
Weil er einen CSU-Parteikollegen als "rechte Laus" bezeichnet hatte, musste sich der unterfränkische Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Obernburg rechtfertigen. Der CSU-Politiker aus Wörth am Main (Lkr. Miltenberg) war wegen Beleidigung angeklagt und wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat Berufung eingelegt, wie Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte. Damit strebe man "eine Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung" an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Dr. Sabine Lange, Direktorin des Amtsgerichts Obernburg, bestätigte, dass ein Rechtsmittel eingegangen ist.
Zu dem Prozess in Obernburg (Lkr. Miltenberg) kam es, weil Dotzel Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, den das Amtsgericht erlassen hatte. Demnach hätte der Politiker eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Euro, insgesamt also 3200 Euro, zahlen sollen.
Nachricht soll nicht für Gruppenchat bestimmt gewesen sein
Die Vorgeschichte: Die Wahl eines Digitalbeauftragten im CSU-Kreisverband Miltenberg im September 2021 sorgte in einer CSU-internen WhatsApp-Gruppe für Spott und Kritik. Laut Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gehörten der Gruppe rund 20 Personen an. Dotzel, der 30 Jahre lang Bürgermeister der Stadt Wörth am Main war und seit 2007 Präsident des Bezirkstags ist, nannte den neu Gewählten im Chat eine "rechte Laus".
Dotzel ließ im Prozess über seinen Anwalt Thomas Rothaug mitteilen, dass die Nachricht nicht für die WhatsApp-Gruppe bestimmt war, sondern an ein Familienmitglied hätte gehen sollen, das auch in der CSU politisch aktiv ist. Offenbar habe er sich vertippt. Der Richter Andreas Uhlstein nahm zugunsten des Angeklagten an, dass es sich um ein Versehen gehandelt haben könnte und sprach den 72-Jährigen frei.
Zivilrechtliches Verfahren vor Oberlandesgericht Bamberg
Im zivilrechtlichen Verfahren ist Mitte Juli am Landgericht Aschaffenburg ein Urteil gesprochen worden, das ebenfalls nicht rechtskräftig wurde: Dotzel soll dem Parteikollegen wegen der Beleidigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zahlen. Außerdem muss der Bezirkstagspräsident noch außergerichtliche Anwaltskosten von etwa 160 Euro zahlen – insgesamt aber weit weniger als die ursprünglich von dem Parteikollegen geforderte Summe in Höhe von über 12.750 Euro. Beide Seiten haben Berufung eingelegt. Nun muss sich das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall befassen.
Wenn schon justiziabel (was ich aber nicht beurteilen will und kann), dann mit allen Rechten für alle...