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Gemünden
Baden im Sindersbachsee ist bald wieder verboten: Auch befahren darf man ihn nicht
Wegen eines tödlichen Unfalls im Frühjahr 1981 verbietet die Stadt Gemünden aus Sicherheitsgründen das Baden im beliebten Sindersbachsee. Auch SUPs sind nicht erlaubt.
Der Sindersbachsee bei Langenprozelten war einmal ein beliebter Badesee, hier ein Bild von 2003. Jetzt ist Baden dort wieder verboten.
Foto: Felbinger Günther (Archivfoto) | Der Sindersbachsee bei Langenprozelten war einmal ein beliebter Badesee, hier ein Bild von 2003. Jetzt ist Baden dort wieder verboten.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 03.10.2024 02:44 Uhr

Die Wasserqualität des kalten Sindersbachsees ist ausgezeichnet. Viele Badegäste drängten sich früher im Sommer am Ufer, manche nackt. Bis 2019 war der See, obwohl das Baden dort seit einem tödlichen Unfall im Frühjahr 1981 verboten war, sogar offizielles Badegewässer. Die Verordnung der Stadt Gemünden, die das Baden untersagte, lief 2022 nach 20 Jahren aus. "Aus Gründen der Sicherheit und der Gefahrenabwehr", so Bürgermeister Jürgen Lippert, wird das Baden, Bootfahren und Stand-Up-Paddeln dort bald wieder verboten sein. Der Gemündener Stadtrat verabschiedete am Montag mit vier Gegenstimmen die geringfügig neu formulierte Verordnung.

Der künstliche See ist eigentlich das Rückhaltebecken unterhalb des Pumpspeicherwerkes und gehört Uniper. Die Rhein-Main-Donau AG hatte den Sindersbachsee 1976 angelegt und der damals selbstständigen Gemeinde Langenprozelten samt Umgriff als Erholungsgelände überlassen. Ortsvereine regelten und überwachten den Badebetrieb; es gab einen Toilettenwagen, Umkleiden und sogar einen Kiosk. Badeunfälle sind keine bekannt. Im März 1981 jedoch fiel ein Kleinkind ins eiskalte Wasser und drei Männer sprangen hinterher. Das Kind konnte gerettet werden, doch zwei Männer ertranken. Daraufhin erließ die Stadt ein offizielles Badeverbot, um das sich aber kaum jemand scherte.

2021 stellte der Angelsportverein Langenprozelten, der seit drei Jahren das Gewässer pachtet, neue Schilder auf: "Achtung Fischwasser. Baden, Stand-Up Paddling und Bootfahren verboten." Im vorangegangenen Sommer waren an manchen Tagen Dutzende Stand-Up-Paddler und Schlauchboote auf dem See.

Aulbach: tödlicher Unfall 1981 kein Badeunfall

Stadtrat Helmut Aulbach (FWG) merkte am Montag an, dass der tödliche Unfall 1981 nicht beim Baden passiert war. Er war deshalb dagegen, den Sindersbachsee in die neue Verordnung aufzunehmen. "Wir können über Fremdeigentum nicht bestimmen", fand Richard Rauscher (FW-FB), der dafür war, den Sindersbachsee reinzuschreiben. "Dann geht das die Stadt Gemünden auch nichts an", entgegnete Aulbach. Matthias Risser (CSU) regte an, den See touristisch zu vermarkten.

"Wir sind im Stadtgebiet für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig", sagte Bürgermeister Lippert. Über ein Badeverbot im Sindersbachsee könne man geteilter Meinung sein. Er plädierte dafür, den See präventiv drinzulassen in der neuen Verordnung.

Auch das Betreten von Eisflächen ist im Stadtgebeit untersagt

Die neue "Verordnung über das Baden sowie Betreten und Befahren von Eisflächen in Seen", die 20 Jahre gelten soll, sieht ein Badeverbot im Sindersbachsee, in den ehemaligen Baggerseen (Fischteichen) am Hofweg in Gemünden und in den Angelseen am Radweg Gemünden-Schaippach vor. Nach Vorschlag von Ferdinand Heilgenthal (SPD) wird dort auch das Befahren mit Booten oder Stand-Up-Paddle-Brettern untersagt. Außerdem ist das Betreten und Befahren von Eisflächen auf Gewässern im gesamten Stadtgebiet verboten.

 
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  • Elisabeth Sauer
    Zugegeben, an manchen Wochenenden ist wirklich die Hölle los, unter der Woche aber ist es einer der besten Badeseen in der Region, wovon es ohnehin nur wenige gibt.
    Man sollte meinen, dass Bürgermeister und Stadträte im Interesse ihrer Bürger handeln würden, davon kann in diesem Fall keine Rede sein.
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  • Frank Widmaier
    komplett falsches Signal, genauso dass überall Hunde verboten werden. Schaut mana uf Nilgänse und Menschen.. die hinterlassen mehr dreck.

    So verdrängt man die Menschen in dike Illegalität.. und wird es vermutlich nicht vernünftig kontrollieren können.. dann ist die Gefahr größer, dass was passiert. Besser man hätte einen Bereich freigegeben oder eine andere "Wasserlösung" finden können.. wegen eines Unfalls 1981 das so zu regeln - kann man der Bevölkerung nicht vermitteln.

    Wenn der See "privat" ist.. ok.. anderes Problem... aber auch das hätte man über Bereiche regeln können. Hat im Landkreis SW ja auch geklappt
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  • Thomas Diener
    Wenn der Angelsportverein den See gepachtet hat , wird er sicherlich keine Bade- und anderen
    Bootsgäste an seinen Gewässern wünschen. Ist wie mit den Jägern , welche auch immer meinen
    der ganze Wald gehöre ihnen ganz alleine.
    Typisch ist die Reaktion der Behörden , erst einmal alles zu verbieten und sich keine Gedanken machen zu müssen , was als Alternative auch möglich gewesen wäre.
    Frage mich wirklich , warum mein ein Gebiet welches als Erholungsgebiet an die Bürger
    weitergegeben wurde, einfach so schließen kann .
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  • Gottfried Faulstich
    Heutzutage fühlen sich so manche Leute wahrscheinlich nur dann wohl wenn sie etwas verbieten können.
    Gerade in den kommunalen Gremien sollte man sich lieber Gedanken machen wie man Attraktivität steigert.
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  • Werner Müller
    Man wolle mir bitte erklären, wann und wo die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt ist, wenn jemand in einem See im Hinblick auf seine Lebensinteressen schwimmt............ Folgerung: Dann darf ich alleine auch nicht im Wald Fahrrad fahren, weil ich vom Fahrrad stürzen könnte. Abstrakt muss ich dann sämtliche Lebensinhalte verbieten. Also Stadt Gemünden: Wo bleibt die nächste Verordnung - leider seid ihr in eurem Wirkungskreis auch dafür zuständig -die das Alleinfahren mit dem Fahrrad im Wald verbietet. Übrigens: Ein geübter und gesunder Schwimmer kann sehr wohl abschätzen, wo und wann er schwimmt. Wenn allerdings immer höhere Eintrittspreise für Hallenbad und Freibad zu zahlen sind, dann überlegt man sich die Option "Schwimmen im See" schon, zumal dann, wenn der Eigentümer auf Nachfrage nichts dagegen hat. Ihr könnt es ja dann ahnden - das Schwimmen im See!
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