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Gemünden
Eigene Untermieterin geschwängert und gewürgt? 38-Jähriger aus dem Raum Lohr stand vor Gericht
Das Würgen konnte ihm letztlich nicht nachgewiesen werden, doch die anderen Ergebnisse der Verhandlung führten zu einem klaren Urteil.
Wegen Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr sowie falscher Anschuldigung stand ein 38-Jähriger in Gemünden vor Gericht (Symbolbild). 
Foto: Volker Hartmann, dpa | Wegen Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr sowie falscher Anschuldigung stand ein 38-Jähriger in Gemünden vor Gericht (Symbolbild). 
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:49 Uhr

Mit einem solchen Urteil haben weder der 38-jährige Angeklagte noch sein Pflichtverteidiger gerechnet. Statt einer Geldstrafe verhängte Strafrichterin Maryam Neumann eine siebenmonatige Bewährungsstrafe gegen den bereits zweimal vorbestraften Mann. Zudem hat er 60 Sozialstunden abzuleisten und muss sich von seiner Fahrerlaubnis trennen. Eine neue darf er frühestens nach acht Monaten beantragen.

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