Beinahe wäre ein Mann aus dem Karlstadter Stadtteil Stetten Opfer eines Betrugs geworden. Er hatte kürzlich sein Auto, einen Renault Zoe mit Elektroantrieb, über die Online-Plattformen Ebay und Mobile.de angeboten. Ein Interessent meldete sich daraufhin per E-Mail. Rechtzeitig stellte der Stettener aber fest, dass er auf dem Weg war, einem Betrüger ins Netz zu gehen.
Aber der Reihe nach: Der Mann aus Stetten hatte im September 2022 ein Auto gebraucht gekauft, um die Wartezeit auf seinen Elektroneuwagen zu überbrücken. Dieses brauchte er dann nicht mehr. "Jetzt ist der neue da, der alte muss weichen", dachte er sich und bot den Wagen zum Verkauf an. Bald darauf meldete sich ein Interessent per E-Mail, fragte nach dem Motor, dem Stand der Kilometer und der Batterie. Der Kaufinteressent sagte, dass er das Auto für seinen neuen Wohnsitz in Österreich kaufen wolle.
Verschiedene Ortseinträge ließen den Verkäufer misstrauisch werden
Abgeholt werden würde das Auto von einer nicht näher beschriebenen "Reederei" – eine erste Ungereimtheit, da der Stettener vielmehr mit einer Spedition gerechnet hätte –, das Geld wolle er überweisen. Um die Ernsthaftigkeit seines Interesses zu hinterlegen, schickte er per E-Mail eine Kopie seines Personalausweises. Das Foto zeigte einen über 60-jährigen Mann, der in Weilburg in Hessen wohnt.
So weit jedoch, so normal. Was den Stettener richtig misstrauisch werden ließ, war, dass der Käufer seinen Wohnort in Österreich angab, im mitgeschickten PDF-Kaufvertrag aber als Wohnort Winterthur in der Schweiz eingetragen war und der Passinhaber in Hessen lebte. Seinem Gefühl, dass da etwas nicht stimmte, ging er nach und fand die Telefonnummer des Passinhabers heraus.
Der "echte" Passinhaber weiß bereits von dem Betrug
Dann wurde schnell klar, dass er es mit einem Betrüger zu tun hatte. Der wahre Passinhaber schimpfte, dass sich schon sechs Leute bei ihm gemeldet hätten. Er habe sich in einem früheren fingierten Verkaufsgespräch verleiten lassen, einen Kopie seines Personalausweises zu schicken. Mit dieser Kopie werde jetzt auf Betrugstour gegangen, so der Mann aus Hessen.
Für den Stettener ist die Sache gut ausgegangen. Er hat das Verkaufsgespräch mit dem Mann abgebrochen. Geschädigt wurde er nicht. Aber es stellt sich die Frage, was die nächsten Schritte des vermeintlichen Betrügers gewesen wären.
Dazu erklärt auf Anfrage Polizeihauptkommissar Enrico Ball von der Pressestelle der Polizeidirektion Unterfranken, dass es schwer sei, von einem im Versuchsstadium gebliebenen Fall auf andere zu schließen. Letztendlich ziele die Masche der Betrüger immer darauf ab, entweder an die Ware zu gelangen, ohne Geld zu bezahlen oder Geld zu bekommen, ohne die dafür vereinbarte Gegenleistung zu übergeben.
Online-Bezahldienste bieten oft einen Käuferschutz
Ball zeigt an einem Beispiel auf, wie die Betrüger weiter vorgehen. Wie schon in dem obigen Fall beschrieben, erklärt der Kaufinteressent, er könne das Auto nicht persönlich abholen, sondern möchte eine Spedition mit der Abholung beauftragen. Zudem schickt er eine Zahlungsbestätigung eines Online-Bezahlsystems. Der Verkäufer willigt ein und das Auto wird vom Spediteur abgeholt. Dann wiederum verneint der Käufer, das Fahrzeug erhalten zu haben und friert das vermeintlich überwiesene Geld ein – eine Funktion, die Online-Bezahldienste zwecks Käuferschutz anbieten. Der Verkäufer kann nicht eindeutig nachweisen, dass das Auto übergeben wurde. Das Auto und das Geld sind weg.
Ball rät grundsätzlich zur Vorsicht, wenn der vermeintliche Käufer sich durch einen Dritten vertreten lässt, auch wenn diese dritte Person eine Vollmacht und Kopien der Ausweispapiere des angeblichen Käufers vorgelegt hat. Die Dokumente könnten gefälscht sein. Das gelte auch für die Bestätigung der Überweisung des Kaufpreises per E-Mail. Solch eine "Quittung" sei grundsätzlich kein Beweis dafür, dass tatsächlich eine Zahlung erfolgt ist, so Ball.
Polizei warnt auch vor "Dreiecksbetrug"
Ball warnt auch vor einer Masche, die man Dreiecksbetrug nennt. Demnach bietet ein Verkäufer auf einem Online-Marktplatz einen Artikel an. Ein Betrüger gibt ein identisches Inserat auf. Zugleich bekundet der Betrüger Interesse an dem angebotenen Artikel. Nun wartet der Betrüger auf einen Käufer für sein eigenes fingiertes Angebot. Diesem schickt er die Zahlungsdaten des eigentlichen Verkäufers, der dann von dem arglosen Käufer die Zahlung erhält und die Ware verschickt – an den Betrüger.
Keine Möglichkeit gibt es, einmal gutgeschriebenes Geld von einem Empfängerkonto wieder zurückzuholen. Dies könne ohne Zutun des Kontoinhabers nicht erfolgen, erklärt auf Anfrage Anna Hess von der Sparkasse Mainfranken. Ein sogenannter Recall sei nur möglich, wenn die Buchung noch nicht erfolgt ist. Sie rät dazu, aufmerksam zu sein.