
Wegen Geldwäsche musste sich ein 40-jähriger Mann am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Gemünden verantworten. Am Ende wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im Januar vergangenen Jahres auf Veranlassung Dritter ein Bankkonto eröffnet zu haben, obwohl er erkannt habe, dass das Konto zur Vereinnahmung von Geldern genutzt werden sollte, die aus rechtswidrigen Taten herrührten. Auf dem Konto seien mindestens 560 Euro aus Warenbetrugstaten eingegangen.
Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war, räumte den Sachverhalt ein. Er sei damals von einigen Männern am Frankfurter Bahnhof angesprochen und zu einer sofortigen Kontoeröffnung im Videoident-Verfahren animiert worden. Er habe sich von den Männern, die ihm erzählt hätten, das Konto für Überweisungen in die Heimat zu benötigen, "zuquatschen lassen".
Konto in alkoholisiertem Zustand eröffnet
Für seine Mithilfe hätten sie ihm 30 bis 50 Euro versprochen, das Geld habe er aber nicht erhalten, denn gleich nach der Kontoeröffnung seien sie davongerannt. Die Sache sei ihm "schon ein wenig spanisch" vorgekommen, sagte er vor Gericht. Dass er das Konto dennoch eröffnet habe, schob er auf seien zu diesem Zeitpunkt alkoholisierten Zustand. Nach der Kontoeröffnung habe er niemals wieder Kontakt zu den Männern gehabt.
Dass der Angeklagte vor Gericht landete, lag daran, dass die Bank Verdacht geschöpft und die Polizei informiert hatte sowie daran, dass der Angeklagte drei Aufforderungen der Staatsanwaltschaft, sich bei ihr zu melden, ignoriert hatte. Der Staatsanwaltschaft ging es vor allem um die Hintermänner.
In Absprache mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten stellte Richterin Maryam Neumann das Verfahren vorläufig ein. Sie begründete dies damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und es sich um keine besonders schwerwiegende Tat handele, da keine so hohen Beträge auf das Konto eingezahlt worden seien. Damit das Verfahren endgültig eingestellt wir, muss der Angeklagte allerdings 600 Euro ans Tierheim Main-Spessart überweisen und bei der Suche nach den Hintermännern mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Der Angeklagte ging davon aus, dass er zumindest einen der Beteiligten wiedererkennen würde.