Eines vorweg: Es ist kompliziert. Fast vier Stunden dauert die Verhandlung am Landgericht in Würzburg, bei der Markus Schönfelder, Geschäftsführer der Volkacher Firma Waterwalker, mit Stadtrat Elmar Datzer über dessen Behauptungen rund um den Betrieb des Kanucenters streitet. In dem zähen Prozess wird um Worte gefeilscht und um Lösungen gerungen. Mit dem Ergebnis, dass Datzer, der seit Mai für die Bürgerliste im Volkacher Stadtrat sitzt, fast alle seiner Behauptungen in dieser Form nicht mehr äußern darf. Also ein klarer Sieg für Schönfelder? Wie gesagt: kompliziert.
Ein kurzer Blick auf Datzers Vorgeschichte zeigt, dass sich der Ingenieur gerne einmischt. So hatte er als Gründungsmitglied der Bürgerinitiative Landschaftsschutz Mainschleife (Lama) großen Anteil daran, dass das am Main geplante Stelzenhotel letztlich per Bürgerentscheid abgelehnt wurde. Auch bei der Klage gegen das Weinhotel im Osten Volkachs war er involviert. Und nun geht er gegen das Kanucenter vor, da er in dessen Betrieb und Bauplänen vielfache Rechtsverstöße gefunden haben will.
Zu der Verhandlung vor dem Zivilgericht war es gekommen, weil Datzer im Namen von Lama im Volkacher "Extrablatt" dargelegt hatte, was in seinen Augen beim Kanucenter Waterwalker widerrechtlich gebaut und erlaubt wurde. Das "Extrablatt", eine selbsternannte Bürgerzeitung, wird an rund 4500 Haushalte verteilt. Vier von fünf Seiten der Juli-Ausgabe waren dort mit dem Text und einer Zeichnung Datzers gefüllt. Darin schilderte der Ingenieur, gegen welche Rechte die Firma Waterwalker seit dem ersten Bauantrag 2012 in seinen Augen verstoßen habe und wie sehr die Behörden dabei versagt hätten.
Die Fakten prüft das Gericht nicht
Gegen sieben dort aufgestellte Behauptungen hatte Schönfelder eine einstweilige Verfügung erwirkt. Nun ging es darum, ob Datzer dauerhaft untersagt werden kann, genau diese Thesen zum Unternehmen Waterwalker weiterhin zu veröffentlichen. Es gehe jedoch nicht darum, "ob die gesamte Anlage den rechtlichen Vorgaben entspricht", erläutert Richterin Ursula Seebode mehrfach. "Die Fakten werden wir hier nicht klären können."
Anfangs sieht es nicht nach einer gütlichen Einigung aus. Datzers Standpunkt: "Das muss in die Öffentlichkeit, weil was dort abgeht, ist unerträglich. Punkt." Matthias Pilz, einer der drei Anwälte Schönfelders, nennt dessen Aussagen hingegen unwahr: "Fake News". Erst als die Richterin verdeutlicht, dass die Beweislast bei Elmar Datzer liege und eine "gewisse pressemäßige Sorgfalt" bei einer "Extrablatt"-Auflage von 4500 Stück nötig sei , beginnt das zähe Ringen um jedes Wort. Es mündet schließlich in einen Vergleich.
Datzer nennt es "überspitzt formuliert"
So darf das Lama-Mitglied beispielsweise nicht mehr behaupten, dass auf dem von der Stadt gepachteten Gelände "gar nichts" passiert sei. "Nur wenig gebaut" ist hingegen eine Formulierung, die erlaubt bleibt. Das war das Ergebnis nach einer guten Stunde Verhandlung. Auch weitere, absolute Behauptungen wie, dass von der ständig wachsenden Zirkusstadt "nie nur ein einziges Teil" geräumt worden sei, erweisen sich als falsch. "Überspitzt formuliert", nennt Datzer das.
Auch muss er einräumen: "Der Zaun umschließt nur verpachtetes Gelände." Auf die Frage der Richterin: "Können wir das mit dem Piratenstreich und der Landnahme dann weglassen?", antwortet Datzer: "wohl oder übel".
Wie groß ist der Biergarten wirklich?
Einzig bei Punkt 6 bezweifelt die Richterin Schönfelders Erläuterung. "Anstatt eines Kanucenters realisiert er einen Freizeitpark mit Biergarten und Vollgastronomie mit ca. 150 Sitzplätzen", so hatte es in Datzers "Extrablatt"-Text geheißen. Schönfelder bemüht sich sehr, sein Konzept vom Catering für die Kanu-Kunden plus kleinem Biergarten für alle aufzudröseln. Doch soll die Fläche tatsächlich nur 40 Quadratmeter plus Corona-Abstand groß sein? Das lässt sich in diesem Verfahren nicht klären. Sowohl die vier Anwälte als auch die Richterin weisen darauf hin, dass dass dies eine baurechtliche Fragestellung sei, die in dem anhängigen äußerungsrechtlichen Streit nicht entschieden werden könnte.
Schönfelder hingegen argumentiert, dass er sich nur auf die Schreiben der Stadt Volkach und des Landratsamtes Kitzingen verlassen habe. "Genehmigungen sind erst einmal wirksam, auch wenn sie fehlerhaft sind", sagt die Richterin dazu. Letztlich darf Datzer auch seinen Satz mit dem Biergarten so nicht mehr veröffentlichen, so lange nicht die Unwirksamkeit der gaststättenrechtlichen Genehmigung vom Landratsamt Kitzingen festgestellt ist.
Zwölf Punkte für die Stadtratssitzung
Hält sich Elmar Datzer nicht an diese Unterlassungserklärungen, kostet ihn jede Zuwiderhandlung 5000 Euro Vertragsstrafe. Spannend wird, wie der Mandatsträger in der Volkacher Stadtratssitzung damit umgehen wird. Wobei eine Diskussion dort nicht dasselbe ist wie eine Veröffentlichung im "Extrablatt", heißt es noch am Ende der Verhandlung. Bereits zu deren Beginn hatte Datzer angekündigt, einen Zwölf-Punkte-Antrag für den Stadtrat vorbereitet zu haben. Dessen Thema: eine Aussprache zum Kanucenter Waterwalker.