Weil seine Ehefrau ihm vorwarf, sie geschlagen zu haben und weil er gegen den daraus resultierenden Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, musste sich ein 38-jähriger Mann aus Lohr vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Letztendlich wurde er freigesprochen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe am 11. April 2023 seine 28-jährige Ehefrau zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Anschließend habe er sie auf die Schultern geschlagen, sodass sie zu Boden gestürzt sei. Folgen seien eine Gesichtsschädelprellung und eine Hörminderung gewesen.
Er habe seine Frau an jenem Tag weder gesehen noch sie verletzt, sagte der Mann, der sich eigenen Angaben zufolge seit 2017 in Deutschland aufhält, mithilfe eines Dolmetschers.
Paar kam getrennt nach Deutschland
Er habe seine mittlerweile getrennt von ihm lebende Frau im Juni 2022 in Syrien geheiratet; es habe sich um eine arrangierte Ehe gehandelt. Am 3. März 2023 sei seine Frau am Flughafen Frankfurt angekommen. Doch obwohl frisch verheiratet, habe sie nicht zu ihm nach Lohr kommen wollen, sondern sei erst einmal zu ihrem Bruder nach Saarbrücken gegangen.
Damit sei er nicht einverstanden gewesen, denn er habe 25.000 Euro investiert, damit sie zu ihm kommen könne. Schließlich habe er sie dann doch überreden können und sie sei am 7. März 2023 nach Lohr gekommen. Kurz darauf habe er die Zustimmung zu einem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Seine Frau habe gewollt, dass er auch für sie einen solchen Antrag stellt. Als er ihr gesagt habe, dass dies nicht so einfach möglich sei, habe sie ihm gedroht, vor Gericht zu gehen und zu sagen, er habe sie geschlagen.
Am 7. April 2023 habe er mitbekommen, dass seine Frau mit ihrem Ex-Verlobten chattete. Darüber sei er sehr verärgert gewesen und habe nicht mehr mit ihr gesprochen. Da sie keinerlei Reue gezeigt habe, sei ihm klar geworden, dass es seiner Frau nie um ihn gegangen sei, sondern dass sie über ihn nur nach Deutschland habe kommen wollen.
Wie die Klägerin das Geschehen schildert
An jenem 11. April 2023, an dem er seine Frau geschlagen haben soll, sei er morgens um sechs Uhr von der Nachtschicht gekommen und habe dann geschlafen. Am frühen Abend habe er festgestellt, dass seine Frau sämtliche Lebensmittel in den Müll geworfen habe. Zwischen 17 und 18 Uhr sei sein Bruder gekommen, mit dem zusammen er die Wohnung aufgeräumt habe. Danach seien sie zur Wohnung seines Bruders zum Fastenbrechen gegangen, anschließend zur Arbeit.
Die als Zeugin geladene Noch-Ehefrau sagte vor Gericht – ebenfalls mit Hilfe des Dolmetschers – Folgendes: An jenem 11. April 2023 sei ihr Mann, der nach seiner Nachtschicht tagsüber geschlafen habe, gegen 19.30 Uhr aufgewacht. Weil sie ihm nichts gekocht hatte, sei er wütend geworden und habe sie geschlagen. Als er ihr mit weiteren Schlägen gedroht habe, sei sie auf die Straße gegangen, wo er sie nochmals geschlagen und ihr das Handy weggenommen habe.
Sie sei zum in der Nähe wohnenden Bruder ihres Mannes gegangen, der sie in die Wohnung gelassen habe. Später in der Nacht sei ihr Bruder aus Saarbrücken gekommen. Mit ihm zusammen sei sie zur Polizei und danach ins Krankenhaus gegangen.
Aussagen der Frau laut Richterin nicht plausibel
Auf Nachfrage von Richterin Kristina Heiduck sagte die Frau, ihr Mann habe ihr im Haus mit der flachen Hand auf beide Wangen geschlagen und danach auf der Straße habe er sie so heftig geschubst, dass sie zu Boden gefallen sei. Später korrigierte sie diese Aussage, die sie so auch schon bei der polizeilichen Vernehmung gemacht hatte: Sie wäre durch das Schubsen beinahe zu Boden gefallen. Durch die Schläge habe sie zwei Tage lang Schmerzen am Ohr gehabt.
Sie habe erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und plädierte auf Freispruch. Dem schloss sich der Verteidiger des Angeklagten an. Vieles bleibe unklar und das Aussageverhalten der Belastungszeugin sei fragwürdig.
Das sah auch Richterin Heiduck so. Die Aussagen der Frau seien stellenweise nicht ganz plausibel. Auch seien sie teilweise nicht kongruent zu früheren Angaben. Inwieweit dies der Übersetzung geschuldet sei, könne sie nicht sagen. Aber die Aussage der Frau wiege nicht mehr als die des Angeklagten, dessen Aussage von seinem Bruder gestützt werde. Auf den vorhandenen Fotos seien keine Verletzungen sichtbar und das vorliegende ärztliche Attest stütze sich im Wesentlichen auf Aussagen der Frau. Bei einer derartig schwachen Beweislage sei eine Verurteilung des Angeklagten nicht möglich. Die Kosten des Verfahrens trägt der Richterin zufolge die Staatskasse.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.