Mit einem Freispruch im Gepäck konnte eine 31-jährige Frau das Gebäude des Amtsgerichts Gemünden verlassen. Sie war vor dem Schöffengericht angeklagt, ihren Verlobten mit dem Auto zu einer Tour gefahren zu haben, bei der er 1470 Gramm Amphetamine überbracht haben soll. "Ich wusste nichts von den Drogen", sagte die Frau, eine Rechtsanwaltsfachangestellte, vor Gericht.
Nachdem er aus dem Gefängnis entlassen war, träumte der 29-jährige Verlobte der Angeklagten von einer neuen Karriere. Zusammen mit anderen wollte er mit Handys und Speicherkarten Gewinn machen. Da das nicht klappte, versuchte er sich im Drogengeschäft, was mächtig Ärger gab. Ein Kumpel von ihm hatte Drogen minderer Qualität geliefert, die wieder an Dealer zurück gingen.
Beim Ablegen der Drogen von der Polizei erwischt
In einem weiteren Geschäft sollten von dem mittlerweile rechtskräftig verurteilten Verlobten, die 1470 Gramm Amphetamin an einen Abnehmer in Hanau überbracht werden. Da er selbst keinen Führerschein besitzt, bat er seine Verlobte, ihn zu fahren. Unter dem Vorwand, bei seinem früheren Arbeitgeber noch Geld abzuholen und Schlüssel abgeben zu müssen, fuhr die 31-Jährige mit dem Firmenwagen ihres Vaters nach Hanau.
Dort legte ihr Verlobter die Drogen, wie vereinbart, auf dem Vorderreifen eines Pkw ab. Das allerdings unter den Augen der Polizei, die die Dealer seit einiger Zeit beobachtete. Daheim, in einer Spessartgemeinde, nahm die Polizei dann eine Hausdurchsuchung vor und den Drogenkurier gleich in Haft.
Vom "Musterschwiegersohn" zur Verhaftung
In Fußfesseln von der Polizei aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt, bestätigte der 29-Jährige die Aussagen seiner Verlobten, dass diese von den Drogengeschäften keine Ahnung hatte. "Im Gegenteil, sie hat alles, was mit Drogen zu tun hatte, verurteilt", sagte der Zeuge. Den Zeitpunkt der Hausdurchsuchung und seiner eigenen Festnahme durch die Polizei, schilderte der Verlobte als schrecklich. "Bis zur Verhaftung war ich der Musterschwiegersohn für ihre Eltern." Dazu hat er nach dem Abbüßen seiner Haftstrafe wieder Gelegenheit, denn die Verlobung hat weiterhin Bestand.
"Die Aussagen des Zeugen bestärken das, was die Angeklagte gesagt hat", meinte der vorsitzende Richter, Dr. Sven Krischker. Für die Staatsanwältin dagegen waren beide Aussagen "nicht glaubhaft". Sie beantragte für die Frau eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen, was eine Strafe von 4800 Euro bedeutet hätte. In einem längeren Plädoyer sah der Verteidiger seine Mandantin unschuldig und forderte einen "Freispruch, gegebenenfalls eine geringe Geldstrafe". Das Schöffengericht sprach die Angeklagte frei. Die Kosten gehen zu Lasten der Staatskasse.