
Es hätte Tote geben können. Staatsanwalt Tobias Knahn sagt sogar, genau das sei geplant gewesen. Er hat einen 35-Jährigen aus Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) deshalb wegen Mordversuchs in drei Fällen und wegen schwerer Brandstiftung angeklagt. Der Mann gab am Dienstag vor dem Landgericht in Würzburg zu, das Feuer im gemeinsamen Wohnhaus aus Wut gelegt und den Tod von Angehörigen zumindest in Kauf genommen zu haben. Er bereute die Tat und entschuldigte sich bei Vater und Stiefmutter.
Nur angespanntes Verhältnis oder erbitterter Erbstreit?
Hintergrund soll laut Anklage und einer Zeugenaussage Angst gewesen sein, dass die 63-jährige Stiefmutter das Haus erbt. Die Stiefmutter und der Vater gaben vor Gericht an, sich kein Mordmotiv vorstellen zu können. Auch habe es zwar ein angespanntes Verhältnis gegeben, aber keinen Erbstreit. Der 35-Jährige bejahte jedoch am ersten Prozesstag, bei der Polizeivernehmung Tötungsabsichten geäußert zu haben. „Der Angeklagte hat sich selbst belastet in einer Weise, die ungewöhnlich ist“, sagte ein Richter während der Verhandlung. Auch ein Freund des Angeklagten sagte aus, dass der 35-Jährige seine Stiefmutter hasse und Andeutungen über ihren Tod gemacht habe. An einem Sonntag im Januar soll der 35-Jährige deshalb frühmorgens im Haus seines Vaters mit Sprit für seine Modellautos Feuer gelegt haben.
Vor dem Schwurgericht wurde am Dienstag von Zeugen, die mit dem Angeklagten familiär oder freundschaftlich verbunden sind, viel "herumgeeiert", so einer der Richter. Ein Zeuge wurde in den Schilderungen der Zustände dann schrittweise immer konkreter und berichtete, wie der 35-Jährige bei gemeinsamen Whisky-Abenden, je länger sie dauerten, über die Stiefmutter herzog. Dabei seien auch Sätze gefallen wie: "Wenn die mal die Kellertreppe runterfällt, werde ich ihr nicht helfen".
Polizei war schon mal im Haus . . .
In der Nacht zum 13. Januar, zwei Stunden vor dem Brand, waren schon einmal Polizeistreifen in dem Wohnhaus in Wiesentheid gewesen. Der Angeklagte selbst hatte sie nach reichlich Alkoholkonsum und einem Zoff mit seinem Bruder gerufen. Den Polizeibeamten war es gelungen, den Streit zu schlichten. Sie sahen deshalb keine Veranlassung, einen der Kontrahenten zur Inspektion nach Kitzingen mitzunehmen.
Nach seiner Festnahme nach dem Brand hatte der Angeklagte dann zugegeben, dass er mit der Brandstiftung in seiner Kellerwohnung die schlafende Stiefmutter im Obergeschoss töten wollte. Er soll sogar zu einem Polizeibeamten gesagt haben: "Wenn ich rauskomme, bringe ich sie um." Vor dem Schwurgericht schränkte er nun ein: Die Sache mit der Erbfolge habe ihn früher mal beschäftigt, zur Tatzeit habe er aber bereits geplant, sich eine eigene Wohnung zu suchen.
Die Stiefmutter konnte sich selbst retten, dem Bruder half die Feuerwehr
Während der Angeklagte aus dem brennenden Kellerabteil flüchtete und einen alkoholisierten Kumpel, der bei ihm schlafen wollte, nach draußen jagte, schlief der Bruder des Angeklagten im Obergeschoss. Er musste von der Feuerwehr herausgeholt werden. Die Stiefmutter hatte nach dem vorangegangenen Polizeieinsatz noch wach im Bett gelegen, den Brandgeruch rechtzeitig bemerkt und ins Freie flüchten können. Dass sein Vater in jener Nacht nicht zuhause war, sondern nach einer Operation im Krankenhaus lag, soll der Angeklagte offenbar nicht gewusst haben. Die Staatsanwaltschaft hat den 35-Jährigen deshalb auch wegen eines Mordversuchs am Vater angeklagt.
Die Flammen hatten sich vom Keller aus schnell nach oben ausgebreitet: Obwohl Feuerwehren schnell vor Ort waren, entstand am Wohnhaus ein Sachschaden von etwa 180 000 Euro. Den Schaden beim Hausrat gab der Vater des Angeklagten mit 120 000 Euro an, das Haus sei derzeit noch nicht wieder bewohnbar
Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt, ein Urteil wird am Freitag erwartet.
Mit Informationen von dpa