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Marktheidenfeld
Beerdigungen während Corona: Was Bestatter Liebler für den großen Fehler hält
Livestream vom Friedhof? Der Vorsitzende der bayerischen Bestatter, Matthias Liebler aus Marktheidenfeld, über die größten Probleme in der Pandemie - und was jetzt gilt.
Ein Sarg mit einem Verstorbenen mit der Aufschrift 'Covid 19' (Symbolfoto). Die bayerischen Bestatter wünschen sich rund ums Abschiednehmen eine baldige Rückkehr zu Normalität.
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa | Ein Sarg mit einem Verstorbenen mit der Aufschrift "Covid 19" (Symbolfoto). Die bayerischen Bestatter wünschen sich rund ums Abschiednehmen eine baldige Rückkehr zu Normalität.
Bearbeitet von Evangelischer Pressedienst Brigitte Bitto (epd)
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:12 Uhr

Auch wenn die Corona-Lockdowns das Land zeitweise lahmlegten, es musste weiterhin Abschied genommen werden. Denn gestorben wurde während der Corona-Pandemie ganz real. Die Trauer und das Abschiednehmen dagegen verlegten Bestatter und Angehörige notgedrungen häufig ins Digitale: mit Beerdigungs-Livestreams oder Online-Gedenkseiten als Ergänzung und Alternative zur normalen Beerdigung. Der Vorsitzende des Bestatterverbands Bayern, Matthias Liebler, blickt zurück: Der Bestatter aus Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart) hält es für einen großen Fehler, dass Angehörigen lange die Verabschiedung am offenen Sarg verwehrt war. Sie sei ein wichtiger Baustein der Trauerbewältigung, sagt Liebler im Interview. 

Herr Liebler, wie hat sich Corona auf Ihre Arbeit ausgewirkt?

Matthias Liebler: Vor allem zu Beginn war es schwierig, den Bedarf an Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung zu decken. Und es gab einen erhöhten Aufwand bei den Arbeitsschutzmaßnahmen. Außerdem bestand eine große Unsicherheit darüber, wie mit Corona-Verstorbenen umzugehen ist, also welche Schutzmaßnahmen es da braucht.

Mittlerweile haben Sie einige Corona-Verstorbene beerdigt. Was galt es zu beachten?

Liebler: Letztendlich handelte es sich um infektiöse Verstorbene, die es mit anderen Krankheiten vorher auch schon gab. Auch hier waren wir also besonders sensibel dafür, neben der Grundhygiene noch vorsichtiger zu sein. Es mussten FFP3-Masken und Schutzbrillen sowie ein Overall getragen werden. Die Verstorbenen selbst mussten in einen sogenannten Bodybag und mit einem desinfektionsmittelgetränkten Tuch eingebettet werden. Sie durften nicht versorgt, also nicht gewaschen, frisiert oder geschminkt werden und der Sarg durfte nicht mehr geöffnet werden. Das alles verhinderte die Verabschiedung am offenen Sarg. Zum 1. April 2021 wurde die Bestattungsverordnung geändert, sodass zumindest die Versorgung nicht mehr verboten ist. Ihre Särge dürfen allerdings immer noch nicht geöffnet werden.

Der Vorsitzende des Bestatterverbands Bayern mit Sitz in München: Matthias Liebler aus Marktheidenfeld. 
Foto: Landesinnung Bestattungsgewerbe | Der Vorsitzende des Bestatterverbands Bayern mit Sitz in München: Matthias Liebler aus Marktheidenfeld. 
Kam es aufgrund erhöhter Sterbezahlen zu Bestattungsstau oder Personalnot?

Liebler: Das war regional sehr unterschiedlich. Es gab in Bayern einige Hotspots, dort sind die Sterbefallzahlen enorm angestiegen. In meinem Bereich, also dem Altlandkreis Marktheidenfeld im heutigen Landkreis Main Spessart, stiegen auf das Jahr gesehen die Sterbefälle um etwa 30 Prozent. Im Großen und Ganzen ist mir von einer Personalnot bei den Bestattern aber nichts bekannt. Einige wenige Betriebe im deutsch-tschechischen Grenzgebiet, die überwiegend Mitarbeiter aus Tschechien beschäftigt haben, hatten Probleme, da ihre Mitarbeiter nur unter erschwerten Bedingungen einreisen durften. Nach meinem Kenntnisstand haben sich auch kaum Bestatter selbst infiziert, was sicher auch darauf zurückzuführen ist, dass die Unternehmen die Infektionsschutzmaßnahmen sehr gut umgesetzt haben. In der Tat gab es aber bei einigen Krematorien in Bayern einen Stau. Dies lag aber nicht daran, dass die Krematorien keine Kapazitäten mehr gehabt hätten. Sondern daran, dass die notwendigen Dokumente zur Einäscherung nicht besorgt werden konnten - weil die Behörden und Institutionen äußerst unflexibel und bürokratisch handelten und nicht bereit waren, Verwaltungsaufgaben digital zu erledigen.

Konnten die Bestattungen trotz Lockdowns und Hygieneverordnungen überhaupt halbwegs normal durchgeführt werden?

Liebler: Bedingt durch die vorgegebenen Höchstteilnehmerzahlen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen fanden die meisten Bestattungen nur im sehr begrenzten Familienkreis statt. Dadurch wurde der Tod, der ohnehin vielfach ein Tabuthema ist, irgendwie noch weiter aus der Gesellschaft verdrängt. Andererseits haben viele Bestatter auf die Situation reagiert. So wurden Online-Gedenkseiten eingerichtet oder Livestreams der Trauerfeiern und Bestattungen angeboten.

Wie ging es den Menschen, die ihre Angehörigen auf diese Weise gehen lassen mussten?

Liebler: Die meisten zeigten Verständnis für die Maßnahmen - jedenfalls was die verkürzte Form der Bestattung, also zum Beispiel den Wegfall von traditionellen Gottesdiensten oder Rosenkranzgebet, betraf. Nur vereinzelt waren Angehörige relativ uneinsichtig. Viel schlimmer waren für mich aber die überzogenen Maßnahmen, was die Verabschiedung am offenen Sarg betraf: Entsprechend der Vorgaben der bayerischen Bestattungsverordnung war es nicht möglich, dass sich Angehörige so verabschieden dürfen. Gerade diese Verabschiedung ist aber ein wichtiger Baustein der Trauerbewältigung.

Hat Corona Ihren Blick auf Ihre Arbeit verändert?

Liebler: Eigentlich nicht. Bestatter sind nach wie vor ein wichtiger Ansprechpartner für die trauernden Angehörigen. Das war vorher schon so und wird danach auch so bleiben. Unverständlich ist für mich nur, dass in Bayern das Bestatterhandwerk immer noch nicht zu den systemrelevanten Berufen gehört.

Ist mittlerweile wieder alles wie vorher?

Liebler: Die Normalität ist leider noch nicht ganz wieder eingekehrt. Vor allem im Umgang mit Angehörigen gelten für uns noch bestimmte Hygieneregeln. Für Bestattungen sind die Regeln für Gottesdienste maßgeblich: Damit ist die Personenzahl im Freien aktuell grundsätzlich nicht mehr begrenzt und es gibt keine Maskenpflicht. Auch eine anschließende Zusammenkunft der Trauergäste ist grundsätzlich zulässig.

 
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  • H. K.
    Wir mussten einen hochbetagten Angehörigen mit Covid-Infektion gehen lassen. Obwohl er zu Lebzeiten immer betonte, nach seinem Tod nicht eingeäschert werden zu wollen, mussten wir ihn nach behördlicher Anweisung verbrennen lassen und in einer Urne statt eines Sarges beisetzen.
    Also entweder schreibt Arcus hier die Unwahrheit oder es wird seitens der Behörden mit zweierlei Maß gemessen.
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  • M. L.
    Es gab und gibt niemals eine „behördliche Anweisung“, dass jemand eingeäschert werden muß. Über die Bestattungsart bestimmen alleine die Angehörigen bzw. der/die Verstorbene zu Lebzeiten selbst.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Die Unwahrheit schreibe ich nicht. Denn es gab keine Pflicht zur Einäscherung. Welche besonderen Umstände bei Ihnen dazu geführt haben, kann ich aus der Ferne nicht bewerten.
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  • W. M.
    Oh Arcus!
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  • S. K.
    Was denn..
    er hat doch Recht!

    wir haben doch schon genug Sondermüll im Boden vergraben...
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    Bei aller Pietät, was ich nicht verstehe ist, dass Coronatote nicht zwingend eingeäschert werden mussten. Es gibt eine Friedhofspflicht, es gibt diese und jene Vorschrift im Zusammenhang mit Corona und der Bestattung, aber eine Pflicht zur Einäscherung gibt es nicht. Da werden mit Chemikalien besprühte Leichen in einen dicken Plastiksack erdbestattet. Die Leichen mögen nach einiger Zeit verwesen. Die Chemikalien und das Plastikzeug bleiben für ewig lange Zeit im Boden und schädigen die Umwelt.
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  • H. S.
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