
Vor Sitzungssaal 14 des Amtsgerichts Würzburg warteten Zeugen aus Volkach, Kleinlangheim und Marktsteft auf ihren Aufruf, die sich nicht kannten, aber haargenau dasselbe erlebt hatten: Für "Strom vom Dach" zahlten sie im Jahr 2022 einem Handwerker das Material für die Photovoltaikanlage, Beträge bis zu 25.000 Euro, und hörten seitdem nichts mehr von ihm. Auf Anrufe und Anschreiben reagierte er nicht.
Am Ende ist der 28-jährige Handwerker aus dem Landkreis Kitzingen ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Sie wird, da er nicht vorbestraft war, zur Bewährung ausgesetzt.
Pfändungen vom Finanzamt bei dem Handwerker
Er habe, so der Angeklagte, als er die Rechnungen schrieb und das Geld kassierte, nicht betrügen wollen, dann kam aber das: Er sei zu der Zeit selbständig gewesen und habe nach einem großen Auftrag, den er abwickelte, vergebens auf sein Geld gewartet, um die 100.000 Euro. Außerdem gab es Pfändungen vom Finanzamt.
Es war, räumte die Staatsanwältin ein, tatsächlich nicht der klassische Einstieg in den Betrug, mit der Absicht von vornherein, andere zu schädigen. Die Probleme seien dem Angeklagten über den Kopf gewachsen. Er habe denselben in den Sand gesteckt, aber es sei gewerbsmäßiger Betrug gewesen.
Der Angeklagte war den Kunden von Bekannten empfohlen worden
Das wisse er jetzt, sagte seine Verteidigerin, die um eine Sitzungspause gebeten hatte, um das ihrem Mandanten das zu vermitteln. Wiedergutmachung des Schadens ist bisher nicht geleistet worden, sei aber geplant. Den Geschädigten war der Angeklagte ausnahmslos über Bekannte empfohlen worden, sodass sie nicht die geringsten Bedenken hatten.
Inzwischen ist der Angeklagte angestellt, verdient nach seinen Angaben 6000 Euro im Monat. Das ist, wenn's stimmt, gut so. Denn: Zu den Bewährungsauflagen gehört ein Betrag von 10.000 Euro, zu zahlen in Monatsraten von 300 Euro an den Bezirksjugendring.
Außerdem wurde im Urteil "Wertersatz angeordnet" in Höhe von 69.000 Euro, der Schadenssumme insgesamt. Außer den Photovoltaik-Fällen geht es dabei auch um eine nicht bezahlte Reparatur in einer Autowerkstatt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.