Die Gemeinde Hafenlohr hat im Falle eines unbebauten Grundstücks ihr Vorkaufsrecht genutzt und rechtmäßig geltend gemacht. Ein Ehepaar hatte vor dem Würzburger Verwaltungsgericht dagegen geklagt, nach einstündiger Verhandlung aber wegen geringer Erfolgsaussicht die Klage zurückgenommen. Die Gemeinde zeigte sich jedoch offen, doch noch zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
Das Paar hatte das unbebaute Nachbargrundstück zu seinem Anwesen im April dieses Jahres für 152.000 Euro erworben. Im dort geltenden Bebauungsplan ist keine Baupflicht vorgesehen. Kurz nach dem Kauf wies die Gemeinde auf die beabsichtigte Ausübung ihres Vorkaufsrechts hin. Sie begründete dies mit der großen Nachfrage nach Baugrund. Das Vorkaufsrecht werde "zum Wohl der Allgemeinheit" und der Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts ausgeübt.
Gericht bestätigte die Argumentation der Gemeinde Hafenlohr
Das Gericht bestätigte nun diese Argumentation. Es müsse zwar ein tatsächlicher Wohnbedarf in der Gemeinde gegeben sein, stellte das Gericht fest. Die Anforderungen an die Gemeinde, diesen nachzuweisen, dürften nicht überspannt hoch sein. Konkrete Angaben darüber, was mit dem Grundstück geschehe, seien nicht nötig. Der von der Gemeinde ausgestellte Bescheid sei insgesamt gut begründet.
Darüber, ob es tatsächlich eine größere Nachfrage nach Wohnraum in der 1800-Einwohner-Gemeinde Hafenlohr gibt, gibt es zwischen beiden Parteien verschiedene Ansichten. Der zuständige Bauamtsleiter gestand zu, dass sich die konkrete Nachfrage schlecht nachweisen lasse. Es gebe jedoch viele Anfragen. Insgesamt sei von einem hohen Bedarf an Wohnraum aufgrund der Nähe zu Marktheidenfeld und Lohr auszugehen.
Angebote an bebaubaren Grundstücken fehlen auf dem freien Immobilienmarkt
In der Gemeinde gebe es zirka 50 unbebaute Grundstücke. Die Bereitschaft, eines zu verkaufen, sei jedoch äußerst gering. Auch auf dem freien Immobilienmarkt fehle es an Angeboten. Die einzige Möglichkeit, an Grundstücke zu gelangen, sei es daher, das Vorkaufsrecht auszuüben und so die Baupflicht durchzusetzen.
In seiner Klage wies das Ehepaar darüber hinaus darauf hin, dass die Anhörung seiner Argumente nur unvollständig stattgefunden habe. Die Frist sei mit nur drei Tagen äußerst knapp bemessen gewesen. Auch sei keiner von Seiten der Gemeinde auf sie zugekommen, um das Gespräch zu suchen. Beide hätten das Grundstück für ihre beiden Kinder erworben, die sich aber noch in der Ausbildung befinden. "Wir planen zu bauen, aber eben zu gegebener Zeit", erklärten beide.
In nur drei Jahren, wie die Gemeinde als Baupflicht verlangt, sei dies jedoch vor dem Hintergrund der gestiegenen Baukosten und Zinsen nicht zu schaffen. Die Gemeinde vermisste ihrerseits Äußerungen zum privaten Interesse an dem Grundstück von Seiten des Ehepaares.
zählt mal die Häuser im Ort die leer stehn, bzw. leer wern, weil keener mer da is!!
nochmal 20 oder doch 30, fördert und sucht euch dafür junge,
und die annere Seite sagt: ....warum soll mir verkääf, a wenn keener mer da is der da was mecht, ghört mir und is bezahlt!!!
Denn wenn die Gemeinde für einen einzigen Bauplatz diese stolze Summe ausgegeben hätte, wäre das schon zu hinterfragen.
Gehen wir mal von 300€ je qm aus (ist ja nicht wurzburg mit 600€ ++). Wären es 500 qm. Wahrscheinlich sind es in hafenlohr sogar noch paar qm mehr.
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Die Gemeinde wird bei den Eigentümern der ca 50 unbebauten Grundstücken ab und an nach Verkaufsbereitschaft gefragt haben (und abgeblitzt sein). Wie anders käme man dort sonst zu der Aussage "Verkaufsbereitschaft äußerst gering"?
Und viel mehr Möglichkeiten hat eine Gemeinde bei Altgrundstücken ohne eingetragene Baupflicht nicht.