Das Vorkaufsrecht, das Gemeinden bei einer städtebaulichen Sanierung des Altorts zusteht, ist ein praktisches Instrument, den Ort weiterzuentwickeln. Hierfür sind jedoch mehr als nur gute Gründe nötig, wie nun die Marktgemeinde Kreuzwertheim bei einer Verhandlung am Würzburger Verwaltungsgericht erfuhr. Einem Bescheid, mit dem sie ihr Vorkaufsrecht über drei bebaute Grundstücke im Altort geltend machte, attestierte der Vorsitzende Richter Gerhard Weinmann "gravierende Mängel". Das Gericht gab der Klage einer Frau Recht, die zuvor im Oktober 2023 ein längere Zeit leerstehendes Wohnhaus samt Scheune und Nebengebäude erworben hatte. Für die Gemeinde sind die drei strittigen Grundstücke wichtig für die weitere Entwicklung des Altorts. Der baulich angeschlagene Leerstand sollte einem Weg weichen, der zwei Gassen miteinander verbindet und ein größeres Hofgut für Wohnungen erschließt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
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