen Autospiegel des Audis leichte Kratzer feststellen, die der Besitzer wieder mit etwas Autopolitur beseitigen konnte.

Fünf Monate Fahrverbot

In der Gerichtsverhandlung gestanden beide Kontrahenten, sich nicht korrekt verhalten zu haben. Keiner versuchte sein Verhalten zu beschönigen. Von Nachteil stellte sich dann heraus, dass der angeklagte Autofahrer schon einmal wegen Nötigung im Straßenverkehr angeklagt und verurteilt worden war.

So lautete der Antrag des Staatsanwalts für den Wiederholungstäter eine Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze zu 50 Euro), die Fahrerlaubnis einzuziehen und nicht vor Ablauf von acht Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Verteidiger hielt eine geringe Geldstrafe für angemessen.

Strafrichter Dr. Sven Krischker folgte sehr weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, sprach sich allerdings, neben der Geldstrafe, für ein Fahrverbot von fünf Monaten aus. "Sie hätten besser die Polizei gerufen", riet der Richter dem Autofahrer.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gemünden
Herbert Hausmann
Amtsgericht Gemünden am Main
Audi
Autofahrer
Fahrräder
Polizei
Radwege
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top