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KITZINGEN/MAINSONDHEIM
Frosch-Streit endet ohne Urteil
Wie laut dürfen Frösche quaken? Diese Frage wurde am Kitzinger Amtsgericht leider nicht beantwortet – die Kläger gaben nach zwei eher ruhig verlaufenen Ortsterminen auf.
Foto: Helmut Hussong | Wie laut dürfen Frösche quaken? Diese Frage wurde am Kitzinger Amtsgericht leider nicht beantwortet – die Kläger gaben nach zwei eher ruhig verlaufenen Ortsterminen auf.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 13.01.2016 10:38 Uhr

Einer der skurrilsten Prozesse am Kitzinger Amtsgericht endet ohne Urteil: Die Frage, ob Frösche ein nervenaufreibender Lärmquell sind, bleibt unbeantwortet. Nach 52 Zeugen und zwei Ortsterminen am Teich gaben die Kläger jetzt auf. Das Ehepaar erklärte – wie es offiziell heißt – den Rechtsstreit „für erledigt“.

Wie berichtet, war es in einem Neubaugebiet in Mainsondheim (Lkr. Kitzingen) zu nachbarschaftlichen Verwerfungen gekommen, nachdem vergangenen Sommer der eine oder andere Frosch scheinbar Gefallen daran gefunden hatte, in einen kurz zuvor angelegten Teich einzuziehen. Ab da war in dem Dettelbacher Stadtteil alles anders. Der handfeste Nachbarschaftsstreit entzündete sich an der Frage, ob zu viel und zu laut gequakt wird.

Zu Felde gezogen

Auf der einen Seite die Besitzerin des fünf mal drei Meter großen Teiches. Die Frau hatte sich 2011 in dem Glauben angesiedelt, ihre Ruhe gefunden zu haben.

Doch mit der Ruhe war es ab Frühsommer 2013 vorbei, als ein Nachbarehepaar gegen das vermeintliche Gequake aus dem Teich zu Felde zog. Wobei die Teichbesitzerin bestreitet, dass ihr Teich der Quell des Lärmes sein soll.

Um die Nachbarfrösche wegzubekommen, erwirkte das Ehepaar von der Regierung von Unterfranken einen Bescheid, dass die – geschützten – Frösche unter bestimmten Bedingungen aus dem Teich gefangen und weggebracht werden können. Damit der Bescheid wirksam wird, muss allerdings erst einmal festgestellt werden, dass die Frösche in dem Mainsondheimer Neubaugebiet ein gesundheitsraubender Störfaktor sind.

Hier kommt das Kitzinger Amtsgericht ins Spiel. Gerichtsdirektor und Zivilrichter Walter Konrad musste ergründen, was in dem Teich los ist und ob der Krach so groß ist, dass er schlaflose Nächte verursacht. Der Fall landete im Herbst vergangenen Jahres auf seinem Tisch.

Um das zu klären, betrieb das Gericht einen immensen Aufwand. An vier Verhandlungstagen marschierten 52 Zeugen auf – darunter die versammelte Nachbarschaft sowie Verwandtschaft beider Parteien, die aus Berlin und Hamburg anreiste.

Dabei kristallisierten sich drei Arten von Aussagen heraus: Einige wollen gar nichts gehört haben. Andere berichteten von Höllenlärm. Wieder andere sprachen von gelegentlichem Gequake, wie es auf dem Land – noch dazu in der Nähe der Mains – nun einmal dazugehöre.

Um sich selbst ein Bild zu machen, gab es sogar zwei Ortstermine am Teich. Sowohl spät nachmittags als auch am Abend blieb es ruhig – kein Gequake, nirgends. Zumal es für einen Frosch inzwischen schwer sein dürfte, den umstrittenen Teich zu erreichen – der ist nämlich längst engmaschig eingezäunt.

Zurückgerudert

Vielleicht waren es diese Erkenntnisse, die den Kläger zurückrudern ließen. Vielleicht spielte aber auch eine Rolle, dass besagtes Grundstück längst einen neuen Besitzer hat: Weil die Beklagte von dem Streit irgendwann so die Nase voll hatte, verkaufte sie kurzerhand ihr neues Haus und zog im Februar weg.

Jetzt muss das Gericht allerdings noch klären, wer was zahlt. Da könnte es für die Parteien noch einmal dicke kommen, die Kosten dürften in einem hohen vierstelligen Bereich liegen.

 
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