Maria Görlich ärgert sich: Regelmäßig besucht sie ehemalige Kollegen im Altersheim der Otto und Anna Herold-Stiftung in Karlstadt. So auch an diesem Mittwoch. Einen gültigen negativen Schnell- und sogar einen negativen Selbsttest habe sie dabei gehabt. "Bei meinem letzten Besuch vor drei Wochen hat das ausgereicht." Nun aber sei ihr der Zutritt zunächst verweigert worden.
"Die Mitarbeiter haben zusätzlich noch meinen Impfnachweis verlangt. Den hatte ich aber nicht dabei und musste ihn von zu Hause holen", sagt sie im Gespräch mit dieser Redaktion. Für die Karlstadterin kein Problem, wohnt sie doch nicht weit von der Einrichtung entfernt. Allerdings fragt Görlich: "Was machen denn Leute aus Heßlar oder Retzbach, denen es so geht wie mir?"
Negativer Schnelltest genügt, um Bewohner zu besuchen
Dieter Reichert, seit zwei Monaten Geschäftsführer der Karlstadter Pflegeeinrichtung, widerspricht: "Wer Angehörige oder Bekannte bei uns besuchen will, benötigt lediglich einen negativen Schnelltest." Ein Impfnachweis sei nicht nötig. Möglicherweise habe es im Fall von Maria Görlich ein Missverständnis gegeben. "Neu ist allerdings, dass es keine Tests mehr bei uns vor Ort gibt", so Reichert.
Görlich hat noch einen weiteren Kritikpunkt: "Ich hätte mir gerne von der Einrichtung eine Bescheinigung ausstellen lassen, um einen kostenlosen Schnelltest zu bekommen." Immerhin komme sie regelmäßig vorbei. Jedoch habe man ihr gesagt, dass das Heim das Dokument nur an Verwandte ausgebe. Dahinter steckt die neue Testverordnung, die seit 30. Juni deutschlandweit gilt.
Hinterlegte Besucher erhalten eine Dauerbescheinigung
Demnach bleiben Corona-Tests nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos. Dazu zählen unter anderem Menschen, die sich am Ende der Quarantäne freitesten müssen oder eben Besucherinnen und Besucher oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Um nicht für den Test zahlen zu müssen, benötigen diese Personen einen Nachweis, den sie an der Teststation vorzeigen können. Diesen erhalten sie etwa in den Pflegeheimen.
"Wir stellen diese Bescheinigung nur für Personen aus, die in unserem System hinterlegt sind. Das sind vor allem Angehörige, aber auch zum Beispiel Betreuer", sagt Dieter Reichert. Allerdings müssten Besucherinnen und Besucher nicht jedes mal ein neues Dokument anfordern: "Wir haben mit der Heimaufsicht vereinbart, dass wir eine Dauerbescheinigung für die erwähnten Personen ausstellen. Das erleichtert das Prozedere für alle Beteiligten."
Nobel auch von der Dame sich um Ihre ehemaligen Kollegen zukümmern.. Sicher ist Sie dann in der Einrichtung bekannt und man könnte da etwas flexibler sein ..und wer sagt den daß die Ehemaligen Kollegen noch mobil sind..
Zudem ist dieser ganze Aufwand nicht mehr nachvollziehbar..Es dürfen Feste gefeiert werden..die Maskenpflicht ist mit kleinen Einschränkungen gefallen..Kiliani.. Festwoche ..Laurenzimesse usw.finden statt..Da müsste doch ein negativer Selbstest ausreichend sein..am Empfang unter Kontrolle durchgeführt und gut ist es..