
Während seiner Ausbildung zum Erzieher hat ein heute 24 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Main-Spessart angefangen, pornografische Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen zu konsumieren. Im Internet chattete er mit Gleichgesinnten und tauschte Dateien aus. Jetzt wurde der Mann, der nicht mehr als Erzieher arbeitet, vom Amtsgericht Gemünden zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Auf der Plattform Telegram hatte der Mann im Dezember 2023 26 Dateien mit kinderpornografischen und drei mit jugendpornografischen Inhalten an einen Bekannten verschickt. Darauf wurden Bundes- und Landeskriminalamt aufmerksam und alarmierten die Behörden vor Ort. Am 20. März bekam der Erzieher dann Besuch von Kriminalbeamten. Sie beschlagnahmten zwei Mobiltelefone, auf denen sich 86 Bilddateien und 80 Videos mit Kindern unter 14 Jahren sowie 23 Bild- und 57 Videodateien mit Jugendlichen zwischen 17 und 18 Jahren befanden.
Der Beschuldigte zeigte sich kooperativ
Darum musste sich der gelernte Erzieher jetzt vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Wie der Angeklagte und sein Verteidiger dort mitteilten, habe der junge Mann von sich aus seine Arbeitsstelle gekündigt und sich einen neuen Job in einem völlig anderen Bereich gesucht. Hier komme er nicht mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Außerdem macht der Mann seit dem Sommer eine psychologische Therapie.
Weiter teilte der damals ermittelnde Kriminalbeamte dem Gericht mit, dass der Beschuldigte zusammen mit seinem Verteidiger zur polizeilichen Vernehmung erschienen sei und offen über die Taten berichtet habe. "So etwas habe ich in meiner Dienstzeit hier noch nicht erlebt", sagte der Beamte und lobte die Mitarbeit des Angeklagten, der freiwillig alle Zugangsdaten zu den Telefonen offengelegt hatte. Dadurch konnte die Polizei auch schon drei Folgeverfahren gegen andere Personen einleiten.
Angeklagter muss Therapie fortsetzen
Entsprechend positiv würdigte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer das Mitwirken des Angeklagten an der Aufklärung. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Das hielt der Verteidiger für zu hoch, stellte aber keinen eigenen Antrag für das Strafmaß. Er hob noch einmal das "außergewöhnliche Geständnis" seines Mandanten bei der Polizei heraus.
Richterin Kristina Heiduck ordnete zur Bewährungsstrafe an, dass der Angeklagte noch mindestens ein Jahr lang die begonnene Therapie fortsetzen muss. Zusätzlich zahlt er die Kosten des Verfahrens, darunter die hohe Summe für das erforderliche IT-forensische Gutachten.