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Marktheidenfeld
Hebesätze für die Grundsteuer bleiben in Marktheidenfeld erst einmal unverändert
Da noch nicht alle Daten vorliegen, braucht die Stadt eine neue Satzung. Der Stadtrat war sich uneinig darüber, wie sinnvoll es sei, jetzt schon eine Erhöhung für 2026 festzuhalten.
Die Grundsteuerreform tritt im Januar 2025 in Kraft. In Marktheidenfeld sollen die Hebesätze erst einmal nicht geändert werden.
Foto: Katharina Deubert (Symbolfoto) | Die Grundsteuerreform tritt im Januar 2025 in Kraft. In Marktheidenfeld sollen die Hebesätze erst einmal nicht geändert werden.
Katrin Amling
 |  aktualisiert: 13.11.2024 02:37 Uhr

In knapp zwei Monaten tritt die Grundsteuerreform in Bayern in Kraft, doch noch sind viele Details unklar. Auch der Marktheidenfelder Stadtrat diskutierte in seiner Sitzung am Dienstag über seine Hebesätze. Bisher wurden diese immer in den Haushaltsberatungen durch die Haushaltssatzung festgelegt. Da es aber aktuell laut der Kämmerin nicht so aussieht, dass die Haushaltssatzung bis zum Versand der Grundsteuerbescheide im Januar genehmigt ist, braucht die Stadt eine gesonderte Hebesatzung. Damit könne man den Hebesatz künftig auch unabhängig vom Haushaltsbeschluss ändern, erklärte Christina Herrmann.

Da aktuell noch nicht alle Messbeträge vorliegen, schlug Herrmann vor, die Hebesätze erst einmal nicht zu ändern. Die Messbeträge werden vom Finanzamt festgelegt und entscheiden zusammen mit dem Hebesatz darüber, wie viel Grundsteuer gezahlt werden muss. Laut einer aktuellen Auswertung kann die Stadt mit etwa 100.000 Euro Messbetragsvolumen rechen. Beim Finanzamt sind jedoch erst jeweils etwa 80 Prozent der Erklärungen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (Gewerbe und Privat) eingegangen. Außerdem seien noch viele Änderungen und Korrekturen zu erwarten, so Herrmann.

Der Entwurf der Kämmerin für die neue Satzung sah vor, den Hebesatz für 2025 für die Grundsteuer A bei 300 und für die Grundsteuer B bei 310 Prozentpunkten zu belassen. Für das Haushaltsjahr 2026 schlug sie eine Erhöhung auf 350 Prozentpunkte für beide Sätze vor. "Denn wir müssen die Einnahmen im Verwaltungshaushalt erhöhen, spätestens ab 2026 muss da was passieren", begründete sie. Damit wäre man im Vergleich mit umliegenden Kommunen noch immer im unteren Bereich.

Stadträte bemängelten fehlende Zahlen-Grundlage

Im Gremium löste der Vorschlag eine Debatte darüber aus, wie sinnvoll es sei, diese Zahlen in der Satzung festzuhalten, wenn die Grundlage noch nicht klar sei. Heinz Richter (proMAR) plädierte dafür, die Erhöhung für 2026 wegzulassen und lieber im Laufe des kommenden Jahres einen "fundierten Vorschlag zu entwickeln". Martin Harth (SPD) schloss sich an und meinte, man setze sich leicht dem "Vorwurf der Unseriosität" aus, wenn die Grundlage fehle.

Bürgermeister Thomas Stamm und der geschäftsleitende Beamte Matthias Hanakam verteidigten den Vorschlag der Kämmerei. Die Erhöhung für 2026 sei vor allem auch ein Signal an die Kommunalaufsicht, dass man es ernst meine mit den Anstrengungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Die CSU schlug vor, als Kompromiss eine Erhöhung beider Hebesätze um 20 Prozentpunkte für 2026 aufzunehmen.

Kurz sah es so aus, als ob man sich auf gar keinen Vorschlag einigen könnte. Nach einer Beratungspause beschloss der Stadtrat dann aber mit 14 zu 8 Stimmen, die vorgeschlagene Erhöhung für 2026 in der Satzung wegzulassen und nur die Hebesätze für 2025 festzulegen. Diese bleiben unverändert.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version stand, dass der Stadtrat dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung und damit einer Erhöhung für 2026 zugestimmt hat. Das ist falsch, wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

 
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