zurück
Gemünden
Eigene Untermieterin geschwängert und gewürgt? 38-Jähriger aus dem Raum Lohr stand vor Gericht
Das Würgen konnte ihm letztlich nicht nachgewiesen werden, doch die anderen Ergebnisse der Verhandlung führten zu einem klaren Urteil.
Wegen Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr sowie falscher Anschuldigung stand ein 38-Jähriger in Gemünden vor Gericht (Symbolbild). 
Foto: Volker Hartmann, dpa | Wegen Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr sowie falscher Anschuldigung stand ein 38-Jähriger in Gemünden vor Gericht (Symbolbild). 
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:49 Uhr

Mit einem solchen Urteil haben weder der 38-jährige Angeklagte noch sein Pflichtverteidiger gerechnet. Statt einer Geldstrafe verhängte Strafrichterin Maryam Neumann eine siebenmonatige Bewährungsstrafe gegen den bereits zweimal vorbestraften Mann. Zudem hat er 60 Sozialstunden abzuleisten und muss sich von seiner Fahrerlaubnis trennen. Eine neue darf er frühestens nach acht Monaten beantragen.

Sehr locker nahm der im Raum Lohr wohnende Angeklagte seine Gerichtsverhandlung im Gemündener Amtsgericht, lachte oftmals über seine eigenen Einlassungen. Seine Haltung änderte sich allerdings schlagartig, als er dem Plädoyer des Staatsanwaltes und dann auch der Urteilsbegründung der Richterin entnehmen musste, dass er keinerlei Reue und Einsicht gezeigt habe und nun als Bewährungsversager die Folgen seiner Taten tragen muss.

Vier Anklagepunkte durch die Staatsanwaltschaft vorgelegt

Insgesamt vier Anklagepunkte hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg für den schon seit einer Weile arbeitslosen 38-Jährigen zusammengetragen. Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr sowie falsche Anschuldigung enthielt die Anklageschrift. Recht locker nahm er zum Vorwurf der Körperverletzung Stellung. Demnach hat er vor gut zwei Jahren eine jetzt 28 Jahre alte Frau kennen gelernt, die dringend eine Wohnung brauchte. Diese nahm er als Untermieterin mit Vertrag in seine Wohnung auf.

Bald zeigte sich, dass die Mitbewohnerin nicht nur eine Wohngemeinschaft wünschte, sondern eine Lebensgemeinschaft. Dazu war der Hauptmieter nicht bereit und sagte es ihr auch. Allerdings schafften es die beiden, sich auf sexuellem Gebiet intensiv zu beschäftigen. Das ging soweit, dass die Mitbewohnerin schwanger wurde.

Die Suche nach einem neuen Partner hat die Frau aber nie aufgegeben und war dann auch erfolgreich. Um ihren Wohnsitz zum neuen Partner zu verlegen, wollte sie ihre Habseligkeiten aus der bisherigen Wohnung holen und nannte ihrem Vermieter auch einen Termin. Den sagte der Mann aber ab und begründete ihn damit, dass er dort ein Bewerbungsgespräch habe, erklärte die Geschädigte. In der Gerichtsverhandlung sagte er aber, dass er zu dieser Zeit zur Probearbeit in Bamberg war.

Als die Frau dann im Februar 2022 mit Unterstützung eines Schlüsseldienstes, ihres neuen Freundes und dessen Vater versuchte, ihre Sachen aus dem verschlossenen Keller zu holen, stand plötzlich der Vermieter neben ihr. Dem Gericht sagte er zunächst, er wäre mit einem Taxi von Bamberg nach Lohr gefahren. Auf die Frage des Staatsanwaltes, wie viel er dafür bezahlt habe, war es plötzlich auch möglich, dass ihn ein Kollege gefahren hat. Vor Ort soll er seine Mieterin gewürgt und den Vater ihres Freundes ans Bein getreten haben. Das Würgen konnte nicht nachgewiesen werden, aber der Tritt. Ihm selbst wurde durch einen Schlag der Arm ausgekugelt, der sich der Mann aber wieder selbst eingerenkt haben will.

Nötigung im Straßenverkehr

Allerdings hatte der Staatsanwalt nicht nur die Anklage wegen Körperverletzung im Gepäck. So soll der Mann im Juni 2022 auf der B 26 von Stetten nach Karlstadt einen 21-Jährigen am Überholen gehindert haben und in Karlstadt auf der Arnsteiner Straße ausgebremst und sich quer gestellt haben. Nach dem Aussteigen wurde der Mann übel beschimpft.

Nahezu das gleiche Bild gab es zwei Monate später auf der Staatstraße 2435, an der Einfahrt nach Wiesenfeld, wo er einem Ehepaar das Überholen unmöglich gemacht  und nach dem Ortsschild an der Weiterfahrt gehindert hat. Als der Ehemann als Beifahrer ausgestiegen und zu ihm gelaufen kam, setze der Angeklagte seine Fahrt fort. Zeuge des Vorfalls war ein Polizeibeamter in Zivil, der hinter dem Paar gefahren war. Dem begegnete der "Rowdy" am nächsten Tag bei der Polizei in Lohr, als er gegen den Beifahrer eine Anzeige erstatten wollte. Der hätte angeblich auf sein Fahrzeug eingeschlagen.

"Ich hab da wohl überreagiert", meinte der Angeklagte etwas kleinlaut nach der Zeugenbefragung. Zumal ihm Richterin Neumann vorhielt, dass er vor wenigen Jahren wegen eines identischen Vorfalls schon einmal bestraft worden war und noch unter offener Bewährung stand. So war es für die Richterin keine Frage, dass nur noch eine Freiheitsstrafe in Frage kam und auch die Fahrerlaubnis entzogen werden muss.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gemünden
Herbert Hausmann
Amtsgericht Gemünden am Main
Angeklagte
Gerichtsverhandlungen
Polizei
Staatsanwaltschaft Würzburg
Strafrichterinnen und Strafrichter
Taxis (Service)
Untermieter
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • kratz.obersinn@web.de
    60 Sozialstunden?? Wen will man den damit bestrafen?? Der wo es leisten muss oder eher der wo so einen Menschen beschäftigen muss/soll..
    Wen er noch unter Bewährung stand hätten ihm ein paar Tage hinter "schwedischen Gardinen " vielleicht eher zum ändern seiner Verhaltensweise geholfen.. entweder er kapiert es oder es ist eh Hopfen und Malz verloren..
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • steffen.cyran@freenet.de
    Genau, wenn er doch schon "Bewährungsversager" ist, müßte er diesmal einwandern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten