Die Wasser- und Abwassergebühren in Gemünden werden 2024 steigen. Das hat Roland Brönner, Vorstand des Kommunalunternehmens Stadtwerke (KU), bei der Bürgerversammlung am Mittwoch verkündet. In der Nachkalkulation sei herausgekommen, "dass wir in ein Minus laufen". "Die Gebühren sind nicht mehr kostendeckend." Alles werde teurer. Man sei zu kostendeckendem Wirtschaften verpflichtet, weshalb es unvermeidlich sein werde, dass das KU an der Kostenschraube dreht. Die genaue Höhe stehe aber noch nicht fest.
Der Gemündener Peter Scherzer meinte dazu, dass Gemünden bei den Wasserpreisen doch jetzt schon spitze sei. Die Bezugsgebühr für Trinkwasser beträgt seit Januar 2021 3,68 Euro netto pro Kubikmeter (zuvor 3,10 Euro netto), die Gebühr für Abwasser liegt seit Jahren bei 3,22 Euro pro Kubikmeter.
Andere Kommunen haben ihre Preise massiv erhöhen müssen
Bürgermeister Jürgen Lippert entgegnete, Gemünden sei viele Jahre führend bei den Gebühren gewesen. Allerdings hätten ganz viele Kommunen um Gemünden herum ihre Gebühren massiv erhöht, so dass manche inzwischen sogar teurer als Gemünden seien. Der Bürgermeister gab zu bedenken, dass Gemünden mit 14 Stadtteilen und kilometerlangen Leitungen strukturell bedingt mehr Ausgaben habe als kompakte Gemeinden. Er sei auch nicht erfreut gewesen, als es hieß, neue Gebühren sind nötig. "Wir machen es nicht gern, aber wir sind gezwungen dazu."
KU-Vorstand Brönner sprach von 150 Kilometer Wasserleitungen und 130 Kilometer Abwasserkanälen. Die Investitionen der vergangenen Jahre, etwa für das zweite Standbein der Trinkwasserversorgung in Form neuer Brunnen in Schaippach, seien nur zu einem Teil über Verbesserungsbeiträge finanziert worden, der Rest über Gebühren. So wirkten sich die zu zahlenden Zinsen auf die Schulden des KU weiterhin aus. Das Büro, das bei der Nachkalkulation auf zu geringe Gebühren kam, sage, dass fast jede Kommune betroffen sei. Ihm seien 50 Cent jetzt lieber als 2,50 Euro in ein paar Jahren, wenn man es laufen lasse.
Auf die Anfrage eines weiteren Bürgers sagte Brönner, dass die Wasser- und Abwassergebühren nicht über andere Bereiche, etwa die verstärkte Nutzung von Photovoltaik, querfinanziert werden dürfen.