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Kitzingen
Photovoltaik in Kitzingen: So viel Förderung gibt es bald von der Stadt
Wer sich im Stadtgebiet jetzt für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach entscheidet, sollte noch warten. Denn die Stadt ist gerade dabei, ein eigenes Förderprogramm zu entwickeln.
Mit Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern soll es bei der Energiewende auch in Kitzingen rascher vorangehen.
Foto: Marijan Murat, dpa | Mit Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern soll es bei der Energiewende auch in Kitzingen rascher vorangehen.
Eike Lenz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:37 Uhr

Sozial ungerechte Subventionierung oder dringend gebotene Anschubhilfe? Die Förderung privater Photovoltaikanlagen hat im Kitzinger Stadtrat zu einer Grundsatzdebatte geführt. Braucht es solche Anreize, um Hausbesitzer schneller zum Umstieg zu bewegen? Umweltreferent Uwe Hartmann sagt: ja. Um bei der Energiewende voranzukommen, stünden Kommunen besonders in der Verantwortung, da hier ein Großteil des CO2 erzeugt werde.

Hartmann will deshalb erreichen, dass die Stadt Solar- und PV-Anlagen auf privaten Gebäuden fördert, nicht nur bei Neubauten, sondern auch im Bestand. Einem entsprechenden Antrag hat der Stadtrat bereits mit breiter Mehrheit zugestimmt; was noch fehlt, sind die Details. Geht es nach Hartmann, soll der einzelne Hausbesitzer einen Investitionszuschuss von einmalig zehn Prozent erhalten, maximal 500 Euro.

Was sagt die neue Ampel-Koalition zu Photovoltaik? 

Die Große Koalition hatte im Sommer 2021 noch eine bundesweite Solardachpflicht erwogen, war dann aber rasch zurückgerudert. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien liest sich das Thema abgeschwächt so. „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Druck kommt von den Umweltministern der Länder.

Niedersachsens Ressortchef Olaf Lies (SPD) sagte bei einer Konferenz zu Jahresbeginn: „Jedes Dach, das neu errichtet wird, muss verpflichtend mit Photovoltaik belegt sein. Das gilt dann für das Einfamilienhaus genauso wie für den Gewerbebau oder logischerweise für öffentliche Gebäude.“ Baden-Württemberg hat die Solardachpflicht auf allen Neubauten zum Jahresbeginn eingeführt, Bayern hat sie für private Gebäude zunächst wieder fallengelassen. Dort gilt sie nur für gewerbliche Immobilien.

Welche finanziellen Anreize können Bauherren erwarten?

Deshalb sieht Kitzingens Umweltreferent nun Handlungsbedarf. Finanzielle Förderanreize hält Uwe Hartmann (Bayernpartei) für einen „Motivationsschub für Besitzer von Einfamilienhäusern“, auf eine Photovoltaikanlage umzurüsten. Dem stellte Andreas Moser (CSU) im Stadtrat die Frage entgegen, ob es Aufgabe der Kommune sein solle, private PV-Anlagen zu fördern. Schon heute erhalte jeder Bauherr über die staatliche KfW-Bank 500 Euro Zuschuss. Die Stadt setze da noch einen drauf. Wenn aber nur Hausbesitzer von der Hilfe profitierten, stelle sich die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit.

Für die Mehrheit im Stadtrat ist das kein Problem. Sie sah in dieser Initiative eine gute Sache – und zerstreute auch die Bedenken der Verwaltung und von Oberbürgermeister Stefan Güntner (CSU). Von beiden Seiten war der Hinweis gekommen, dass es zeitlich eng werde, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen Mitte Februar eine Richtlinie zu erarbeiten, wie es in Hartmanns Antrag gefordert ist. Dafür brauche es „sorgfältige Vorarbeit“. Doch die Stadtratsmehrheit beharrte auf einer schnellen Umsetzung, damit die ersten Fördermittel möglichst noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können.

Im Bereich der Kitzinger Altstadt und auf denkmalgeschützten Gebäuden sind PV-Anlagen weiterhin nicht zulässig. Auf diesen Grundsatz hat sich der Stadtrat erst im Sommer 2020 verständigt. Daran wird auch nicht gerüttelt, wenngleich es auch daran hin und wieder Kritik gibt. Im Einzelfall und auf Antrag ist eine Befreiung von der strikten Regel möglich, vor allem bei Dächern, die öffentlich nicht einsehbar sind.

Das jetzt beschlossene Förderprogramm soll nach Willen des Umweltbeirats für dachmontierte Photovoltaikanlagen über 600 Watt und Stromspeichergeräte ab 1 kWh gelten; sogenannte Balkonanlagen sind von der Förderung ausgenommen. Die Stadt stellt jährlich bis zu 50 000 Euro bereit.

 
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