
"Ich hab schon geahnt, dass etwas faul ist". So äußerte sich eine 51-jährige Mutter von drei Kindern, die auf die Betrugsmasche eines Mannes, den sie im Internet kennengelernt hat, hereingefallen ist. Jetzt musste sie sich vor dem Amtsgericht Gemünden wegen des Verdachts auf Geldwäsche verantworten.
In den Weiten des Internets hat die 51-Jährige nach Unterhaltung, Anerkennung, etwas Zuspruch und vielleicht auch Liebe gesucht. Auf Instagram hatte sie schließlich Erfolg. Ein Mann hatte sie entdeckt und ihr eine Freundschaftsanfrage geschickt, die die Frau gerne und schnell positiv beantwortet hat.
Irgendwann sagte ihr Internetfreund, dass er Geld für seine Mutter und ein Baby benötigte. In der Folgezeit gingen dann verschiedene Zahlungen von einer Frau auf dem Konto der Frau aus dem Landkreis Main-Spessart ein. Das Geld blieb aber nur kurze Zeit auf ihrem Konto. Nahezu umgehend leitete die 51-Jährige das Geld weiter auf ein Konto, das ihr der Mann mit vorgefertigten Überweisungsträgern mitgeteilt hat. Bei jeder Transaktion hat die Mutter aus ihrem schmalen Budget ordentlich draufgelegt.
Kontakt zur Internetbekanntschaft besteht noch
Dabei ist der Mann sehr geschickt vorgegangen. Als Summen waren jeweils Beträge in Euro und Cent aufgeführt. So machte die Überweisung den Eindruck, dass hiermit eine ganz normale Bestellung oder Dienstleistung vergütet wurde. Dass die Frau dadurch allerdings mehr Geld überwies als sie zuvor überwiesen bekommen hatte, ist ihr wohl aufgefallen, sie hat es aber so hingenommen.
"Er hat mich gezwungen zu überweisen", sagte die Frau in ihrer Verhandlung. Auf Nachfrage von Richter Krischker stellte sich aber heraus, dass der Internetbekannte keinen direkten Druck oder Drohungen ausgeübt hat. Das brauchte er scheinbar ganz nicht, denn heute noch, berichtete die Angeklagte, pflegt sie den Kontakt zu dem Mann. Außer den Geldzahlungen von September 2021 bis April 2022, hat es keinerlei Transaktionen mehr gegeben. Geld, behauptete die Angeklagte, möchte der Mann immer noch. Für seine Mutter und das Baby soll es sein. "Ich hab dann immer Nein gesagt", meinte die Frau. Auch habe sie keinerlei Zahlungen mehr geleistet.
Tagessätze reduziert
Auf die zuvor vorgenommenen Geldzahlungen haben Gericht und Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl reagiert. Wegen leichtfertiger Geldwäsche sollte sie 1350 Euro (90 Tagessätze zu 15 Euro) zahlen. Dagegen legten die Frau und ihr Rechtsanwalt Widerspruch ein. Als der Richter während der Beweisaufnahme die Beteiligten darüber informierte, dass am Ende der Verhandlung kaum mit einem günstigeren Urteil zu rechnen sei als das, wie es im Strafbefehl vorgesehen war, beschränkte der Verteidiger den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze.
Mit Zustimmung des Staatsanwaltes wurde die Tagessatzhöhe auf zehn Euro reduziert. Sie schlägt jetzt im bereits rechtskräftigen Urteil mit zehn Euro zu Buche. 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu zehn Euro), lautete das Urteil von Strafrichter Dr. Sven Krischker für die Mutter. Abschließend rieten Richter und Verteidiger der Angeklagten, die Internetbekanntschaft zu blockieren.
dann würde ich vorschlagen doch selbst mal einen Artikel zu schreiben, dann könnten Sie ihre redaktionelle Fähigkeiten mal zeigen. Einfältige Kommentare wie der ihrige kann jeder.
Hat nur 1 Punkt bekommen ! Von Euch selbst ?
Vorgefertigte Überweisungsträger ? Per Post gekommen oder wie ?
Musst sie Geld zurückzahlen ? Sie hat noch immer Konakt zur "Fremden" ???
In welchem Land wohnt der ? Und.... und... und ?
So ein infoloser Artikel ist einfach nur lächerlich für ein bezahltes MP-Abo !