Er ist nicht der geldgierige Schleuser, der mit dem Schicksal seiner Landsleute das große Geld machen wollte. Der seit sieben Jahren in Deutschland lebende Syrer hat im August 2022 vier Landleute in Polen abgeholt, sie über Schleichwege nach Deutschlang gebracht und 445 US-Dollar kassiert. Dabei wusste er, dass die vier in Deutschland nicht einreiseberechtigt waren. Die Sache flog auf. Der Mann fand sich auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Kitzingen wieder. Der Vorwurf: Einschleusen von Ausländern.
Der geständige und reuige Syrer, der immer wieder betonte, dass er nur seinen Landsleuten helfen wollte, kam am Ende mit einer Geldstrafe davon. Normalerweise sieht das Aufenthaltsgesetz für solche Fälle Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren vor. Im konkreten Fall wandelte Richterin Ilka Matthes die eigentlich fällige Freiheitsstrafe von fünf Monaten in eine Geldstrafe um. Sie wandte damit Paragraf 47 im Strafgesetzbuch an, der kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen vorsieht. Den sah das Gericht nicht. Unterm Strich wurde es so 150 Tagessätze zu 35 Euro, also 5250 Euro.
Der Schleuser zeigte Reue und Einsicht
Dass der Mann auf der Anklagebank relativ günstig wegkam, hatte seine Gründe: "Er wollte helfen, heute weiß er aber, dass er damit falsch lag", sagte sein Verteidiger und sprach von einem "einmaligen Fehler". Der Mann legte ein umfangreiches Geständnis ab, zeigte Reue und Einsicht. "So etwas passiert nie mehr", sagte er dem Gericht. Das nahm ihm ab, dass er kein Geschäft machen wollte. Die 445 Dollar (411 Euro) seien allein für das Leihauto und den Sprit draufgegangen.
Die Staatsanwältin war auf sieben Monate Freiheitsstrafe und Bewährung gekommen. Als Auflage hatte sie die Zahlung von 2200 Euro (zwei Nettomonatsgehälter) beantragt. Der Verteidiger hatte vier Monate und 1000 Euro für ausreichend gehalten. Am Ende wurde es die Geldstrafe. Dazu kommen Gerichtskosten. Die 411 Euro "Honorar" werden eingezogen.