
Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, das dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz der "Frankenpost" gegen das Landratsamt Tirschenreuth statt gab, sieht sich auch das Landratsamt Main-Spessart laut Pressemitteilung "veranlasst, entgegen unserer Auffassung auch für unseren Landkreis diese Zahlen zu veröffentlichen, um eventuelle Rechtstreite mit Medien zu vermeiden". Bislang hatte die Behörde Auskunft maximal auf VG-Ebene und für Gemeinden über 2000 Einwohner erteilt.
In der Pressemitteilung erläutert das Landratsamt seine Sicht der Dinge und verweist insbesondere darauf, dass personenbezogene Angaben über eine Erkrankung als Gesundheitsdaten dem im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz angeordneten Verarbeitungsverbot unterliegen. Im Schreiben der Behörde heißt es: "Eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen, dazu zählen auch Medien, ist somit grundsätzlich unzulässig. Da keine Regelung zu örtlichen Statistiken über das Infektionsgeschehen bei der COVID-19-Pandemie besteht, können aus datenschutzrechtlicher Sicht nur aggregierte anonymisierte Daten bereitgestellt werden."
Viele kleine Gemeinden im Landkreis
Dabei seien nach Auffassung des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten insbesondere die Einwohnerzahl der Gemeinde, die Berichtszeiträume, die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Datenkategorien von Bedeutung. Das Landratsamt weiter : "Gerade weil der Landkreis Main-Spessart über überwiegend kleine Gemeinden mit einer durchschnittlichen Größe von lediglich rund 3000 Einwohnern verfügt und die kleinste Gemeinde im Landkreis, Mittelsinn, nur 795 Einwohner hat, entschieden wir uns gegen eine Veröffentlichung der Anzahl der im Landkreis mit Sars-CoV-2 infizierten Personen aufgeschlüsselt nach Gemeindeebene, um keine Rückschlüsse auf einzelne Personen – ggf. mithilfe weiterer Informationen – zu ermöglichen."

Das Verwaltungsgericht Regensburg führe im Beschluss hingegen aus, dass ohne zusätzliche Informationen wie Alter oder Geschlecht die rein statistische Zahl, wie viele Personen in einer einzelnen Gemeinde positiv auf den SARS-CoV-2-Virus getestet wurden, auch bei Gemeinden mit einer geringeren Einwohnerzahl keinen Rückschluss auf deren Identität zulasse. Vielmehr wären weitere Recherchen erforderlich. Daraus folgert das Landratsamt: "Daher sehen wir uns nun zur Veröffentlichung der Zahlen auf Gemeinde-Ebene veranlasst."
Die bisher üblichen täglichen Meldungen zur Corona-Situation im Landkreis Main-Spessart hat das Landratsamt eingestellt. Informationen gibt es zur Lage aktuell dann, wenn sich bezüglich der Zahlen (Erkrankte, Genesene, Quarantäne) Veränderungen ergeben.