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Kitzingen
Teure sechs Minuten nachts am Baggersee: Angler muss 1400 Euro zahlen – und ist mit dem Urteil zufrieden
Weil er sich nicht ans Nachtangelverbot gehalten hat, muss ein 24-Jähriger 1400 Euro wegen Fischwilderei zahlen. Die Richterin erfüllte ihm jedoch einen besonderen Wunsch.
Das nächtliche Angeln nach 1 Uhr (Symbolbild) kam einem Angler im Landkreis Kitzingen nun teuer zu stehen. 
Foto: Bernd Weissbrod, dpa | Das nächtliche Angeln nach 1 Uhr (Symbolbild) kam einem Angler im Landkreis Kitzingen nun teuer zu stehen. 
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:51 Uhr

Das wurden teure sechs Minuten für einen Angler an einem Baggersee im Landkreis. An dem Vereinsgewässer herrscht ein Nachtangelverbot in der Zeit von 1 Uhr bis 5 Uhr. Genau um 1.06 Uhr ist ein 24-Jähriger im April 2023 dort beim Angeln erwischt worden. Der gelernte Kaufmann wurde wegen Fischwilderei angezeigt. Da half ihm auch nichts, dass er einen regulären Fischereischein und eine gültige Angelkarte hatte. Er hat gegen fremdes Fischereirecht verstoßen. Dafür gab es einen Strafbefehl.

1400 Euro (20 Tagessätze zu 70 Euro) sollte er zahlen. Zudem waren seine beiden Angelruten weg. Der passionierte Angler und Jäger legte Widerspruch ein. Beim folgenden Verfahren vor dem Amtsgericht räumte er seinen Fehler ein. "Das Nachtangelverbot steht in der Angelkarte", sagte er. Er habe es aber nicht beachtet, weil ihm ein Gewässerwart gesagt habe, Nachtangeln sei kein Problem.

"Ich möchte für die Sache geradestehen."
Junger Angler vor Gericht

Heute weiß er, dass das ein Fehler war. "Ich möchte für die Sache geradestehen", sagte er. Daher hat er den Einspruch auch auf die Rechtsfolgen begrenzt. Das heißt, er räumt die Vorwürfe ein. In der Regel geht es dann nur noch um die Anzahl und die Höhe der Tagessätze.

In dem Fall war es aber nicht so. Wie der junge Mann sagte, wolle er die Geldstrafe akzeptieren. Ziel seines Einspruch sei es aber, die Angelruten zurückzubekommen.

Emotionaler Wert der Angelruten

Diese werden als Mittel zur Tat in der Regel einzogen. Bei den Ruten handelt es sich aber um besondere Stücke. Die habe er von einem Anglerkollegen vermacht bekommen, der ihm das Angeln beigebracht habe. Der väterliche Freund sei an Krebs verstorben. Die Angeln hätten deshalb einen enormen Wert für ihn.

Sein von Reue und Einsicht geprägter Auftritt überzeugte Richterin Ilka Matthes. Im Urteil blieb sie bei den 1400 Euro. Bei den Angeln machte sie von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch und sagte: "Ich habe nicht gesehen, dass die Angeln zwingend einzuziehen sind." Damit war der Mann zufrieden.

 
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  • Gerhard Zwierlein
    „Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant“ – das wusste schon Hoffmann von Fallersleben. Ob ihm auf Helgoland, als er geangelt hat und ihm die Seepolizei wegen eines ähnlichen Verstoßes verhaftet hätte, kann ausgeschlossen werden. Denn als er die deutsche Hymne in Exil auf Helgoland gedichtet, gabs keine Polizei dort. Ganz anders im Kitzinger Landkreis. Dort patrouilliert die Polizei nach Mitternacht am Baggersee und geht gegen Angler ohne Uhr vor. Oder war es vielleicht doch ein Denunziant? Das wäre mal aufzuklären.
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  • Ewald Schuhmann
    Inzwischen heißt das nicht mehr Denunziant,
    sondern "Hinweisgeber"
    Schöne neue deutsche (kaputtgemachte) Sprache.
    🙂
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  • Gerhard Zwierlein
    @Ewald Schuhmann : Aber Lump ist noch Lump oder gibts da was zu tschändern? Der Lump, die Lümpin? - so wie der Hund, die Hündin? vl. kann mal jemand hier zutreffend gendern.
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  • Ewald Schuhmann
    Lumpende 🙂
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  • Ewald Schuhmann
    ... An der Straße nebenan sind während der Kontrollzeit ein Besoffener, ein Drogendealer und zwei Diebesbanden vorbeigefahren und nochmal davon gekommen.
    ...

    Woher wissen Sie denn das?
    Die einzige Möglichkeit wäre dass Sie selbst in mind. eines dieser Autos saßen.
    😏
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  • Oliver Seitz
    Endlich mal wieder einen bösen Nachtangler erwischt😂. An der Straße nebenan sind während der Kontrollzeit ein Besoffener, ein Drogendealer und zwei Diebesbanden vorbeigefahren und nochmal davon gekommen.
    Da muss die deutsche Justiz ganze Härte zeigen und dem Angler zeigen wo der Angelhaken hängt.
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  • Klaus Krug
    Man kann es kaum glauben: Da lauert also offenbar nachts ein Kontroletti am Baggersee und passt auf, ob noch jemand nach 01:00 Uhr angelt. Und erstattet dann Anzeige - obwohl es vielleicht eine Ermahnung auch getan hätte - und beschäftigt damit dann Ermittlungsbehörden und Justiz. Solche Menschen und die dazu passenden Gesetze gibt es vermutlich nur in Deutschland.
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  • Christa Bullmann
    Ein absolut übertriebenes Urteil um die Staatskasse weiter zu füllen. Bei so einem geringfügigen Verstoß hätte es auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt getan.

    Ich kann einfach über Deutschland nur noch den Kopf schütteln. Da haben wir Verkehrsminister, die hunderte von Millionen aufgrund Inkompetenz für Maut Verträge in den Sand setzen, denen passiert komischerweise überhaupt nichts.

    Dann haben wir den Angler der halt nachts mal fischt und da kommt gleich die Keule raus. Ich erinnere mich an den Satz des einzigen mir bekannten kompetenten CSU Politiker, Strauss, der hat damals gesagt „freie Hand für Gewalttäter und der kleine Mann wird gehängt“.

    Bananenrepublik, Deutschland.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Michael Riedner
    Unverhältnismäßig und völlige Amtsanmaßung. 1700€ für 6 Minuten. Für eine Stunde gäbe es wohl lebenslang?
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  • Roland Albert
    Es gibt also doch noch „salomonische Urteile „
    Manchmal zweifelt man an der Judikative, hier darf man für das Urteil loben, denn wie im Zweifel für den Angeklagten kann man auch ein Positives beim Einsichtigen hervorheben.
    Daumen hoch, für die Richterin!
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  • Jutta Nöther
    Das hätte ich an seiner Stelle auch gesagt.
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