
Sechs Menschen. Einmal quer durchs Kitzinger Amtsgericht laufend. Mit einem Staubsauger Huckepack. Vorbei am Putzraum. Auf dem Weg zu einem der nicht gerade zahlreichen Teppiche in einer der Richterstuben. Was auf den ersten Blick nach Ramada und einem gemeinsamen Frühjahrsputz aussieht, dient alleinig der Wahrheitsfindung. Es geht um die Frage, ob der Stausauger das tut, was er sollte. Saugt er oder saugt er nicht?
Die Vorgeschichte ist schnell erzählt: Eine Frau aus Dettelbach kauft einen Elektro-Staubsauger und lässt sich das Markengerät um die 950 Euro kosten. Doch die Enttäuschung ist groß: Die Neuanschaffung entspricht so gar nicht den Vorstellungen. Aus Sicht der Käuferin stellt sich die Sache so dar: Das Gerät saugt nicht richtig. Die Bürsten sind unbeweglich. Da kann was nicht stimmen. Sechs Wochen nach Erhalt hat die Frau die Faxen dicke und sie schickt den Staubsauger zurück.
Hersteller klagt Kaufpreis ein
Wenig später landet der Staubsauger wieder bei der Frau – samt Info des Hersteller: Alles sei in bester Ordnung, das Gerät funktioniere. Die Bürsten seien allerdings abgenutzt. Die Dettelbacherin ist weiterhin unzufrieden und bleibt dabei: Der Staubsauger ist kaputt, sie würde ihn gerne wieder loswerden. Der Verkäufer schüttelt jedoch beharrlich den Kopf: Mit dem Staubsauger ist alles in Ordnung. Deshalb die dringende Aufforderung: Die Kundin soll endlich zahlen. Als das nicht passiert, geht die Firma vor Gericht, um den Kaufpreis einzuklagen.
Um zu wissen, worüber man spricht, hatte die Kitzinger Zivilrichterin Patricia Finkenberger verfügt, dass der Staubsauger bei der Verhandlung am Kitzinger Amtsgericht ebenfalls zu erscheinen habe. Und so geht es denn frohgemut in ein Richterzimmer zum Selbstversuch – Staub aufwirbeln im Gericht sozusagen. Mit durchwachsenem Ergebnis.
Drei mitgebrachte extra dicke Fusseln wurden einerseits eingesaugt. Andererseits: So richtig saugen will der Sauger auch nicht, eher ein laues Lüftchen. Der Erkenntnisgewinn beim Ortstermin: so lala. Zumal auch nicht klar ist, wie sehr sich so ein neumodischer Elektro-Sauger bei der Saugleistung von seinen herkömmlichen Kollegen unterscheidet. Und ob überhaupt.
Kratzer im Parkett?
Was also tun? Die beklagte Staubsauger-Besitzerin und ihr Anwalt bleiben dabei: Technisch stimmt da was nicht, eine saubere Sache sieht anders aus. Zumal es auch schon Kratzer im Parkett gegeben haben soll. Ein teures Gutachten will keine der beiden Seiten. Deshalb lautet der Kompromiss: Der Hersteller schickt demnächst einen Techniker vorbei, der noch einmal den Streitfall genau unter die Lupe nehmen und sein Urteil in Sachen Funktionsfähigkeit abgeben soll.
Wenn sich die Parteien danach immer noch nicht einig sind, bleibt keine andere Wahl: Dann muss doch ein Sachverständiger ran. Wobei dessen Untersuchung zwischen 1500 und 2000 Euro kosten dürfte, wie das Gericht zu Bedenken gibt. Der Staubsauger-Fall könnte also noch richtig teuer werden. Einigermaßen lustig ist er schon: „Es saugt und bläst der Heinzelmann ..." – Loriots Staubsauger-Vertreterbesuch lebt.
Auf der anderen Seite sollte es doch im Interesse des Herstellers liegen, dass sein superteures Gerät nicht wegen mangelnder Leistung in einem öffentlichen Gerichtsverfahren auftaucht...
Ich besitze selbst einen Akku-Sauger, der meinen alten 2000W Bodenstaubsauger ganz locker in den Schatten stellt.
Vielleicht sollte man mal Testberichte durchlesen. Bei dem Preis ist das Modell sicherlich schon mal irgendwo ausführlich nach Vergleichsnormen getestet worden.
Allerhöchstens Stammtischniveau.
So einfach ist das, glaube ich, definitv nicht.
Ich hatte einen Staubsauger eines namhaften deutschen Herstellers mit einem Verbrauch von über 2.000 W/h. Ergebnis immer mittelprächtig. Zum Glück für mich ging das Teil nach sieben Jahren defekt.
Meine Neuanschaffung verbraucht ca 1/3 an Strom und liefert ein deutlich besseres Ergebnis, sowohl auf Hartböden als auch auf Teppich.
Der Stromverbrauch steht also in keiner Relation zum Putzergebnis. insofern hatten die Regulierungsbehörden schon das Recht uns Verbraucher vor der falschen Erwartung "Viel hilft viel" zu schützen.