Der Streit zwischen Landratsamt und Stadt Kitzingen um den geplanten Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) geht in die nächste Runde. Die Stadt reagiert jetzt auf Aussagen von Frank Albert, Leiter des Sachgebiets Öffentlicher Personen-Nahverkehr (ÖPNV), die er kürzlich über unsere Redaktion öffentlich gemacht hat.
Albert hatte erklärt, die Stadt wisse seit langem, dass es einen Bedarf für acht Busbuchten am künftigen ZOB gebe. Insofern habe er kein Verständnis dafür, dass die Stadtverwaltung in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause vorgeschlagen habe, den ZOB-Bau zurückzustellen. Er wird erst in einem zweiten Bauabschnitt entstehen.
Die Stadtverwaltung hatte die Aufteilung in zwei Abschnitte damit begründet, dass im Anhang des Mobilitätskonzepts des Landkreises eine für sie verwirrende Aussage zu finden ist. Unter den Stellungnahmen zum Konzept heißt es: "Die aktuellen Planungen der Stadt Kitzingen sehen eine Erweiterung der bestehenden Haltekapazitäten von 4 auf künftig 6 Bussteige vor. Dies wird als ausreichend erachtet."
OB Güntner: Der Landkreis könnte den ZOB finanziell fördern
Jens Pauluhn, Tiefbau-Leiter der Stadtverwaltung, erklärt gegenüber der Redaktion: Er habe den Konzept-Ersteller, Peter Castellanos, noch vor der Stadtratssitzung angerufen und von ihm die Auskunft erhalten, dass sechs Busspuren aus seiner Sicht ausreichend seien. Nun erwartet die Stadt, dass der Landkreis den tatsächlichen Bedarf ermittelt und erklärt, ob sechs oder acht Busspuren nötig sind. Dieser Bedarfsnachweis aus dem Landratsamt sei auch für die staatliche Förderung nötig.
Dann könne es an die Umsetzung des ZOB gehen. Die Stadt will mit dem ersten Bauabschnitt des Kitzinger Bahnhofsumfelds 2025 beginnen; danach soll der ZOB folgen.
Einer zweiten Aussage von Albert widerspricht Kitzingens Oberbürgermeister Stefan Güntner: Albert hatte gesagt, dass mögliche Landkreis-Zuschüsse für den ZOB mit der staatlichen Förderung verrechnet würden. Es komme also nicht mehr Geld bei der Stadt Kitzingen an.
Güntner erklärt, dass das wohl für den ÖPNV-Fördertopf gelte, doch habe der Kreistag die Möglichkeit, aus seinem Haushalt einen Zuschuss für den ZOB zu gewähren, der schließlich von allen Fahrgästen im Landkreis genutzt werden könne. Eine solche freiwillige Leistung werde dann nicht von der staatlichen Förderung abgezogen, behauptet Güntner.
Zwei Häuser, zwei Ansichten. Immerhin: Der OB versichert, baldmöglichst das Gespräch mit dem Landratsamt zu suchen.