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Gerolzhofen
Kampfhunde kosten nun ohne Ausnahme immer 450 Euro Hundesteuer
Die Stadt Gerolzhofen hat ihre Hundesatzung in Anlehnung an eine neue bayerische Mustersatzung geändert. Für Kampfhunde gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr.
Für Kampfhunde, wie beispielsweise diesen Staffordshire-Bullterrier, werden künftig in Gerolzhofen ohne Ausnahme 450 Euro als Hundesteuer fällig. Ob die Tiere in ihrem Wesen harmlos sind, spielt dabei jetzt keine Rolle mehr.   
Foto: Symbolbild Michael Hanschke (DPA)  | Für Kampfhunde, wie beispielsweise diesen Staffordshire-Bullterrier, werden künftig in Gerolzhofen ohne Ausnahme 450 Euro als Hundesteuer fällig.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:06 Uhr

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat ein amtliches Muster einer Hundesteuersatzung erstellt. Die Stadt Gerolzhofen reagiert darauf und passt die örtliche Hundesteuersatzung der Stadt aus dem Jahr 1980, zuletzt geändert in 2014, dieser neuen bayernweiten Mustersatzung an. Der Ferienausschuss des Stadtrates stimmte nun einstimmig den notwendigen Änderungen in der lokalen Satzung zu.

Wichtigste Änderung: In der neuen Satzung fallen einige bisher noch gewährte Ermäßigungen bei der Hundesteuer ersatzlos weg. So gibt es beispielsweise keine Steuervergünstigungen mehr für Zuchthunde. Warum ausgerechnet für Zuchthunde früher weniger Steuer zu zahlen war, sei heutzutage nicht mehr nachvollziehbar, sagte Bürgermeister Thorsten Wozniak in der jüngsten Sitzung.

Kein Negativzeugnis

Eine zweite Änderung bezieht sich auf so genannte Kampfhunde. Der Halter eines Hundes im Sinne der "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität" hat statt 50 Euro für einen "normalen" Hund satte 450 Euro zu zahlen. Bislang konnte er aber diesen erhöhten Steuersatz in der Regel vermeiden, wenn er bei der Stadtverwaltung ein Negativzeugnis vorlegte, wonach der Kampfhund in seinem Wesen unauffällig und ungefährlich ist. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nun nicht mehr. "Ein Kampfhund ist und bleibt ein Kampfhund", fasst Bürgermeister Wozniak die neue Regel zusammen. Für Kampfhund-Rassen gibt es künftig keine Steuerermäßigungen mehr.

Stadtrat Thomas Vizl (Geo-net) wollte wissen, ob diese Regelung schon jetzt auch diejenigen Hundehalter betrifft, die momentan einen Kampfhund mit Negativzeugnis besitzen, oder ob die geänderte Satzung erst ab dem Neukauf eines Hundes gilt. Andernfalls hätten diese Hundehalter plötzlich eine Steuererhöhung von 50 auf 450 Euro zu verkraften. Bürgermeister Thorsten Wozniak erklärte, die Satzung gelte für alle Hundehalter. Mögliche Einzelfallentscheidungen könnten auf Antrag dann in einer nichtöffentlichen Stadtratssitzung thematisiert werden.

Dunkelziffer bei Hundesteuer?

Norbert Finster (SPD) fragte nach der Anzahl der in Gerolzhofen offiziell gemeldeten Hunde und wollte zudem wissen, ob es möglicherweise eine gewissen Dunkelziffer gebe, wenn Hundehalter ihre Tiere nicht offiziell melden. Bürgermeister Wozniak will in einer der nächsten Sitzungen dazu aktuelle Zahlen liefern.

Arnulf Koch (CSU) hatte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses nach kurzer Suche auf seinem Tablet aber schon einige Daten parat: Die Stadt habe im vergangenen Jahr 2020 rund 19700 Euro an Hundesteuer eingenommen. Dies entspreche einer Hundepopulation von ungefähr 395 Tieren in der Stadt, rechnete Koch vor. 

 
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