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Main-Spessart/Kemmern
Grundstück mit Gleisen bebaut: Wann hat das jahrelange Warten auf den Kaufvertrag mit der Deutschen Bahn ein Ende?
Rentner Michael Dorsch und den anderen Erben liegt zwar ein Entwurf des Bahn-Konzerns vor. Geld aber haben sie noch nicht erhalten. Warum jetzt Behördengänge nötig sind.
Seit April 2022 fahren auf der neuen Bahnstrecke Regionalbahnen, Güterzüge und ICEs – bei Kemmern in Oberfranken mitten über das Grundstück von Michael Dorsch und seinen Miterben.
Foto: Silvia Gralla (Archiv) | Seit April 2022 fahren auf der neuen Bahnstrecke Regionalbahnen, Güterzüge und ICEs – bei Kemmern in Oberfranken mitten über das Grundstück von Michael Dorsch und seinen Miterben.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 03.09.2023 03:48 Uhr

Auf dem Grundstück von Michael Dorsch fahren Züge der Deutschen Bahn. Weit über fünf Jahre hat es gedauert, bis ihm der Bahn-Konzern den Entwurf eines Kaufvertrags vorgelegt hat. Doch ein Anteil des Ackers unter den Gleisen gehört noch immer dem 72-Jährigen.

Im Oktober 2017 hatte sich ein von der Bahn beauftragtes Ingenieurbüro an den Rentner aus dem Landkreis Main-Spessart gewendet. Für eine neue Eisenbahnstrecke werde sein Grundstück am Rande der Gemeinde Kemmern im oberfränkischen Landkreis Bamberg benötigt. Die Strecke wurde gebaut, seit April 2022 fahren dort nun schon Regionalbahnen, Güterzüge und ICE. Ein Vertrag zwischen Dorsch und der Bahn für das Grundstück war aber nicht zustande gekommen.

Deutsche Bahn äußert sich nicht zu den Gründen der Wartezeit

Im Februar 2023 teilte die Deutsche Bahn auf Anfrage mit: "Sofern Einigkeit mit allen Eigentümern erzielt werden kann, gehen wir davon aus, dass im ersten Halbjahr 2023 ein Kaufvertrag bahnseitig abgeschlossen werden kann." Die Gründe für die lange Wartezeit erläuterte das Unternehmen auch auf Nachfrage nicht. 

In einer Erbengemeinschaft mit zehn weiteren Personen hatte Dorsch die 2350 Quadratmeter große brachliegende Wiese bei Kemmern vermacht bekommen, die inzwischen mit Gleisen bebaut ist. Laut dem Angebotsschreiben des Ingenieurbüros aus dem Jahr 2017 hatte ein Sachverständiger den Wert des Wiesenstücks auf rund 4700 Euro geschätzt. Die Erbengemeinschaft stimmte damals einem sogenannten Bauerlaubnisvertrag zu, weil die Erben dem Projekt nicht im Weg stehen wollten und die Fläche nicht benötigten.

Selbst einen Vertragsentwurf beim Ingenieurbüro vorgelegt

Etliche Male habe er dann bei der Bahn nachgefragt, wann und wie es hinsichtlich eines endgültigen Kaufvertrags weitergehe, sagt Dorsch. Weil nichts voranging, ergriff der Rentner aus Main-Spessart schließlich die Initiative und legte dem von der Bahn beauftragten Ingenieurbüro im Januar 2022 den Entwurf eines Kaufvertrags vor, ausgearbeitet von einem Notariat.

Auch das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat Dorsch inzwischen über die Verzögerungen informiert. Die Aufsichtsbehörde über private und staatliche Eisenbahnunternehmen, sagt der 72-Jährige, habe dann Kontakt zur Deutschen Bahn aufgenommen. 

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Ende Juli erhielt Michael Dorsch nach langem Warten tatsächlich Post: der lang ersehnte Vertragsentwurf kam zurück. "Wortgleich", sagt der 72-Jährige, habe man ihm den Vorschlag unterbreitet, den er rund eineinhalb Jahre zuvor gemacht hatte. "Warum das so lange gedauert hat, ist für mich nicht nachvollziehbar", ärgert er sich. Eine erneute Anfrage dieser Redaktion an die Deutsche Bahn zu den Hintergründen bliebt unbeantwortet.

Das Grundstück in Oberfranken kann immer noch nicht verkauft werden

Die Erben pochen jetzt auf eine Auflistung der über die Jahre aufgelaufen Zinsen von der Bahn, die ihnen bislang nicht zugesandt worden sei. Mehrere hundert Euro sind nach Dorschs Berechnungen inzwischen zusammengekommen. Aber selbst wenn man sich darüber in Kürze mit der Bahn einig werden würde – verkaufen können die Erben die Wiese an den Konzern dann immer noch nicht.

Denn: Weil ein Mitglied der Erbengemeinschaft vor kurzem gestorben ist, muss der Anhang des Vertrags überarbeitet werden. Zwei Erben kommen hinzu, weitere Behördengänge zum Nachlassgericht und Grundbuchamt sind notwendig. Wieder müssen sich die Erben in Geduld üben. Michael Dorsch hofft jetzt, dass bis Ende 2023 die Unterschriften unter dem Vertrag gemacht sind. 

 
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Kommentare
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  • Peter Koch
    Diese Erbengemeinschaft stellt sich aber schon ungeschickt an. Warum stimmen sie erst einem Bauerlaubnisvertrag zu ohne dafür eine Entschädigung zu verlangen?
    Wenn mir ein Nachbar erlauben würde auf seinem Grund zu bauen täte ich das auch einfach ohne einen Kaufvertrag anzubieten.
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  • Friedrich Hoffmann
    Würde Schranke bauen und Maut verlangen nein Spaß. Tüpisch Deutesche Bahn ausitzen vieleicht bekommt man es ja für lau.
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  • Simon Hörnig
    Absurd - auch dass sich die Bahn nicht äußert.
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  • Michael Kuhn
    Da der Kaufvertrag nicht abgeschlossen ist.Nicht bezahlt.... Gehört das Grundstück der Erbengemeinschaft. Empfehlung....Strecke bis zur Bezahlung blockieren da kein Besitz der Bahn.....
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  • Georg Ries
    Die Eigentümer haben eine Bauerlaubnis unterschrieben. Da sieht es mit Blockade schlecht aus....
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  • Michael Kuhn
    Vertrag nicht erfüllt, Bauerlaubnis zurück ziehen, fertig ist der Lack.......
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