
Bisher waren die Corona-Tests kostenlos, ab dem 11. Oktober ändert sich das. Wer nicht geimpft, genesen oder von der Impfung ausgenommen ist, muss die Tests nun selber zahlen. Denn die neue Testverordnung sieht eine Vergütung für Antigenschnelltests in Höhe von 11,50 Euro und für PCR-Tests in Höhe von 51,56 Euro vor.
Die Preise können aber in den einzelnen Schnellteststellen, wie Apotheken oder Praxen variieren – so auch im Landkreis Main-Spessart.
Unterschiedliche Preise in den Gemündener Apotheken
Die Stadt Apotheke Gemünden wird rund 11,50 Euro für einen Antigen-Schnelltest verlangen – genau den Preis, den sie zuvor vom Staat bekommen haben. In Zeiten, in denen viel Betrieb war, hat die Apotheke sogar zusätzliches Personal eingestellt, sagt Inhaber Martin Maisch-Beßler. "Wir schauen zunächst wie hoch die Nachfrage ist, aber wir können flexibel reagieren", so der Apotheker.
In der Markt Apotheke in Gemünden wird ein Antigen-Schnelltest künftig 13 Euro kosten, laut Inhaber Helmut Fischer. Die Alte Apotheke stellt das Testen komplett ein, "die Nachfrage ist viel niedriger geworden", sagt Inhaber Maximilian Götz. Zudem müsse für jeden Test auch ein fälschungssicherer Kassenbon ausgestellt werden, die Apotheke könne das nicht leisten.
Lohr, Erlenbach, Kreuzwertheim: Preis muss Kosten decken
Auch die Marien-Apotheke in Lohr hat für die Testungen extra Personal eingestellt und sogar zusätzliche Räume angemietet, sagt Inhaberin Anne Lahoda. Bei ihnen wird der Schnelltest deswegen rund 15 Euro kosten: "Wir müssen zumindest kostendeckend arbeiten können", so die Apothekerin. Spontane Testungen sollen auch möglich sein: "Wir überlegen Testungen dazwischen zu schieben, wenn jemand akut einen Test braucht.
In der Teststelle im Biosa Kompetenzzentrum in Erlenbach-Tiefenthal kostet der Antigen-Schnelltest ebenfalls 15 Euro, heißt es auf Nachfrage, da die Verwaltungsarbeit im Verhältnis zum Testen recht teuer ist, sagt Biosa-Inhaber Christof Plottek. Und auch das Schnelltestzentrum in Karlstadt wird 15 Euro je Test verlangen.
Das Schnelltestzentrum am Lidl-Parkplatz in Lohr ist eine von 250 Teststellen des Betreibers Ecolog. Auf Anfrage dieser Redaktion konnte dieser derzeit noch keine Auskunft über kostenpflichtige Tests in deren Teststellen geben. Hier waren nach Voranmeldung bisher aus PCR-Tests möglich.
Das Corona-Testzentrum Kreuzwertheim verlangt vorerst 12 Euro pro Antigen-Schnelltest, wird den Preis aber an der Nachfrage ausrichten: "Wenn weniger Personen kommen, ist es nicht mehr wirtschaftlich für uns. Dann müssten wir den Preis kurzfristig auf 15 Euro erhöhen", sagt Apothekerin Julia Störmer von der Schäfers Apotheke, die das Testzentrum betreibt.
In der Buchen Apotheke in Sendelbach lässt die Nachfrage nicht nach: "Viele Frammersbacher kommen jetzt zu uns, weil das BRK-Schnelltestzentrum geschlossen hat", so Inhaber Benedikt Porzelt. "Das sind hauptsächlich Kinder, die wieder in die Kita gehen". Dementsprechend testet die Apotheke weiterhin abends zwischen 17 und 18 Uhr. Für Kinder sind die Schnelltests kostenlos. Für alle anderen veranschlagt der Apotheker einen Preis von 20 Euro pro Antigen-Schnelltest.
Testzentrum Main-Spessart nicht mehr für alle zugänglich
Anders als die Schnelltestzentren des BRK, bleibt das Bayerische Testzentrum in Main-Spessart in Marktheidenfeld am Klinikum Main-Spessart und in der Scherenberghalle in Gemünden geöffnet. Dort werden aber nur noch die kostenfreien PCR- und Antigenschnelltestungen durchgeführt.
Getestet werden dort also nur noch die Personen, die ein Recht auf kostenlose Tests haben. Wer weder genesen, noch geimpft ist und nicht von der Impfung ausgenommen ist, kann sich ab dem 11. Oktober dort nicht mehr testen lassen.
Wer einen PCR-Test braucht und keinen Anspruch auf einen kostenlosen Test hat, wird also überwiegend auf seinen Hausarzt angewiesen sein. Laut Landratsam bieten viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Landkreis – überwiegend für die eigenen Patienten – PCR-Tests und Antigen-Schnelltests an.
Wer nicht für Corona-Tests zahlen muss
- Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 30. November gilt dies auch für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten Monaten an solchen Studien teilgenommen haben.
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.
- Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
- Besucherinnen und Besucher bzw. Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Studierende bis zum 30.11.2021
Die 2-Klassen Gesellschaft ist da: Auf der einen Seite die Geimpften, die Guten, und auf der anderen Seite die Ungeimpften, die Bösen.
Wie weit ist es gekommen in Deutschland!?
Bei vielen gilt schon 2G (Theater, Discos, etc) . Da kommst du auch als negativ Getesteter nicht mehr rein.
Von außen betrachtet nennt man das "Ausgrenzung von Minderheiten"
Nur nicht im besten Deutschland aller Zeiten.
Aber wir sind ja sooo tolerant. Jedenfalls bei der Hautfarbe, der Religion, der sexuellen Orientierung, etc.
Nur nicht bei der Impfung. Da hört die Toleranz und Meinungsfreiheit auf.
Ich vermute, diese Meinung, die man in einer Demokratie ja eigentlich immer sagen darf und die eine Demokratie erst kennzeichnet, ist hier auch bei der Main-Post nicht erwünscht und wird auch nicht veröffentlicht. Oder vielleicht doch, weil man sich nicht die Blöße geben will?
Ich vertrete die Meinung, dass ich ein Jahreseinkommen von 15 Mio Euro erhalten soll
...
Mein Chef sieht es leider anders...
Muss ich nun die 15 Mio bekommen?