Für die einen ist das Landschaftsbild der Mainschleife in Gefahr, für die anderen ist die Gewinnung von Rohstoffen wie Sand und Kies überlebenswichtig. Die Rede ist von dem Aktionsbündnis aus der Volkacher Ortsgruppe des Bund Naturschutzes (BN), dem Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen, der Bürgerliste, dem Verein Lama Landschaftsschutz Mainschleife und der Bürgerinitiative Erhalt der Nordheimer Au einerseits und der Firma Lenz Ziegler Reifenscheid (LZR) andererseits. Deren Antrag auf eine weitere Verlängerung der Abbaugenehmigung am Elgersheimer Hof bei Fahr hatte der Stadtrat Volkach abgelehnt. Doch nicht die Stadt, sondern das Landratsamt entscheidet. Warum das so ist und was die Naturschützer besonders verärgert, beantworten wir hier.
Warum darf die Firma LZR am Elgersheimer Hof schon über 30 Jahre Sand und Kies abbauen?
Die erste Planfeststellung stamme aus dem Jahr 1987 und wurde – wie beantragt – befristet genehmigt, teilt Corinna Petzold, Pressesprecherin des Landratsamtes Kitzingen, mit. Die Verlängerungs- und Änderungsanträge seien in der Vergangenheit unter Beteiligung wichtiger Träger öffentlicher Belange sowie des Naturschutzes genehmigt worden. In der Stellungnahme des Aktionsbündnisses an das Landratsamt heißt es, dass mit der letzten Genehmigung von März 2006 ein Abbauende nach zehn Jahren vorgesehen gewesen sei.
Müsste also jetzt nicht definitiv Schluss sein mit dem Abbaugebiet dort?
Die letzte Verlängerung für den Abbau am Elgersheimer Hof sei nur noch im Rahmen einer beschränkten Erlaubnis erteilt worden, die zum 31. Dezember 2018 abgelaufen ist, schreibt Petzold. Nun prüfe das Landratsamt aufgrund des neuen Antrags intensiv, ob eine Verlängerung – wie beantragt für zehn Jahre Abbau und fünf Jahre Rekultivierung – überhaupt auf der Grundlage der beschränkten Erlaubnis zulässig ist. Es könnte auch ein neues Verfahren unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig sein.
Hat das Nein von Volkachs Stadtrat überhaupt Gewicht?
Grundsätzlich sei die Standort-Kommune im Verfahren zu beteiligen, um zu prüfen, ob wichtige Gründe, wie etwa das Bauplanungsrecht, negativ betroffen sind, informiert das Landratsamt. Es komme daher auf die Gründe an, welche die Gemeinde vorbringt. Deren Stellungnahme werde im Verfahren berücksichtigt. Grundsätzlich sei für eine solche Genehmigung das Landratsamt zuständig, da das gesetzlich so vorgesehen ist. Der Vollzug des Wasserrechts ist grundsätzlich Aufgabe des Staates und obliegt den Kreisverwaltungsbehörden.
Was spricht überhaupt dafür, die Genehmigung für den Elgersheimer Hof nach so langer Zeit nochmals zu verlängern?
Corinna Petzold: "Im Regionalplan der Regierung von Unterfranken steht, dass die Gruben möglichst komplett ausgebeutet werden sollen. Der Regionalplan stützt sich auf das Landesentwicklungsprogramm."
Und wie schaut es mit dem Abbaugebiet in der Nordheimer Au aus? Das wäre ja eine neue Grube.
Der im Jahr 2016 eingegangene Antrag zum Sand- und Kiesabbau in der Nordheimer Au wurde durch weitere Unterlagen, die das Landratsamt aufgrund von Naturschutzbelangen, Abbautiefe und Abtransport angefordert hatte, geändert. Im Bezug auf die Änderungen – unter anderem wurde die Abbautiefe von sechs auf 8,5 Meter erweitert – prüft das Landratsamt nach eigenen Angaben derzeit intensiv, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Der Abtransport sei im ursprünglichen, wie im aktuellen Antrag über den Landweg vorgesehen.
Umweltverträglichkeitsprüfung – was heißt das eigentlich?
Mit der Prüfung soll festgestellt werden, ob ein Vorhaben negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte. Ziel der UVP ist, möglichst frühzeitig die Umweltauswirkungen eines Vorhabens zu ermitteln und zu bewerten und die gewonnenen Erkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen. Wird eine UVP durchgeführt, wird das Verfahren öffentlich und einsehbar.