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Würzburg
Würzburger Verwaltungsgericht: Trotz Streit bleibt der Bezirksschornsteinfeger zuständig für die Feuerstättenschau im Haus
Ein Ehepaar aus dem Landkreis Main-Spessart hatte geklagt, weil sie das Vertrauensverhältnis zu ihrem Schornsteinfeger gestört sahen.
Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfeger hielten die Kläger für 'schlichtweg unzumutbar'. (Symbolbild)
Foto: Matthias Bein | Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfeger hielten die Kläger für "schlichtweg unzumutbar". (Symbolbild)
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:15 Uhr

Bei der Beauftragung des Schornsteinfegers haben Hauseigentümer weitgehend freie Hand. Die Feuerstättenschau gehört jedoch weiterhin zu den "hoheitlichen Aufgaben" des Bezirksschornsteinfegers. Ein Ehepaar aus dem Landkreis Main-Spessart hat nun mit einer Klage vor dem Würzburger Verwaltungsgericht vergeblich versucht, einen anderen als den in ihrer Region bevollmächtigten Schornsteinfeger mit der Feuerstättenschau in ihrem Anwesen zu beauftragen. Das Paar begründete die Klage mit einem gestörten Vertrauensverhältnis. Eine weitere Zusammenarbeit sei "schlichtweg unzumutbar", heißt es in der Klageschrift.

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