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Karlstadt
In Karlstadt müssen die Podeste vor den Lokalen weg
Coronabedingt hatten die Stadträte befristete Ausnahmen von der Altstadtsatzung erlaubt. Und wie ist das mit den Zelten? 
Podest vor dem 'Café Denkmal' in der Maingasse.
Foto: Karlheinz Haase | Podest vor dem "Café Denkmal" in der Maingasse.
Karl-Heinz Haase
Karlheinz Haase
 |  aktualisiert: 10.02.2024 07:16 Uhr

Die Ausnahmegenehmigung, derzufolge die Wirte in Karlstadt Zelte vor ihren Gaststätten aufstellen dürfen, wird für diesen Winter nicht wiederholt. Das berichten Bürgermeister Michael Hombach und Pressesprecher Uli  Heck auf Nachfrage aus dem internen Teil der jüngsten Bauausschusssitzung des Karlstadter Stadtrats.

Vor einem Jahr war beschlossen worden, dass die Wirte im Winter 20/21 mit Zelten ihre Bewirtungsfläche vergrößern dürfen, um in Coronazeiten größere Abstände zwischen den Gästen zu ermöglichen. Das werde nach dem Beschluss in der Ausschusssitzung diesen Winter nicht wieder gelten, so der Bürgermeister. Inzwischen sind viele Menschen geimpft. Mit der 2G-Regel habe sich die Situation geändert.

Podest vorm Stohka in der Hauptstraße.
Foto: Karlheinz Haase | Podest vorm Stohka in der Hauptstraße.

Auch die andere Ausnahmegenehmigung, die heuer zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober Podeste vor den Lokalen erlaubte, werde nicht verlängert. "Wir werden höflich daran erinnern, dass der Rückbau zu erfolgen hat", so Hombach. Die Podeste sollten dazu dienen, Gäste im Freien zu bewirten.

Bekanntlich hatte nur ein Lokal tatsächlich ein Zelt in Auftrag gegeben. Die anderen Gaststätten scheuten die Investition aufgrund der unsicheren Lage. Aufgestellt wurde auch das einzige Zelt nie, weil der Lockdown kam. 

Das Thema sei in der jetzigen Sitzung intern behandelt worden, weil die Namen von Anliegern zur Sprache kamen, die der Stadt Hinweise zu den Podesten gegeben hatten, so Hombach und Heck.   

 
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