Das wurden teure sechs Minuten für einen Angler an einem Baggersee im Landkreis. An dem Vereinsgewässer herrscht ein Nachtangelverbot in der Zeit von 1 Uhr bis 5 Uhr. Genau um 1.06 Uhr ist ein 24-Jähriger im April 2023 dort beim Angeln erwischt worden. Der gelernte Kaufmann wurde wegen Fischwilderei angezeigt. Da half ihm auch nichts, dass er einen regulären Fischereischein und eine gültige Angelkarte hatte. Er hat gegen fremdes Fischereirecht verstoßen. Dafür gab es einen Strafbefehl.
1400 Euro (20 Tagessätze zu 70 Euro) sollte er zahlen. Zudem waren seine beiden Angelruten weg. Der passionierte Angler und Jäger legte Widerspruch ein. Beim folgenden Verfahren vor dem Amtsgericht räumte er seinen Fehler ein. "Das Nachtangelverbot steht in der Angelkarte", sagte er. Er habe es aber nicht beachtet, weil ihm ein Gewässerwart gesagt habe, Nachtangeln sei kein Problem.
Heute weiß er, dass das ein Fehler war. "Ich möchte für die Sache geradestehen", sagte er. Daher hat er den Einspruch auch auf die Rechtsfolgen begrenzt. Das heißt, er räumt die Vorwürfe ein. In der Regel geht es dann nur noch um die Anzahl und die Höhe der Tagessätze.
In dem Fall war es aber nicht so. Wie der junge Mann sagte, wolle er die Geldstrafe akzeptieren. Ziel seines Einspruch sei es aber, die Angelruten zurückzubekommen.
Emotionaler Wert der Angelruten
Diese werden als Mittel zur Tat in der Regel einzogen. Bei den Ruten handelt es sich aber um besondere Stücke. Die habe er von einem Anglerkollegen vermacht bekommen, der ihm das Angeln beigebracht habe. Der väterliche Freund sei an Krebs verstorben. Die Angeln hätten deshalb einen enormen Wert für ihn.
Sein von Reue und Einsicht geprägter Auftritt überzeugte Richterin Ilka Matthes. Im Urteil blieb sie bei den 1400 Euro. Bei den Angeln machte sie von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch und sagte: "Ich habe nicht gesehen, dass die Angeln zwingend einzuziehen sind." Damit war der Mann zufrieden.
sondern "Hinweisgeber"
Schöne neue deutsche (kaputtgemachte) Sprache.
🙂
...
Woher wissen Sie denn das?
Die einzige Möglichkeit wäre dass Sie selbst in mind. eines dieser Autos saßen.
😏
Da muss die deutsche Justiz ganze Härte zeigen und dem Angler zeigen wo der Angelhaken hängt.
Ich kann einfach über Deutschland nur noch den Kopf schütteln. Da haben wir Verkehrsminister, die hunderte von Millionen aufgrund Inkompetenz für Maut Verträge in den Sand setzen, denen passiert komischerweise überhaupt nichts.
Dann haben wir den Angler der halt nachts mal fischt und da kommt gleich die Keule raus. Ich erinnere mich an den Satz des einzigen mir bekannten kompetenten CSU Politiker, Strauss, der hat damals gesagt „freie Hand für Gewalttäter und der kleine Mann wird gehängt“.
Bananenrepublik, Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bullmann, MPA
Manchmal zweifelt man an der Judikative, hier darf man für das Urteil loben, denn wie im Zweifel für den Angeklagten kann man auch ein Positives beim Einsichtigen hervorheben.
Daumen hoch, für die Richterin!