Die Landesregierung hat zum 10. Februar die Corona-Testpflicht unter anderem in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen gelockert. Jetzt ist für einen Besuch kein offizieller Test mehr nötig. Eine Erklärung, dass ein Selbsttest negativ ausgefallen ist, genügt. Dies gilt unabhängig vom Impfstatus oder von einer ausgeheilten Covid 19-Infektion. Besucherinnen und Besuchern soll mit den Änderungen ein leichterer Zugang in die Einrichtungen ermöglicht werden.
Soziale Kontakte pflegen wie früher
Für das Pfründnerspital Arnstein sagt Sanela Jonjic, dass die gelockerte Regelung zur Testpflicht sofort umgesetzt wurde. Erklärungen der Besucher, dass ein negatives Selbsttest-Ergebnis vorliege, werden am Empfang durch die Mitarbeitenden kontrolliert. Jonjic sagt: "Ich begrüße die gelockerte Testpflicht." Sie hoffe, dass soziale Kontakte für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pfründnerspitals endlich wieder wie gewohnt stattfinden können.
"Es gibt nicht nur Corona, sondern auch andere Infektionskrankheiten, die mindestens so gefährlich für unsere Bewohner und Mitarbeiter sind", sagt Jonjic. Wenn sich alle an die geltenden Regelungen halten, und zum Beispiel bei Erkältungssymptomen der Einrichtung fern bleiben, dürfte nichts zu befürchten sein. Sie gehe davon aus, dass sich jede Besucherin und jeder Besucher verantwortungsbewusst an die Vorgaben hält.
Spontane Besucher sind jetzt wieder möglich
Eine Frau, die regelmäßig ihren Schwiegervater im Julius-Echter-Seniorenstift in Hafenlohr besucht, fühlt sich zwiegespalten: "Wichtig ist, dass jeder seine Eigenverantwortung wahrnimmt." Für sie und ihre Familie, die in Rothenfels wohnen, war es notwendig, immer erst nach Marktheidenfeld zu fahren, um sich testen zu lassen. "Das war sehr aufwendig und hat viel Zeit gekostet", sagt sie. Spontane Besuche beim Schwiegervater waren so gut wie gar nicht möglich. Sie ist sich allerdings sicher, dass sich zukünftig nicht jeder testet.
Katrin Lippert, Pflegedienstleitung im Haus Lehmgruben der Rummelsberger Diakonie in Marktheidenfeld hofft, dass sich das Infektionsgeschehen nicht verändern werde. "Wir haben nach wie vor immer mal wieder positive Bewohner oder Mitarbeiter." Damit müsse man auch weiterhin rechnen.
Ihre Einrichtung begrüße die Lockerungen. "Es ist wichtig, dass unsere Bewohner regelmäßig Besuch bekommen. Dies ist für Angehörige jetzt deutlich leichter." Die Erklärungen und Tests der Besuchenden werden vom Pflegepersonal kontrolliert. Neben einer Maskenpflicht für alle Gäste und Mitarbeitende gibt es keine weiteren Einschränkungen für Besuche. Haben sich Bewohnerinnen oder Bewohner infiziert, werden Angehörige im Vorfeld informiert und es wird von Besuch abgeraten.
Keine dramatischen Veränderungen erwartet
Am Landratsamt Main-Spessart ist die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen angesiedelt. Sie ist für die Qualitätsentwicklung und Aufsicht der Heime zuständig. Pressesprecher Markus Rill bestätigt, dass es in den vergangenen Monaten hin und wieder vereinzelte Corona-Fälle in den Einrichtungen im Landkreis gab. Und das trotz der Pflicht für Besucherinnen und Besucher, einen Negativtest einer anerkannten Teststelle vorzulegen. "Insofern erwarten wir nun keine dramatischen Veränderungen", sagt er.
Rill verweist auf die Aussage des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek: Ein niedriges Infektionsgeschehen und eine hohe Corona-Immunität in der Bevölkerung würden es ermöglichen, bei den Testungen für weitere Erleichterungen zu sorgen.
Maskenpflicht in Kliniken und Heimen gilt weiterhin
In Kliniken und Heimen muss man nach wie vor eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt dort für Patienten, Bewohner und Besucher. Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenheimen dürfen in ihren Zimmern oder auch in Gemeinschaftsräumen die Maske ablegen.
Auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Heimen müssen FFP2-Masken tragen. Ist es für eine Behandlung notwendig, kann man die Maske abnehmen. Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag, Gehörlose oder Schwerhörige sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen dies weiterhin durch ein Attest belegen.
Besuchsregelungen für das Klinikum Main-Spessart
Im Klinikum Main-Spessart in Lohr sind pro Tag zwei beliebige Besucherinnen oder Besucher pro Patientin und Patient erlaubt. Sie dürfen zwischen 14 und 18 Uhr eine Stunde bleiben, sofern sie einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Selbsttest oder Antigen-Schnelltest vorlegen. Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten dürfen nicht mit in das Krankenhaus kommen. Notfälle sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Ähnliche Vorschriften gelten in den Kreisseniorenzentren in Gemünden und Marktheidenfeld. Bei einem Besuch ist ein negatives Selbsttest-Ergebnis notwendig. Alternativ kann ein mitgebrachter Test vor Ort durchgeführt werden. Ein Impfnachweis ist nicht mehr notwendig.
Dem ist eigentlich nichts mehrhinzuzufügen, außer dass das es diese vor 2020 schon gab und es da niemanden in irgend einer Weise zu irgendwelchen Panikaussagen und -maßnahmen verleitet hat.
Zudem überwiegen diese anderen Infektionskrankheiten die Infektionen mit SarsCoV2 (6% der ARE - Wochenbericht des RKI KW&) bei Weitem. Alle Einschränkungen müssen sofort aufgehoben werden. Wenn es je einen Grund dafür gab, gibt es diesen endgültig nicht mehr.