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Würzburg/Karlstadt
Zwielichtige Internet-Geschäfte: 2600 Euro Geldstrafe für "leichtfertige" Geldwäsche
Ein 30-Jähriger aus dem Raum Karlstadt hatte gemeinsame Sache mit Internetbetrügern gemacht und wurde dafür jetzt verurteilt. Wie genau die Masche funktionierte.
Ein Angeklagter hatte fremdes Geld, das man ihm schickte, an Unbekannte weitergeleitet. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. (Symbolfoto)
Foto: Silas Stein, dpa | Ein Angeklagter hatte fremdes Geld, das man ihm schickte, an Unbekannte weitergeleitet. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. (Symbolfoto)
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 09.02.2024 23:29 Uhr

Die Variante "light" gibt es nicht nur bei Getränken, sondern auch in Strafprozessen: Das musste ein Mann aus dem Raum Karlstadt erfahren, der von Kriminellen mit dem Köder "Nebenverdienst" über eine ebay-Kleinanzeige angeworben worden war. Der 30-Jährige wurde jetzt vom Amtsgericht Würzburg wegen "leichtfertiger" Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 2600 Euro verurteilt (65 Tagessätze zu je 40 Euro). Was an seinem Verhalten strafbar gewesen sein soll, wollte oder konnte er nicht erkennen.

Dass er sich nicht unmittelbar an "Geldwäsche" beteiligen wollte, nahm Richterin Gudrun Helm dem Angeklagten sogar ab. Doch das genaue Vorgehen der Betrüger hätte ihn doch stutzig machen müssen: Die Unbekannten hatten dem 30-Jährigen innerhalb eines Tages drei Beträge in Höhe von rund 10.000 Euro überwiesen und ihm dann mitgeteilt, dass er 2400 Euro davon behalten könne. Den Rest sollte er an ein Konto in den Niederlanden überweisen – was der Angeklagte auch tat. Ein Strafbefehl dafür über 90 Tagessätze war dem Mann jedoch zu hoch. Weil er Schwierigkeiten bei künftigen Bewerbungen befürchtete, hatte er dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Angeklagter sollte Geld an Unbekannte weiterleiten

Es sei ihm schon etwas komisch vorgekommen, sagte der Angeklagte, aber die Provision sei damals für ihn einfach viel Geld gewesen. Besonders in einer Phase, in der er von staatlicher Unterstützung lebte und sich etwas dazuverdienen wollte. Er habe die angebotene Nebentätigkeit als Chance verstanden. Dafür sollte er fremdes Geld, das man ihm schickte, an Unbekannte weiterleiten.

Was ihm eine Auftraggeberin in mehreren Gesprächen schilderte, habe echt und vielversprechend geklungen. Ihm seien sogar Schulungen für das Handeln an der Bitcoin-Börse in Aussicht gestellt worden. Um schnelles Geld "bei hochgelegten Beinen" sei es ihm allerdings nicht gegangen, sondern um echtes, sauberes "Geld verdienen".

Erste Aufträge als Einstieg in die geheimnisvolle "Bitcoin-Welt"

Richterin und Staatsanwalt blieben dabei: Der Angeklagte habe für das schnelle Geld vorübergehend das Denken ausgeschaltet. Der 30-Jährige bestand jedoch darauf, nicht leichtfertig gehandelt zu haben, sondern selbst übers Ohr gehauen worden zu sein. Wenn er mehr über die Bitcoin-Branche gewusst hätte, wäre das nicht passiert, sagte er vor Gericht.

Die Frau, die in der Angelegenheit mit ihm wiederholt telefoniert hatte, habe ihn durch professionelles Argumentieren überzeugt. Er habe die ersten Überweisungsaufträge als Einstieg in die geheimnisvolle "Bitcoin-Welt" verstanden. Dass man ausgerechnet ihm fremdes Geld zum weitertransferieren schickte, habe er als Vertrauensbeweis verstanden. Denn: er hätte ja auch alles, was auf seinem Konto ankam, einfach für sich behalten können. Das Gericht blieb jedoch bei seiner Einschätzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

 
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