
Sand und Kies für die Bauindustrie werden immer knapper. Nicht nur gegenüber der Karlstadter, sondern auch gegenüber der Gemündener Altstadt könnte deshalb künftig Sand und Kies abgebaut werden. 34 Hektar ist das geplante Vorranggebiet in den Mainauen auf Hofstettener Seite links und rechts der Mainbrücke groß. Das Gebiet erstreckt sich von der ICE-Brücke im Westen bis fast zur Klingenmühle im Osten. Noch firmiert es unter "Westlich Hofstetten", was etwas Verwirrung stiftete. Weil es tatsächlich östlich davon gelegen ist, soll es umbenannt werden, heißt es auf Anfrage dieser Redaktion bei der Regierung von Unterfranken.
Gegen weitere geplante Vorranggebiete für Sand und Kies gegenüber der Karlstadter Altstadt und in Lohr haben bei der jüngsten Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands Würzburg die Bürgermeister Michael Hombach (CSU) und Mario Paul (parteilos) Einwände erhoben. Für die zwei Flächen in Lohr und die in Karlstadt soll deshalb ein gesonderter Prüfungsauftrag erteilt werden. Im Gemündener Stadtrat am Montag sprach Monika Poracky (SPD) das geplante Gemündener Vorranggebiet an und wunderte sich, dass es nur für Karlstadt und Lohr einen gesonderten Prüfauftrag gibt.
Stadträtin befürchtet Beeinträchtigungen durch den Abbau
Poracky befürchtet Schwerlastverkehr und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Auf Nachfrage sagt sie, dass sie nicht gewusst habe, dass mit "Westlich Hofstetten" das linksmainische Gebiet jenseits der Altstadt gemeint sei. Bürgermeister Jürgen Lippert (BfB) sagte in der Sitzung: "Irgendwoher müssen halt die Rohstoffe kommen, die wir brauchen für unsere Wirtschaft." Er versprach weitere Informationen zu dem geplanten Vorranggebiet einzuholen.

Die Regierung schreibt auf Anfrage, dass die Regionalen Plaungsverbände in ganz Bayern auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms verpflichtet seien, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze in ihren Regionen festzulegen. Vorranggebiete haben demnach den Zweck, Flächen für den Abbau bestimmter Rohstoffe vor anderen Nutzungen zu schützen, die diesen beeinträchtigen könnten. Und offenbar haben Erkundungen, etwa Bohrungen, des Landesamts für Umwelt, ergeben, dass gegenüber von Gemünden abbauwürdige Sande und Kiese vorkommen.
Schutzgebiet für Ameisenbläuling liegt im geplanten Vorranggebiet
Da die Ressourcen Sand und Kies immer knapper werden und gleichzeitig die Flächennutzung etwa durch Neubaugebiete oder Erneuerbare Energien zunimmt, sei es umso wichtiger, diese Flächen zu schützen, so die Regierung von Unterfranken. Vor der Ausweisung von Vorranggebieten werde dabei zunächst geprüft, ob ein anderer Belang, etwa Wald oder ein Wasserschutzgebiet, dieser Ausweisung entgegensteht.
Beim Neubau der Mainbrücke wurde auf der Hofstettener Seite der Brücke eine 1,2 Hektar große Ausgleichsfläche für den besonders streng geschützten Ameisenbläuling geschaffen. Auf dem wechselfeuchten Extensivgrünland sollte ein großer Bestand an Wiesenknopf-Pflanzen geschaffen werden – wichtige Futterpflanzen für einige Schmetterlingsarten, etwa den Ameisenbläuling.
Auf einer linksmainisch an der Auffahrt zur Mainbrücke gelegenen Fläche ist zudem ein Bodendenkmal eingetragen. Offensichtlich war die Stelle, direkt an der Verbindungsstraße Hofstetten–Kleinwernfeld gelegen, über Jahrtausende hinweg ein Siedlungsplatz. Und irgendwann soll die Straße auch einmal zur Bundesstraße und zur Ortsumgehung Gemünden ausgebaut werden.
Regierung: Vorranggebiet bedeutet nicht, dass dort tatsächlich abgebaut wird
Bevor die Vorranggebiete rechtskräftig werden, werde eine Beteiligung von Kommunen, Verbänden, Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt, so die Regierung auf Anfrage. Das habe der Regionale Planungsausschuss in seiner Sitzung vergangene Woche beschlossen. Mit einer Festlegung der neuen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sei Ende 2025 zu rechnen. Gewichtige Gründe gegen ein Vorranggebiet seien zu berücksichtigen. Auch Belange wie Naturschutz oder Wasser sollen geklärt werden.
Die Festlegung eines Vorranggebiets bedeute dabei nicht, dass hier in den nächsten Jahren abgebaut wird, so die Regierung. Das liege nicht in der Hand des Planungsverbands, sondern sei eine unternehmerische Entscheidung. Auch außerhalb der Vorranggebiete könne ein Abbau von Sand oder Kies stattfinden.