
Immer mal wieder zwischen Januar 2019 und Mai 2022 soll ein Angestellter eines Autohofs in Werneck nach Einkäufen von Kunden die Stornotaste gedrückt haben, obwohl es keine Fehlbuchung gab. Das Geld, das danach zu viel in der Kasse war, habe sich der 63-jährige Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, in die eigene Tasche gesteckt. Neben ihm auf der Anklagebank im Schweinfurter Amtsgericht saß seine fünf Jahre ältere Lebensgefährtin. Sie soll das unterschlagene Geld auf ihr Bankkonto eingezahlt haben. Das wertete die Staatsanwaltschaft als gewerbsmäßige Geldwäsche.
Aufgefallen war der Angeklagte, weil er, anders als seine Kolleginnen und Kollegen, in den meisten seiner Schichten außergewöhnliche Stornoquoten an den Tag legte. Während sonst über den ganzen Tag zwischen fünf und im Höchstfalle einmal 20 Stornos auftreten, soll der 63-Jährige in nur einer Schicht bis zu 60 Buchungen annulliert haben.
Angeklagter räumte Taten vor Gericht ein
Den genauen Schaden, der dem Autohof in Werneck entstanden ist, kann die Staatsanwaltschaft nicht beziffern. Sie geht aber davon aus, dass er sich auf mindestens 90.000 Euro belaufen hat. Da die Ermittlung der einzelnen Taten einen enormen Arbeitsumfang mit sich brachte, hat sich die Staatsanwaltschaft schließlich darauf beschränkt, lediglich Taten im Zeitraum von April 2022 bis Mitte Mai 2022 zur Anklage zu bringen.
Dass er diese Taten begangen hat, räumte der Angeklagte auch ein, allerdings sei die Quote unberechtigter Stornos bei weitem nicht so hoch gewesen. Viele zurückgenommene Buchungen seien berechtigterweise erfolgt. Ein Polizeibeamter, der bei seinen Ermittlungen mehrere zehntausend Buchungssätze überprüft hatte, war bei seiner Aussage vor Gericht allerdings deutlich: "Im Schnitt hat der Angeklagte bei jeder zwölften Buchung ein unberechtigtes Storno durchgeführt."
Fast 22.000 Euro auf das Konto der Lebensgefährtin überwiesen
Auf das Konto der Mitangeklagten wurden zwischen Mai 2019 und April 2022 fast 22.000 Euro an elf verschiedenen Tagen eingezahlt. Sie soll laut der Staatsanwaltschaft dabei gewusst haben, dass ihr Lebensgefährte das Geld rechtswidrig beschafft hatte. Der Angeklagte aber bestritt, ihr das Geld übergeben zu haben. Er habe es vielmehr für Essen ausgegeben und verzockt. Die Lebensgefährtin will zu keinem Zeitpunkt Gelder des 63-Jährigen erhalten und auf ihr Konto eingezahlt haben.
Vielmehr habe sie von ihrer Mutter einen Betrag von 12.000 Euro als Vorauszahlung auf ihr Erbe erhalten. Dieses Geld hätten sie in der Wohnung aufbewahrt und bei Gelegenheit in einzelnen Chargen auf ihr Konto eingezahlt. Die übrigen Beträge hätten sich aus Gewinnen in einem Wernecker Spielsalon zusammengesetzt.
Geld beim Glücksspiel gewonnen? Richter glaubt der Erklärung nicht
"Verraten sie mir den Trick mit der guten Gewinnquote", bat der Amtsrichter die Angeklagte. Schließlich wisse man doch, dass bei solchen Automatenspielen letztlich immer das Unternehmen der Gewinner sei. "Darauf ist das Geschäftsmodell angelegt." Der Richter glaubte ihre Erklärung nicht. Ein zuvor nie sonderlich gut gefülltes Konto lasse sich nicht mit Gewinnen aus dem Spielsalon auf über 20.000 Euro bringen.
Da sich im Vorleben der beiden Angeklagten keine Verurteilungen fanden und das Gericht davon ausgeht, dass sie künftig keine Straftaten mehr begehen werden, fiel das Urteil für beide recht milde aus. Die Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr setzte das Gericht zur Bewährung aus. Jeweils 1000 Euro müssen die Angeklagten an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das aus den Taten stammende Geld bleibt ihnen auch nicht, es wurde durch das Urteil eingezogen.
eine milde Strafe zeigt, Verbrechen lohnt sich!!
So viel zur Quote berechtigter Stornos, die können nur sehr selten sein.
Ich glaube, dass die Angeklagten unverschämtes Glück hatten weil nur sparsam ermittelt wurde.
Leider ist der Artikel in dieser Hinsicht etwas unklar.
Allgemein wieder eine sehr milde Strafe v.a. nach den billigen Ausreden der Lebensgefährting vor Gericht.