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Volkach
Weinhotel darf weiterbauen: Gericht weist Klage der Winzer ab
Volkachs erstes großes Wellness- und Tagungshotel eröffnet bald. Die Nachbarn klagten nochmals gegen das Projekt. Doch eine verpasste Frist wird ihnen zum Verhängnis.
Der Blick aus Nachbars Garten auf das Weinhotel am östlichen Rand von Volkach. Mittlerweile ist die Außenhülle fertig, der Innenausbau geht voran. Die Eröffnung ist für den 1. September geplant.
Foto: Barbara Herrmann | Der Blick aus Nachbars Garten auf das Weinhotel am östlichen Rand von Volkach. Mittlerweile ist die Außenhülle fertig, der Innenausbau geht voran. Die Eröffnung ist für den 1. September geplant.
Barbara Herrmann
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:45 Uhr

Das Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts ist eindeutig: Die Baugenehmigung für das neue Volkacher Weinhotel vom Dezember 2017 ist rechtens. Die Verhandlung am Dienstag drehte sich um die Frage, ob die benachbarten Winzer bei der Planung des über 100 Meter langen Gebäudes ausreichend informiert worden waren. Sie befürchten zugeparkte Straßen und Konflikte mit den Hotelgästen wegen der Arbeit im Weinberg.

104 Zimmer und sechs Weinfass-Suiten

Warum aber wird die Gültigkeit der Baugenehmigung jetzt noch verhandelt? Das Weinhotel, das künftig über 200 Gäste beherbergen möchte, steht bereits. Laut Investor Peter Heidecker fehlt nur noch der Innenausbau. Am 1. September soll der Betrieb starten. Online wirbt der Betreiber der Sonnenhotel-Gruppe bereits um "Genussmenschen und Weinliebhaber", die mit einem Silvaner in der Hand den Sonnenuntergang auf der Dachterrasse erleben können. Damit bekommt Volkach sein erstes großes Wellness- und Tagungshotel mit 104 Zimmern und sechs Weinfass-Suiten, nachdem das geplante Stelzenhotel am Main im Juli 2018 klar per Bürgerentscheid abgelehnt worden war.

Gegen das Großprojekt in den Weinbergen östlich der Stadt hatte es in Volkach von Anfang an deutlich weniger Widerstand gegeben als gegen das Stelzenhotel am Mainufer. Erste Pläne für das Weinhotel hatte der Volkacher Stadtrat im August 2016 begrüßt, einer veränderten Version dann im September 2017 zugestimmt. Dagegen geklagt haben die Anwohner Manfred Fleischmann, Thomas Jäcklein und Winfried Langer als Interessengemeinschaft Erlachhof erst im Mai 2018. Zu spät, urteilte das Verwaltungsgericht nun erneut; die Frist dafür war längst verstrichen. Schon zwei Eilanträge waren genau deshalb im Juni 2018 gescheitert. 

"Die Behörde hat Geheimhaltung betrieben."
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann über das Kitzinger Landratsamt

Wolfgang Baumann, Rechtsanwalt des Trios, nannte diese vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Montag "fehlerhaft". Die Genehmigung für das Hotel habe man kurz vor Weihnachten erteilt und zwischen Weihnachten und Neujahr im Amtsblatt veröffentlicht. Die Kläger wurden nicht direkt angeschrieben, weil sie eine Straße von dem neuen Hotel trennt und insgesamt seien zu wenige Anwohner beteiligt worden. Baumann warf dem Kitzinger Landratsamt vor: "Die Behörde hat Geheimhaltung betrieben."

Die Interessengemeinschaft Erlachhof besteht aus (von links) Manfred Fleischmann, Thomas Jäcklein und Winfried Langer. Das Trio klagt gegen den Bau vor seiner Haustür.
Foto: Barbara Herrmann | Die Interessengemeinschaft Erlachhof besteht aus (von links) Manfred Fleischmann, Thomas Jäcklein und Winfried Langer. Das Trio klagt gegen den Bau vor seiner Haustür.

Dem widersprach nicht nur das Landratsamt selbst, sondern auch Heideckers Rechtsanwalt Roland Schmidt. Er verwies auf mehrere öffentliche Sitzungen des Volkacher Stadtrates, in denen das Weinhotel Thema war, und den Baubeginn im Februar 2018. "Das Vorhaben ist nicht unter dem Radar der Öffentlichkeit gelaufen." Warum habe man erst im Mai 2018 dagegen geklagt?

Anwohner fühlen sich veräppelt

Nachbar Thomas Jäcklein hat nach dem Gerichtstermin darauf eine klare Antwort: "Als man mir sagte, ich bin kein Beteiligter, ging ich davon aus, dass wir nicht klagen dürfen." Darum hätten sie die Frist verpasst. Die Anwohner der Erlachhöfe fühlen sich veräppelt, sehen die Einzelinteressen des Investors klar bevorzugt.

Der räumt ein, dass er das Vorhaben hätte besser erklären und kommunizieren müssen. Heidecker seinerseits ärgert sich über falsche Zahlen, die über das Hotel im Umlauf seien. Korrekt seien 200 Tagungsgäste, die höchstens in den 300 Quadratmeter großen Saal passen. Diese werden meist auch im Hotel übernachten. Für sie und die Besucher des Restaurants seien zudem ausreichend Stellplätze vorhanden, versichert der Investor.

Eine weitere Klage hatte Anwalt Baumann bei der Verhandlung angedeutet. In seinen Augen war nicht nur die Baugenehmigung fehlerhaft. Auch die gravierenden Änderungen in der Bauplanung wie die Außenfassade, nicht genehmigte Kellerräume sowie den schmalen Zufahrtsweg hält er für angreifbar. Sein Mandant Winfried Langer klang nach dem Ergebnis der jüngsten Verhandlung allerdings weniger kämpferisch: Er sehe ein großes Fragezeichen hinter einer zeitaufwendigen Fortsetzung.

 
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