Kann ein Teil des Sands und Kieses aus dem geplanten Abbaugebiet im Süden Nordheims per Schiff erfolgen und damit die Belastung durch Lastwagen reduziert werden? Die Kitzinger Firma Lenz-Ziegler-Reifenscheid (LZR) sagt ja und stellte in der Nordheimer Ratssitzung am Montagabend ein Konzept vor. Das hat aber, zumindest nach Meinung etlicher der rund 25 Zuschauer, seine Mängel.
Neun Hektar in zehn Jahren
Schon seit gut vier Jahren läuft in Nordheim die Planung und das Genehmigungsverfahren für den Abbau von Sand und Kies in der Nordheimer Au südlich des Ortes von der Kläranlage ab entlang des Mains. Neun Hektar Fläche sollen davon betroffen sein, in zehn Jahren sollen die vier Abschnitte ausgebeutet und anschließend als Seenlandschaft der Natur zurück gegeben werden.
Abfuhr ein Problem
Bedenken regte sich in Nordheim nicht nur zum Landschaftsschutz. Vor allem der Abfuhrverkehr ließ etliche Bürger auf die Barrikaden steigen und eine Bürgerinitiative gründen. Insgesamt plant die Firma pro Tag rund 500 Tonnen abzufahren, dazu wären 20 Lkw nötig.
Auf etliche der Bedenken ging die Kitzinger Firma bereits vor gut zwei Jahren bei einer Präsentation im Oktober 2015 ein und sagte zu, die Abfuhr am Morgen erst nach Abfahrt der Schulbusse zu beginnen und während besonderer Ereignisse im Ort, etwa der Weinlese oder des Weinfestes ganz auszusetzen.
Bisher keine Zustimmung
Trotzdem gibt es derzeit noch keinen Weg, dem der Gemeinderat zustimmen würde. Weder ein Transportweg entlang der Kläranlage und dann zumindest einen Teil des Radweg nutzend, noch ein kurzer Weg in östlicher Richtung zur Kreisstraße stößt auf Zustimmung der Räte: Auf der längeren Strecke, so der Vorbehalt, ist die Achslast der Lkw zu groß, auf der kürzeren Strecke müsste Gemeindegrund verpachtet oder verkauft werden, was das Ratsgremium ebenfalls ablehnt.
Ein Teil auf dem Wasser
Am Montagabend dann ein weiterer Vorschlag von LZR: Zumindest ein Teil des Aushubs könnte per Schiff abgefahren werden. Mit einem speziell für Nordheim beschafften Schuber und einem Leichter, der im Idealfall 450 Tonnen laden kann, soll Entlastung geschaffen werden. Eine Verladestation sei nicht nötig, so Willi Lenz, der Verband mache direkt am Bagger fest und werde auch von diesem beladen. Für das Befahren des Altmains, eine Bundeswasserstraße, brauche es keine Genehmigung.
Problem Altmain
Am Altmain liegt aber auch ein Problem der Abfuhr mit dem Schiff. Denn die Wassertiefe ist von einigen Faktoren abhängig, die von LZR nicht beeinflussbar sind. Knapp zwei Meter Tiefe braucht der Verband, um beladen mainabwärts fahren zu können. Und diese Tiefe wird nicht immer erreicht. Auch bei zu hohem Wasserstand kann das Schiff nicht fahren. Eine konkrete Aussage, an wie vielen Tagen im Jahr der Transport über Wasser möglich ist, konnte von den Firmenvertretern nicht getroffen werden. So viel wie möglich, sollte mit dem Schiff abgefahren werden, so Geschäftsführer Hermann Reifenscheid, der gleichzeitig an die Gemeinde appellierte, eine Zufahrt zur Kreisstraße zu ermöglichen.
Juristenstreit
Am Ende eskalierte die Sitzung ein wenig in einen Juristenstreit zwischen den Rechtsanwälten der Gemeinde, Ralf Wüst und der Firma, Wolfgang Baumann, etwa darüber, ob die Abfuhr per Schiff eine Verbesserung oder eine Verwirrung sei, wie konkret einzelne Anträge formuliert sind und was eine Privilegierung beinhaltet.
Schlussstrich
Nach rund einer Stunde zog Bürgermeister Guido Braun einen Schlussstrich: „Ausgetauscht haben wir uns“, sagte er, kündigte eine „Zwischenberatung in nichtöffentlicher Sitzung“ an und die Rücksprache mit dem Landratsamt. „Wie es weiter geht, klären unsere beiden Rechtsanwälte,“ so der Bürgermeister.
Von Absage enttäuscht
Enttäuscht zeigte sich die Bürgerinitiative „Nordheimer Au“ im Vorfeld in einem Schreiben an das Landtagsamt über die Absage eines Ortstermins des Umweltausschusses des bayerischen Landtags, der für Montagvormittag geplant war. Gerade im Frühling könne man sich ein gutes Bild von der Vielfalt der Natur in der Au machen. Dies sollte unabhängig von nachgereichten Planunterlagen erfolgen, so das Schreiben weiter, zumal die Bedrohung des Lebensraums weiter bestehe. Eine Begründung für die Absage hatte es nicht gegeben.