
Wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug musste sich ein 21-jähriger Auszubildender aus Marktheidenfeld vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Gemünden verantworten. Die Vorwürfe waren allerdings nicht haltbar, am Ende lief es auf leichtfertige Geldwäsche hinaus.
Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, dieser habe sich Zugriff zu dem E-Mail-Verkehr zwischen einem Autohaus aus dem Raum Aschaffenburg und einem Kunden in Frankreich verschafft. Anschließend habe der Angeklagte den Kaufvertrag dahingehend verändert, dass er seine eigenen Kontodaten in den Vertrag geschrieben habe, sodass der Kunde den mit dem Autohaus vereinbarten Kaufpreis von 21.500 Euro im Mai 2023 auf das Konto des Angeklagten überwiesen habe. Der Angeklagte habe das Geld anschließend abgehoben.
Angeklagter erhielt 30 Euro dafür, dass er sein Konto zur Verfügung stellte
Dass das Geld auf dem Konto seines Mandanten eingegangen und dieser es anschließend abgehoben habe, sei korrekt, sagte der Verteidiger des Angeklagten. Allerdings sei die Vorgeschichte anders verlaufen, als von der Staatsanwältin geschildert.
Und zwar so: Beim Feiern in Würzburg sei ein flüchtiger Bekannter auf seinen Mandanten zugekommen und habe ihm erzählt, dass er derzeit keinen Zugriff auf sein Konto habe. Deshalb benötige er zum Überweisen von Geld ein anderes Konto. Sein Mandant habe dem Bekannten seine eigenen Kontodaten genannt, das eingegangene Geld abgehoben und dem Bekannten in Würzburg übergeben. Dafür habe er 30 Euro erhalten.
Als er gesehen habe, dass 21.500 Euro auf seinem Konto eingegangen waren, habe er sich gedacht, dass da etwas nicht stimme, ergänzte der Angeklagte die Ausführungen seines Rechtsbeistandes. Er habe überlegt, ob er zur Polizei gehen solle, habe es dann aber nicht getan, weil er keine Probleme bekommen wollte.
Gute Prognose von der Jugendgerichtshilfe
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sagte, in einem Gespräch mit ihr habe der Angeklagte offen und zugänglich gewirkt. Der junge Mann lebe im elterlichen Haushalt, das Familienverhältnis sei harmonisch. Aus ihrer Sicht sei die Sozialprognose positiv.
"So einen Vorfall hatten wir noch nie", sagte der Inhaber des in die Geschichte verwickelten Autohauses. Doch weder er noch der ebenfalls als Zeuge geladene Polizist, der in dieser Sache ermittelt hatte, konnten zu wesentlichen neuen Erkenntnissen beitragen.
Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, es sei glaubhaft, dass der Angeklagte mit der Urkundenfälschung und dem Betrug nichts zu tun hat. Allerdings habe er sich der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gemacht. Der Angeklagte müsse sich um Schadenswiedergutmachung bemühen, forderte sie.
Sein Mandant sei dazu benutzt worden, Geld für Hintermänner abzuheben, betonte der Verteidiger des Angeklagten. Er plädierte für eine Geldauflage.
Schöffengericht glaubt dem Angeklagten
Nach eingehender Beratung verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Kristina Heiduck den Angeklagten dazu, den entstandenen Schaden nach Kräften wiedergutzumachen; er müsse bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres 2000 Euro an den Geschädigten zahlen.
Auch dem Schöffengericht seien die Angaben des Angeklagten plausibel und nachvollziehbar erschienen, so Heiduck. Was er gemacht habe, sei "schlichtweg dumm" gewesen. Im Fall des Angeklagten habe man das Jugendstrafrecht angewendet, weil dieser noch nicht völlig selbstständig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.