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Gemünden
Haltung von Kampfhunden wie Rottweilern soll in Gemünden teurer werden
Auch für Kampfhunde mit einem bestandenen Wesenstest soll künftig eine erhöhte Hundesteuer gelten. Die Hundehaltung in den kleinsten Gemündener Stadtteilen wird generell teurer.
Für Rottweiler und andere Kampfhunde der Kategorie II soll in Gemünden künftig immer ein erhöhter Hundesteuersatz fällig werden.
Foto: Bernd Thissen/dpa | Für Rottweiler und andere Kampfhunde der Kategorie II soll in Gemünden künftig immer ein erhöhter Hundesteuersatz fällig werden.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:06 Uhr

Kampfhunde werden auch steuerlich anders behandelt als gewöhnliche Hunde. Muss für einen normalen Hund in Gemünden 60 Euro Hundesteuer gezahlt werden, werden für einen Kampfhund 400 Euro fällig. In der bisher gültigen Satzung ist für Kampfhunde der Kategorie II und deren Kreuzungen die Steuer für einen gewöhnlichen Hund vorgesehen, sofern für die Hunde nachgewiesen werden kann, dass sie nicht gesteigert aggressiv oder gefährlich sind. Als Nachweis dient etwa ein Wesenstest. Mit einer Neufassung der städtischen Hundesteuersatzung soll auch für Kampfhunde der Kategorie II immer der erhöhte Steuersatz verlangt werden.

Seit Einführung der bayerischen Kampfhundeverordnung im Jahr 1992 wurde im Gemündener Stadtgebiet noch kein Kampfhund der Kategorie I gehalten beziehungsweise eine Genehmigung hierfür beantragt. In diese Kategorie, für die immer schon die erhöhte Hundesteuer verlangt wird, fallen etwa die Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Bullterrier. In die Kategorie II fallen Rassen wie American Bulldog, Bullterrier, Mastiff oder inzwischen auch Rottweiler. Von der erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie II wären vier Hundehalter in Gemünden betroffen.

Hundehaltung in Weilern künftig nicht mehr billiger

Am Montag wurde im Gemündener Stadtrat über den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung, die weitere Änderungen enthalten soll, diskutiert. Darin ist vorgesehen, dass für Hunde in Weilern, für die die Steuer bisher um die Hälfte reduziert war, künftig die normale Hundesteuer fällig wird. Diese Regelung betraf Aschenroth, Harrbach, Kleinwernfeld, Massenbuch, Neutzenbrunn, Reichenbuch und Schönau. Die Ermäßigung soll künftig nur noch gelten, wenn der Hund in einer Einöde gehalten wird, also wenn ein Wohngebäude mehr als 500 Meter von jedem anderen entfernt ist. Grund ist das erhöhte Schutzbedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner von Einöden.

Bisher gibt es auch noch eine Ermäßigung für Hunde, die zu Zuchtzwecken gehalten werden. Aber die Stadt sieht es nicht als ihre Aufgabe, die hobbymäßige Zucht von Rassehunden zu fördern. Die Haltung von Hunden zu Erwerbszwecken, darunter berufsmäßige Hundezucht oder Hütehunde, soll jedoch auch nach der neuen Satzung steuerfrei bleiben. Bisher wird die Züchtersteuer für sieben Hunde in Gemünden erhoben. Steuerfrei soll auch die Haltung von Rettungshunden und Hunden, die ausschließlich öffentliche Aufgaben erfüllen, bleiben.

Die aktuelle städtische Hundesteuersatzung entspricht im Wesentlichen der im Jahr 1980 vom bayerischen Innenministerium veröffentlichten Mustersatzung. Die geplante neue soll sich an einem neuen Muster des Ministeriums von 2020 orientieren. Durch die Neuregelungen rechnet die Stadt mit Mehrreinnahmen von jährlich 2700 Euro auf dann 33.000 Euro im Jahr.

Müssen alle Arten von Assistenzhunden aufgezählt sein?

Am Montag wurde aber noch keine neue Satzung beschlossen, weil Wolfgang Remelka (BfB) der Ansicht war, dass man die seit 2022 geltende Assistenzhundeverordnung berücksichtigen sollte. Im Entwurf der neuen Satzung steht, dass Hunde dann steuerfrei gehalten werden dürfen, wenn sie für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind. Remelka sah diese Aufzählung als nicht abschließend an, es gebe ja etwa Diabetikerwarnhunde oder Schlaganfallwarnhunde. Robert Lampert (CSU) hingegen sah die vorgesehene Regelung als ausreichend an. "Wenn jemand nachweist, dass ein Hund unentbehrlich ist, ist er zu befreien", so Lampert.

"Ich würde sagen, wir prüfen das noch mal, bevor wir irgendwas erlassen, was wir hinterher nicht wollen", sagte Bürgermeister Jürgen Lippert. Er sehe derzeit eine abschließende Aufzählung, die womöglich zu ergänzen wäre. Der anwesende Rathausmitarbeiter Andreas Weigand, bei der Stadt für Hundesteuer zuständig, gab jedoch zu bedenken, dass der bayerische Städte- und Gemeindetag von Veränderungen der Mustersatzung abrate. Die Stadt könnte sich sonst angreifbar machen.

Wie lässt sich die Zahl der Hunde im Stadtgebiet erfassen?

Ferdinand Heilgenthal (SPD) wollte wissen, ob man das überhaupt kontrollieren könne, wie viele Hunde im Stadtgebiet gehalten werden. Haltern von Kampfhunden kämen ja nicht unbedingt zur Stadt und sagen, sie halten Kampfhunde. "Wir sind darauf angewiesen, dass die Bürger so ehrlich sind und kommen und sie anmelden", sagte Andreas Weigand. Verpflichtet seien sie dazu, ab und zu gebe es auch Hinweise von Nachbarn.

Remelka wusste, dass in anderen Kommunen Mitarbeiter beim Ablesen der Wasserzähler auch ein Auge auf Hunde hatten, aber das sei durch Funkzähler ja kein Thema mehr. Auf seine Nachfrage, wie es mit Bußgeldern aussehe, wusste Weigand, dass Hundehalter zwei, drei Mal angeschrieben werden und es dann eventuell ein Bußgeld gebe.

Die neue Satzung wird in einer späteren Stadtratssitzung beschlossen und soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten.

 
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