
Da waren sich vor Gericht alle einig: Es hätte viel schlimmer enden können. Bei einem Unfall beim Anfahren einer Kinderachterbahn im Freizeitland Geiselwind hat sich im Juli 2021 eine 32-Jährige verletzt. Weil die Frau mit dem Sicherheitsbügel nicht zurecht kam, war sie mit ihrer fünfjährigen Tochter aus der fahrenden Gondel gesprungen. Beim Aufprall in zwei Meter Tiefe neben dem Fahrgeschäft hatte sie sich verschiedene Prellungen an der Hand, der Hüfte und dem Steißbein zugezogen. Die Tochter kam mit leichte Blessuren davon.
Jetzt stand der Bediener der Anlage vor dem Amtsgericht in Kitzingen. Weil er die Bahn startete, obwohl nicht alle Sicherheitsbügel geschlossen waren, musste sich ein 82-jähriger Rentner wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen verantworten. Gegen eine Geldstrafe in einem Strafbefehl hatte der Mann Einspruch eingelegt. Mit Erfolg: Der Mann kam mit der Einstellung des Verfahrens davon, muss allerdings 600 Euro zahlen.
Vorfall verfolgt den Rentner heute noch
Auch wenn er den Job inzwischen aufgegeben hat: Die Geschichte vom 11. Juli 2021 verfolgt den Mann nach eigenen Angaben heute noch. "Ich wollte mir ein paar Euro zur knappen Rente dazuverdienen", sagte er dem Gericht. Gerade 14 Tage lang war er als Bediener der Kinderachterbahn in dem Freizeitpark aktiv, als es zu dem Unfall kam. Die Achterbahn war fast voll. Die Sicherheitsbügel waren geschlossen. Als er losfahren wollte, kamen noch zwei weitere Fahrgäste. Der Mann öffnete noch einmal die Sicherheitsbügel und ließ die beiden einsteigen.
Als er wieder anfahren wollte, sah er die Frau in einer der Gondeln stehen. "Sie hatte offenbar Probleme mit dem Sicherheitsbügel", sagte er dem Gericht. Er forderte sie auf, sich hinzusetzen und drehte sich um, um die Fahrt zu stoppen. Da war es aber schon zu spät. Offensichtlich in Panik hatte die Frau ihr Kind gepackt und war aus der anfahrenden Gondel gesprungen. "Es ging um Bruchteile einer Sekunde", sagte der Mann. Die reichten für den Unfall und ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
In der kurzen Verhandlung war der Mann sichtlich erleichtert, als die Staatsanwältin nach der Schilderung des Vorfalls von einem "einmaligen Vorfall" sprach und angesichts der "unglücklichen Umstände" die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens ins Spiel brachte. Allerdings nicht ohne Auflage. Am Ende wurden es 600 Euro Schmerzensgeld: zu zahlen an die vierfache Mutter.
Damit ist der Vorfall strafrechtlich vom Tisch. Zivilrechtlich läuft derzeit noch ein Schmerzensgeldverfahren gegen das Freizeitland beziehungsweise dessen Versicherung. Wie Richterin Partricia Finkenberger betonte, dürfen die 600 Euro aus dem Strafverfahren auf die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds nicht angerechnet werden.